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Barrierefreiheit basiert auf den WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guide-

lines 2.0) des Internet-Standardisierungsgremiums World Wide Web Consor-

tium (W3C). Die WCAG 2.0 wurden in deutscher Übersetzung als „Richtlinien

für barrierefreie Webinhalte“ in den Anhang und somit in die Begründung zur

BITV 2.0 eingearbeitet.

Zwischen Richtlinien und Verordnung besteht ein wesentlicher Unterschied

hinsichtlich der Kategorisierung von Erfolgskriterien zur Erfüllung der Barriere-

freiheit:

Während die WCAG 2.0 diese den Konformitätsstufen A, AA und AAA

zuordnen, sieht die BITV 2.0 eine Aufteilung auf zwei Prioritäten vor: Priorität

I bündelt alle Erfolgskriterien der WCAG-Konformitätsstufen A und AA sowie

einige Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AAA. Wird Priorität I erfüllt, so

ist eine Internetseite nach der BITV 2.0 für Nutzer mit Behinderungen grund-

sätzlich zugänglich. Priorität II der BITV 2.0 hingegen umfasst ausschließ-

lich Erfolgskriterien der WCAG-Konformitätsstufe AAA mit Techniken, die

bestimmten Nutzergruppen den Zugang zum Internet zusätzlich erleichtern.

Hierzu gehören auch ausschließlich in der BITV 2.0 verankerte Anforderungen

an Texte in Leichter Sprache und Videos in Deutscher Gebärdensprache.

In insgesamt 50 Prüfschritten mit eindeutigen Testanweisungen ermittelt der

BITV-Test,

wie gut Menschen mit Behinderungen den Inhalt einer Internetseite wahr-

nehmen,

ob und wie gut sie die Internetseite bedienen können,

wie verständlich die Inhalte sind

und ob die Inhalte mit verschiedenen Browsern sowie assistiven Techno-

logien zugänglich sind.

Hierbei fragt der BITV-Test alle Kriterien der Barrierefreiheit ab und priorisiert

gefundene Fehlerquellen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Erfolgskriterien eine Inter-

netseite erfüllt, desto höher die BITV-Priorität und somit letztendlich der Grad

der Barrierefreiheit.

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EINBINDUNG DER BARRIEREFREIHEIT IN DEN GESTALTUNGSPROZESS

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