SCHULE aktuell beantwortet Leserfragen
Keine Mehrarbeit
Klarer Fall
//
~Bei
uns an der Berursoberschu-
~
le werden in einigen Fächern
~
Kurzarbeiten geschrieben; ein
~~~
Lehrer hält nun neben den
~~
Kurzarbeiten, die ja angesagt
~
werden, auch noch Stegreirauf–
gaben ab. Obwohl wir den Leh–
rer schon öfters daraur hinge–
wiesen haben, daß er unserer
Meinung nach damit gegen die
Schulordnung verstoße, will er
nicht von dieser Gewohnheit
Gutes Recht
Zu Beginn dieses Schuljahres
hat uns der Kollegstufenbe–
treuer unseres Gymnasiums dar–
auf hingewiesen, daß er von
Kollegiaten, die überdurch–
schnittlich oft wegen Krank–
heit fehlen, ein Attest ver–
langen werde. Tatsächlich ist
jetzt ein solcher Fall einge–
treten. Überschreitet der Mann
da nicht seine Kompetenzen?
lassen. Er berurt sich daraur,
Michael S.-H.
Seit September besuche ich die
Realschule. Neulich teilte uns
nun unser Deutschlehrer mit,
daß wir in diesem Schuljahr im
Fach Deutsch fünf Schulaurga–
ben zu schreiben hätten. Mein
Freund, der ebenfalls in eine
7. Klasse geht, allerdings am
Gymnasium, erzählte mir, daß
bei ihnen in Deutsch nur vier
Schulaurgaben angesetzt seien.
Müssen wir Realschüler wirk–
lich eine Schulaufgabe mehr
schreiben als gleichaltrige
Gymnasiasten?
Sirnon H.-L.
An den Realschulen werden in der 7.
Jahrgangsstufe im Fach Deutsch fünf
Schulaufgaben geschrieben, am Gymna–
sium in der Regel vier. Der Grund dafür
liegt vor allem darin, daß die Gymnasia–
sten ab der 7. Klasse eine zweite Fremd–
sprache erlernen und dort ebenfalls
Schulaufgaben schreiben müssen. Hinzu
kommt, daß die Realschüler mit der 7.
Klasse in eine neue Schulart eintreten und
daher durchaus Anfangsschwierigkeiten
auftreten können. Eine größere Zahl an
Schulaufgaben ermöglicht es, schlechte
Einzelnoten leichter "auszubügeln"; zu–
dem ist dadurch der jeweilige Stoffum–
fang geringer. Im ubrigen werden auch
am Gymnasium in der 5. und 6. Jahr–
gangsstufe fünf Deutschschulaufgaben
geschrieb~n.
10 SCHULE
aktuell
daß die Schulordnung diesen
Sachverhalt nicht eindeutig
regle. Stimmt das?
Hans
I.
-K .
Gemäß
§
22 Abs. 2 der Schulordnung für
die Berufsoberschulen können in Fächern
ohne Schulaufgaben angesagte Kurzar–
beiten anstelle von Stegreifaufgaben ge–
halten werden; die Entscheidung darüber
trifft die Lehrerkonferenz auf Vorschlag
der Lehrer des jeweiligen Faches. Ent–
scheidet sich das Lehrergremium für die
Kurzarbeiten, so entfallen die Stegreif–
aufgaben in diesem Fach für das gesam–
te Schuljahr.
Nach
§
36 Abs. 2 Satz 3 der Schulord–
nung für die Gymnasien in Bayern kann
die Schule die Vorlage eines ärztlichen
oder schulärztlichen Zeugnisses verlan–
gen, wenn sich krankheitsbedingte Schul–
versäumnisse häufen oder an der Erkran–
kung ·zweifel bestehen. Da der Kollegstu–
fenbetreuer - wie der Name bereits an–
deutet- sich an der Schule besonders um
die Angelegenheiten der Kollegiaten
kümmert, ist er durchaus berechtigt, ein
solches Attest einzufordern.