Lehramtsqualifikationen

Lehrerqualifikationen, die nicht in Bayern erworben wurden, müssen zuerst in Bayern anerkannt werden, bevor eine Aufnahme in den bayerischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) oder eine reguläre Einstellung in den bayerischen Schuldienst möglich ist.
Außerhalb Bayerns abgelegte Lehramtsprüfungen und erworbene Lehramtsabschlüsse werden als gleichwertig der Ersten Lehramtsprüfung bzw. der Befähigung für das entsprechende Lehramt in Bayern anerkannt, wenn sie den von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossenen Vorgaben entsprechen. Maßgeblich sind hierfür vor allem die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung über die gegenseitige Anerkennung der Ersten Staatsprüfungen und Lehramtsbefähigungen („Husumer Beschlüsse“), der lehramtsorientierten Bachelor- und Masterabschlüsse („Quedlinburger Beschluss“), die Beschlüsse zu den Rahmenvereinbarungen über die Ausbildung und Prüfungen in den einzelnen Lehrämtern sowie über die ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung.
Die Kultusministerkonferenz hat den in den einzelnen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland eingerichteten Lehrämtern sechs verschiedene Lehramtstypen zugeordnet.
Gesonderter Hinweis: Im Freistaat Bayern entsprechen die hier eingerichteten Lehrämter den einzelnen Schularten: Grundschule, Mittelschule (früher Hauptschule), Realschule, Gymnasium, Förderschulen, berufliche Schulen. Mittelschule und Realschule sind Schularten in der Sekundarstufe I, so dass die zugehörigen Lehrämter dem KMK-Lehramtstyp 3 zugeordnet sind.
Sofern die abgelegten Lehramtsprüfungen und erworbenen Lehramtsabschlüsse von den in den genannten Beschlüssen festgelegten Vorgaben in relevantem Maße abweichen, wird die Anerkennung von im Einzelfall zu erbringenden zusätzlichen Leistungen abhängig gemacht. Eine solche Nachqualifizierung besteht im Wesentlichen darin, dass die im Vergleich zu den Anforderungen im Freistaat Bayern fehlenden Studien- und Prüfungsteile entsprechend ergänzt werden.
Bewerberinnen und Bewerber in den bayerischen staatlichen Schuldienst mit einem Vorbereitungsdienst von weniger als 24 Monaten
Im Freistaat Bayern werden Lehrkräfte im staatlichen Schuldienst in der Regel in einem beamteten Beschäftigungsverhältnis auf einer Planstelle in der vierten Qualifikationsebene geführt. Die hierfür erforderliche Lehramtsbefähigung basiert auf einem Vorbereitungsdienst mit einer Dauer von 24 Monaten. In vielen Ländern umfasst der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte eine geringere Dauer. Dies ist aber kein grundsätzliches Hindernis für eine Bewerbung von außerbayerischen Lehrkräften in den bayerischen staatlichen Schuldienst:
Außerbayerische Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsausbildungen, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entsprechen, werden in das reguläre Bewerbungsverfahren aufgenommen. Sofern die absolvierte Dauer des Vorbereitungsdienstes weniger als die in Bayern geforderten 24 Monate umfasst, sonst aber alle Voraussetzungen für eine Übernahme auf eine Planstelle erfüllt sind und das Bewerbungsverfahren (Leistungsgrundsatz etc.) erfolgreich durchlaufen wurde, werden sie zunächst in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen. Nach einer Beschäftigungsdauer, die mindestens der Differenz der absolvierten Dauer des Vorbereitungsdienstes zu 24 Monaten entspricht, ist die Feststellung der entsprechenden Lehramtsbefähigung und damit eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.
Die Anerkennung von Lehrerqualifikationen, die innerhalb oder außerhalb der EU erworben wurden, obliegt der Entscheidung der zuständigen Stellen.
Anerkennung von Lehramtsbefähigungen in den Bereichen Gymnasium, Realschule, Förderschulen und berufliche Schulen
Zuständig ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80333 München. Wenden Sie sich bitte für die einzelnen Lehrämter an folgende Referate:
Gymnasium
Ansprechpartner:
Frau Antje Zühlke
Tel.: 089/2186-0
E-Mail: antje.zuehlke@stmuk.bayern.de
- Anerkennung einer in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Ersten Staatsprüfung (Master of Education)
- Bewerber mit einer Zweiten Staatsprüfung aus einem Land in der Bundesrepublik Deutschland
- Bewerber mit einer Lehrerqualifikation aus der EU, der Schweiz oder aus dem EWR pdf, 134 KB
- Informationen für Berechtigte nach dem BVFG pdf, 24 KB
- Informationen und Ansprechpartner für den Lehreraustausch nach Bayern (Gymnasium)
Realschule
Ansprechpartner:
Herr Franz Stempfer
Tel.: 089/2186-2492
E-Mail: franz.stempfer@stmuk.bayern.de
Postanschrift:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref. IV.1/Hr. Stempfer
80327 München
Förderschulen
Referat III.6
Ansprechpartner: Frau Corina Dudas
Tel.: 089/2186-2683
E-Mail: Corina.Dudas@stmuk.bayern.de
Berufliche Schulen
Referat VI.2
A-K Ansprechpartner: Frau Birgit Maag
Tel.: 089/2186-2510
E-Mail: Birgit.Maag@stmuk.bayern.de
L-Z Ansprechpartner: Frau Sabine Parol
Tel.: 089/2186-2301
E-Mail: Sabine.Parol@stmuk.bayern.de
Anerkennung von Lehramtsqualifikationen in den Bereichen Grundschule und Mittelschule
Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Schule - Abteilung Zeugnisanerkennung.