Table of Contents Table of Contents
Previous Page  18 / 20 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 18 / 20 Next Page
Page Background

– 4 05

18

z

E

Rat

&

U n s e r e A n s c h r i f t |

B a y e r i s c h e s K u l t u s m i n i s t e r i um , R e d a k t i o n

E Z

, 8 0 3 2 7 Mü n c h e n

|

z

E

beantwortet Leserfragen

illustrationen: bengt fosshag

Unser Sohn in der 6. Klasse Gymnasium

hat ab und zu auch Nachmittagsunterricht.

An diesenTagen geht er bisweilen in der

Mittagspause in den Ort, um sich dort ein

Essen zu besorgen.Wie sieht es da mit

der Aufsichtspflicht der Schule aus? Ist das

offiziell geregelt?

Gerti Z. – Z.

Schüler sind nicht grundsätzlich ver-

pflichtet, die Mittagspause in der Schule

zu verbringen. Sonst wäre die gängige

Praxis nicht zulässig, dass Schüler, die am

Ort wohnen, die Mittagspause zu Hause

verbringen. Andererseits hat die Schule

nach § 39 Abs. 1 Satz 4 GSO z.B. auch in

der Mittagspause für eine angemessene

Beaufsichtigung zu sorgen. Hier genügt

es, wenn sich die Schüler beaufsichtigt

fühlen, eine ständige Überwachung ist

nicht notwendig. Ausgehend von diesen

Grundsätzen ist es daher zulässig, dass

Schüler ihr Mittagessen außerhalb der

Schule einnehmen dürfen.

MeineTochter in der 7. Klasse Gymnasium fand neulich

ihr Deutschheft nicht mehr. Das Heft wurde von mir be-

zahlt und ist kein Schuleigentum. Der Deutschlehrer drohte

damit, dass er unsererTochter die Note 6 geben werde, wenn

sie das Heft demnächst nicht vorlegen würde. Kann er das

machen?

Melanie C. – L.

Die Heftführung ist kein in § 44 und § 46 GSO aufge-

führter mündlicher oder schriftlicher Leistungsnachweis.

Es ist daher nicht zulässig, die Note 6 zu erteilen, wenn

man ein Heft nicht mehr findet. Allerdings sind nach

Art. 52 Abs. 3 Satz 2 BayEUG bei der Erteilung von Zeug-

nissen die „gesamten Leistungen eines Schülers“ zu

berücksichtigen. Unterrichtsergebnisse in ordentlicher

Form zu Papier zu bringen, gehört zu den Zielen schu-

lischen Lernens. Ein sauberer Hefteintrag stellt somit

eine Leistung dar, die durchaus gerechtfertigt ist. Die

Bewertung der Heftführung kann damit bei sonst glei-

chen Leistungen im Grenzbereich von zwei Noten

durchaus den Ausschlag geben.

Neulich bekam mein Sohn

in der 8. Klasse Haupt-

schule eine Probe zurück –

mit der Note 3. Die Lehr-

kraft hatte sich aber um ei-

nige Punkte verzählt, so

dass die eigentliche Zensur

die Note 4 gewesen wäre.

Dies sagte mein Sohn –

leichtsinnigerWeise – der

Lehrkraft. Diese änderte

daraufhin die Note sofort

ab, worüber wir uns natür-

lich sehr geärgert haben.

Laila S. – T.

Nach dem Grundsatz der

Gleichbehandlung aller

Schüler kann auch im

Nachhinein die Note ei-

ner Probe verändert wer-

den, wenn bei der Korrek-

tur Fehler übersehen

wurden. Dabei ist es ohne

Belang, von wem die

übersehenen Fehler ent-

deckt wurden. Natürlich

kann eine Note im Nach-

hinein auch verbessert

werden. Die Lehrkraft hat

somit korrekt gehandelt,

auch wenn die Enttäu-

schung über die nachträg-

liche Verschlechterung ei-

ner Note mehr als ver-

ständlich ist.

Mittagspause

Drohung

Nachschlag