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Abendgymnasien

Abendrealschulen

Fachschulen für

Altenpflege

Fachschulen für

Altenpflegehilfe

Berufsfachschulen für

Amhelferinnen•

Fachakademie für

Augenoptik

Meisterschulen für

Bauhandwerker

Technikerschulen für

Bautechnik

Fachakademie für

Bauwesen

Schulen für

Behb1derte

und Kranke

Berufsfachschule für

Bekleidung

ln vier Jahren erlangen hier Berufstätige die allgemeine Hochschulreife.

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens

zweijährige Berufstätigkeit, ein Mindestalter von 18 Jahren und eine berufli–

che Tätigkeit während des Schulbesuchs.

Berufstätige erwerben hier in drei oder vier Jahren einen mittleren Schulab–

schluß. Aufgenommen werden Bewerber, die eine abgeschlossene Berufs–

ausbildung haben oder eine Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren

nachweisen.

Durch den Besuch dieser Schule wird man innerhalb von zwei oder drei

Jahren zur Fachkraft im Bereich der Altenhilfe ausgebildet. Aufnahmevor–

aussetzungen sind die erfüllte Berufsschulpflicht und eine abgeschlossene

einschlägige Berufsausbildung bzw. entsprechende berufliche Tätigkeit,

wobei hier auch die Führung eines Familienhaushaltes anerkannt wird.

Hier gelten die gleichen Aufnahmebedingungen wie bei den Fachschulen

für Altenpflege. Nach der einjährigen Ausbildung unterstützen die Absol–

venten dieser Schule die Altenpfleger bei ihren Arbeiten.

Arzthelferinnen regeln den Arbeitsablauf in der Praxis und assistieren den

Arzten bei der Untersuchung und Behandlung von Patienten. Die Ausbil–

dung dauert - einschließlich eines Praktikums - zwei Jahre und führt zu

einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Arzthelferin.

Für die Aufnahme ist ein mittlerer Schulabschluß, eine abgeschlossene Be–

rufsausbildung als Augenoptiker sowie eine darauffolgende Berufstätigkeit

notwendig. Die zweijährige Ausbildung soll die Studierenden befähigen,

betriebliche Führungsaufgaben selbständig wahrzunehmen. Gleichzeitig

bereitet die Fachakademie auf die Meisterprüfung vor.

Wer diese Schulen besuchen möchte, muß eine abgeschlossene Berufsaus–

bildung im Bauhandwerk und einige Jahre Berufserfahrung nachweisen.

Der einjährige, zum Teil auch eineinhalbjährige Ausbildungsgong bereitet

auf die Meisterprüfung im Maurer- bzw. Zimmererhandwerk vor.

Bautechniker findet man z. B. im Hoch- und Tiefbau, im Straßen- und Brük–

kenbau. Ihr Tätigkeitsgebiet umfaßt u. a. die Anfertigung von Bauzeichnun–

gen, die Organisation der Bauarbeiten und die Beratung der Bauhandwer–

ker. Die Ausbildung dauertzwei bzw. vier Jahre. Bewerber müssen eineein–

schlägige Berufsausbildung sowie Berufspraxis vorweisen.

Voraussetzung für die Aufnahme ist der erfolgreiche Besuch einer Techni–

kerschule für Bautechnik oder eine entsprechende Meisterprüfung mit an–

schließender beruflicher Tätigkeit. Die zwe.ijährige Ausbildung führt zum

,staatlich geprüften Bauleiter'. Dieser kann Uberwachungs- und Führungs–

aufgaben in der Bauwirtschaft und bei Behörden übernehmen.

Hier werden behinderte Kinder gefördert. Bestimmte Behindertengruppen

können den (qualifizierenden) Hauptschulabschluß, den Real- und Fach–

oberschulabschluß und berufliche Qualifikationen erwerben. Für kranke

Schüler gibt es eigene Schulen an Krankenhäusern.

Diese Schule bildet junge Leute in einem Jahr zum Bekleidungsnäher, in

zwei Jahren zum Bekleidungsfertiger und in drei Jahren zum Bekleidungs–

schneider aus.

*

Aus Gründen der Übersichllichkeit wurde jeweils nur die weibliche

oder die männliche Berufsbezeichnung gewählt.

SCHULE

aktuell

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