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SCHULE aktuell beantwortet Leserfragen

Keine Mehrarbeit

Klarer Fall

//

~Bei

uns an der Berursoberschu-

~

le werden in einigen Fächern

~

Kurzarbeiten geschrieben; ein

~~~

Lehrer hält nun neben den

~~

Kurzarbeiten, die ja angesagt

~

werden, auch noch Stegreirauf–

gaben ab. Obwohl wir den Leh–

rer schon öfters daraur hinge–

wiesen haben, daß er unserer

Meinung nach damit gegen die

Schulordnung verstoße, will er

nicht von dieser Gewohnheit

Gutes Recht

Zu Beginn dieses Schuljahres

hat uns der Kollegstufenbe–

treuer unseres Gymnasiums dar–

auf hingewiesen, daß er von

Kollegiaten, die überdurch–

schnittlich oft wegen Krank–

heit fehlen, ein Attest ver–

langen werde. Tatsächlich ist

jetzt ein solcher Fall einge–

treten. Überschreitet der Mann

da nicht seine Kompetenzen?

lassen. Er berurt sich daraur,

Michael S.-H.

Seit September besuche ich die

Realschule. Neulich teilte uns

nun unser Deutschlehrer mit,

daß wir in diesem Schuljahr im

Fach Deutsch fünf Schulaurga–

ben zu schreiben hätten. Mein

Freund, der ebenfalls in eine

7. Klasse geht, allerdings am

Gymnasium, erzählte mir, daß

bei ihnen in Deutsch nur vier

Schulaurgaben angesetzt seien.

Müssen wir Realschüler wirk–

lich eine Schulaufgabe mehr

schreiben als gleichaltrige

Gymnasiasten?

Sirnon H.-L.

An den Realschulen werden in der 7.

Jahrgangsstufe im Fach Deutsch fünf

Schulaufgaben geschrieben, am Gymna–

sium in der Regel vier. Der Grund dafür

liegt vor allem darin, daß die Gymnasia–

sten ab der 7. Klasse eine zweite Fremd–

sprache erlernen und dort ebenfalls

Schulaufgaben schreiben müssen. Hinzu

kommt, daß die Realschüler mit der 7.

Klasse in eine neue Schulart eintreten und

daher durchaus Anfangsschwierigkeiten

auftreten können. Eine größere Zahl an

Schulaufgaben ermöglicht es, schlechte

Einzelnoten leichter "auszubügeln"; zu–

dem ist dadurch der jeweilige Stoffum–

fang geringer. Im ubrigen werden auch

am Gymnasium in der 5. und 6. Jahr–

gangsstufe fünf Deutschschulaufgaben

geschrieb~n.

10 SCHULE

aktuell

daß die Schulordnung diesen

Sachverhalt nicht eindeutig

regle. Stimmt das?

Hans

I.

-K .

Gemäß

§

22 Abs. 2 der Schulordnung für

die Berufsoberschulen können in Fächern

ohne Schulaufgaben angesagte Kurzar–

beiten anstelle von Stegreifaufgaben ge–

halten werden; die Entscheidung darüber

trifft die Lehrerkonferenz auf Vorschlag

der Lehrer des jeweiligen Faches. Ent–

scheidet sich das Lehrergremium für die

Kurzarbeiten, so entfallen die Stegreif–

aufgaben in diesem Fach für das gesam–

te Schuljahr.

Nach

§

36 Abs. 2 Satz 3 der Schulord–

nung für die Gymnasien in Bayern kann

die Schule die Vorlage eines ärztlichen

oder schulärztlichen Zeugnisses verlan–

gen, wenn sich krankheitsbedingte Schul–

versäumnisse häufen oder an der Erkran–

kung ·zweifel bestehen. Da der Kollegstu–

fenbetreuer - wie der Name bereits an–

deutet- sich an der Schule besonders um

die Angelegenheiten der Kollegiaten

kümmert, ist er durchaus berechtigt, ein

solches Attest einzufordern.