Barrierefreiheit basiert auf den WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guide-
lines 2.0) des Internet-Standardisierungsgremiums World Wide Web Consor-
tium (W3C). Die WCAG 2.0 wurden in deutscher Übersetzung als „Richtlinien
für barrierefreie Webinhalte“ in den Anhang und somit in die Begründung zur
BITV 2.0 eingearbeitet.
Zwischen Richtlinien und Verordnung besteht ein wesentlicher Unterschied
hinsichtlich der Kategorisierung von Erfolgskriterien zur Erfüllung der Barriere-
freiheit:
Während die WCAG 2.0 diese den Konformitätsstufen A, AA und AAA
zuordnen, sieht die BITV 2.0 eine Aufteilung auf zwei Prioritäten vor: Priorität
I bündelt alle Erfolgskriterien der WCAG-Konformitätsstufen A und AA sowie
einige Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AAA. Wird Priorität I erfüllt, so
ist eine Internetseite nach der BITV 2.0 für Nutzer mit Behinderungen grund-
sätzlich zugänglich. Priorität II der BITV 2.0 hingegen umfasst ausschließ-
lich Erfolgskriterien der WCAG-Konformitätsstufe AAA mit Techniken, die
bestimmten Nutzergruppen den Zugang zum Internet zusätzlich erleichtern.
Hierzu gehören auch ausschließlich in der BITV 2.0 verankerte Anforderungen
an Texte in Leichter Sprache und Videos in Deutscher Gebärdensprache.
In insgesamt 50 Prüfschritten mit eindeutigen Testanweisungen ermittelt der
BITV-Test,
wie gut Menschen mit Behinderungen den Inhalt einer Internetseite wahr-
nehmen,
ob und wie gut sie die Internetseite bedienen können,
wie verständlich die Inhalte sind
und ob die Inhalte mit verschiedenen Browsern sowie assistiven Techno-
logien zugänglich sind.
Hierbei fragt der BITV-Test alle Kriterien der Barrierefreiheit ab und priorisiert
gefundene Fehlerquellen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Erfolgskriterien eine Inter-
netseite erfüllt, desto höher die BITV-Priorität und somit letztendlich der Grad
der Barrierefreiheit.
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EINBINDUNG DER BARRIEREFREIHEIT IN DEN GESTALTUNGSPROZESS
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