Lehrer verantwortungsvoll, welche
individuellen Voraussetzungen ein
Kind mitbringt. Der Übertritt an
die Hauptschule erfolgt ohne wei-
teres Übertrittsverfahren, der an
die Realschule oder an das Gymna-
sium ist abhängig von der Schul-
laufbahn-Empfehlung der Grund-
schule im Übertrittszeugnis.
Übertrittszeugnis
Alle Schülerinnen und Schüler
der Jahrgangsstufe 4 erhalten
Anfang Mai ein Übertrittszeugnis.
Es enthält:
• die Jahresfortgangsnoten in
allen Fächern,
• die Gesamtdurchschnittsnote
aus den Fächern Deutsch,
Mathematik, Heimat- und Sach-
unterricht,
• eine Bewertung des Sozial- sowie
des Lern- und Arbeitsverhaltens,
• eine zusammenfassende Beurtei-
lung, in der die derzeitige
Eignung für den weiteren Bil-
dungsweg festgestellt wird.
Schullaufbahn-Empfehlung
Die Grundschule spricht eine Emp-
fehlung aus, welche Schulart für
das Kind in seiner derzeitigen Le-
bensphase angebracht ist. Die
Grundschule zieht dafür die Ge-
samt-Durchschnittsnote aus den
Fächern Deutsch, Mathematik und
Heimat- und Sachunterricht der
4. Jahrgangsstufe heran. Für den
Übertritt in die Realschule ist eine
Durchschnittsnote von mindestens
2,66 erforderlich, für das Gymna-
sium eine Durchschnittsnote von
mindestens 2,33. Das über ein
Schuljahr gezeigte Lern- und Lei-
stungsvermögen des Kindes ist da-
her für die Übertrittseignung
maßgeblich.
Probe-
unterricht
Mit einem er-
folgreich absol-
vierten Probe-
unterricht an
der gewünsch-
ten Schulart
kann auch eine
Eignungsfest-
stellung erfol-
gen. Dabei
werden in
einem dreitä-
gigen Probeunterricht die schrift-
lichen Aufgaben in den Fächern
Deutsch und Mathematik zentral
gestellt. In beiden Fächern werden
auch mündliche Noten gebildet. Be-
standen hat, wer in dem einen Fach
mindestens die Note 3 und in dem
anderen Fach mindestens die Note
4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen
Übertritt ihres Kindes entscheiden,
wenn im Probeunterricht in bei-
den Fächern jeweils die Note 4
erreicht wurde.
Übertritt später nochmöglich
Generell sollten Eltern bei ihrer Ent-
scheidung berücksichtigen, dass ein
Wechsel zwischen den Schularten
auch später noch möglich ist.
Von
der Hauptschule kann das Kind
von der 5. in die 6. Klasse des
Gymnasiums oder der Realschule
wechseln. Der Wechsel in die
6. Klasse des Gymnasiums ist nach
einer erfolgreichen Aufnahmeprü-
fung und Probezeit möglich.
Für den Übertritt von der
5. Klasse
Hauptschule in die Jahrgangsstu-
fen 6 (bis 9) der Realschule
be-
nötigt das Kind im Jahreszeugnis
der Hauptschule in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik
eine Durchschnittsnote von min-
destens 2,0. Außerdem darf das Jah-
reszeugnis in Vorrückungsfächern,
die auch in der entsprechenden
Jahrgangsstufe der Realschule un-
terrichtet werden, nicht mehr als
einmal die Note 5 aufweisen. Auch
mit einem schlechteren Noten-
durchschnitt kann nach einer erfolg-
reichen Aufnahmeprüfung und
Probezeit ein Übertritt an die Real-
schule erfolgen.
Ein Wechsel nach Abschluss der
5. oder 6.Klasse von der Real-
schule in die 6. Klasse des Gym-
nasiums
ist ebenfalls möglich. Die
Schülerin oder der Schüler benötigt
dafür eine Vorrückungserlaubnis
und im Jahreszeugnis eine Durch-
schnittsnote von mindestens 2,0
in den Fächern Deutsch, Englisch
und Mathematik. Auch mit einer
schlechteren Note und der Vor-
rückungserlaubnis kann nach einer
erfolgreichen Aufnahmeprüfung
und Probezeit ein Übertritt auf das
Gymnasium erfolgen.
Das Kind kann auch nach Ab-
schluss der
5. Klasse von der
Hauptschule in die 5. Klasse der
Realschule oder des Gymna-
Erfolge motivieren:
Eltern sollten für ihr Kind das Anforde
rungsprofil wählen, das Erfolgserlebnisse wahrscheinlich macht.
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