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Ein Test – drei Prüfverfahren

Den BITV-Test entwickelten Mitarbeiter des Projekts „Barrierefrei informieren

und kommunizieren“ (BIK), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

(BMAS) gefördert wurde. Zur Prüfung eines Internetangebots auf Barrierefrei-

heit sind folgende drei Verfahren möglich:

1. Die BITV-Selbstbewertung kann eine Online-Redaktion ohne externe

Unterstützung durch BITV-Prüfer durchführen. Die hierfür erforderlichen

Werkzeuge sind kostenlos im Internet abrufbar. Das Testergebnis wird

nicht veröffentlicht.

2. Beim entwicklungsbegleitenden BITV-Test untersucht ein BITV-Prüfer die

Internetseite bereits während des Gestaltungsprozesses fortlaufend auf

ihre Zugänglichkeit und kann Web-Designern und Online-Redakteuren

aufzeigen, in welchen Bereichen nachgebessert werden muss. Da es sich

auch in diesem Fall um eine interne Überprüfung handelt, werden die

Testergebnisse nicht veröffentlicht.

3. Den abschließenden BITV-Test auf Barrierefreiheit einer Internetseite

führen zwei BITV-Prüfer unabhängig voneinander durch. Hier besteht ein

wesentlicher Unterschied zur BITV-Selbstbewertung und dem beglei-

tenden BITV-Test, denn die Ergebnisse dürfen veröffentlicht werden.

Erreicht ein Internetangebot zwischen 90 und 95 von 100 möglichen

Punkten, so gilt es als „gut zugänglich“, mit 95 bis 100 Punkten als

„sehr gut zugänglich“. Internetseiten, die einen abschließenden BITV-

Test mit 90 Punkten und mehr bestehen, nimmt das BIK-Projekt in sein

öffentlich einsehbares Verzeichnis „90plus“ auf.

Im ebenfalls vom BMAS geförderten Folgeprojekt „Barrierefrei informieren und

kommunizieren für Alle“ (BIK für Alle) arbeitet man nun bis Dezember 2018 an

einem neuen, harmonisierten BITV-Test. Dieser soll das Prüfen von Internet-

seiten auf Basis der WCAG-Konformitätsstufen ermöglichen.

Vermeiden von Zusatzaufwand

Man kann Zusatzaufwand für eine nachträgliche Anpassung von Inhalten an die

Barrierefreiheit minimieren oder sogar vermeiden. Hierzu bindet man zwei Prüf-

schritte in den Gestaltungsprozess ein. Diese greifen, bevor bzw. nachdem die

Inhalte aus der Textverarbeitung heraus in andere Formate konvertiert werden.

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EINBINDUNG DER BARRIEREFREIHEIT IN DEN GESTALTUNGSPROZESS

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