Prüfung vor der Konvertierung
Bei der Prüfung vor der Konvertierung unterstützt ein Prüfwerkzeug, das in
Microsoft Word ab Version 2010 zur Verfügung steht. Dieses testet ausschließ-
lich den Inhalt von Dateien im DOCX-Format auf Zugänglichkeit. Hierbei zeigt es
Hinweise auf gefundene Fehler sowie Lösungsansätze zu deren Beseitigung,
jedoch keine Schritt-für-Schritt-Anleitungen an.
Sollen die Inhalte ins Content-Management-System (CMS) übernommen
werden, so erfolgt die Konvertierung ins HTML-Format automatisch. Will man
den Inhalt eines Word-Dokuments jedoch ins PDF-Format umwandeln, so
muss man darauf achten, die Konvertierung über die Option „Speichern unter“
und nicht die Druckfunktion der Textverarbeitung zu starten.
Prüfung nach der Konvertierung
Will sich eine Online-Redaktion vor der Veröffentlichung ihrer eigenen Inhalte
einen groben Überblick über deren Zugänglichkeit verschaffen, so kann sie
hierbei verschiedene Werkzeuge nutzen. Diese stehen als Online-Dienste,
Browser-Erweiterungen oder PC-Software zur Verfügung und können die Ein-
haltung einzelner oder mehrerer Kriterien der Barrierefreiheit überprüfen. Hierzu
analysieren sie Internetseiten und PDF-Dokumente auf Standardkonformität.
Testen mit Hilfsmitteln und Nutzergruppen
Mit Prüfwerkzeugen erhält man einen ersten Überblick über die technische
Barrierefreiheit der Inhalte. Diese sagt jedoch nichts darüber aus, wie gut
Menschen mit Behinderungen bei deren Nutzung mit ihren Hilfsmitteln auch
tatsächlich zurechtkommen. Um dies herauszufinden, kann und sollte man
zusätzliche Tests durchführen. Versionen der verbreitetsten kostenpflichtigen
und unentgeltlichen Softwarepakete zur Nutzung assistiver Technologien
stehen auf den Internetseiten der Hersteller zum Herunterladen bereit.
Im Umgang mit speziellen Hilfsmitteln und bei der Beurteilung der Zugänglich-
keit von Internetseiten sind Menschen mit Behinderungen Experten in eigener
Sache. Dieses Potenzial sollte unbedingt genutzt werden. Geeignete Tester
kann man über Behindertenverbände rekrutieren und mit diesen Prüfungen der
Inhalte zur Barrierefreiheit (Zugänglichkeit) und Benutzerfreundlichkeit (oft auch
als „Usability“ bezeichnet) durchführen. Bei der Auswertung der Testergebnisse
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EINBINDUNG DER BARRIEREFREIHEIT IN DEN GESTALTUNGSPROZESS
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