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Lehrer verantwortungsvoll, welche

individuellen Voraussetzungen ein

Kind mitbringt. Der Übertritt an

die Hauptschule erfolgt ohne wei-

teres Übertrittsverfahren, der an

die Realschule oder an das Gymna-

sium ist abhängig von der Schul-

laufbahn-Empfehlung der Grund-

schule im Übertrittszeugnis.

Übertrittszeugnis

Alle Schülerinnen und Schüler

der Jahrgangsstufe 4 erhalten

Anfang Mai ein Übertrittszeugnis.

Es enthält:

• die Jahresfortgangsnoten in

allen Fächern,

• die Gesamtdurchschnittsnote

aus den Fächern Deutsch,

Mathematik, Heimat- und Sach-

unterricht,

• eine Bewertung des Sozial- sowie

des Lern- und Arbeitsverhaltens,

• eine zusammenfassende Beurtei-

lung, in der die derzeitige

Eignung für den weiteren Bil-

dungsweg festgestellt wird.

Schullaufbahn-Empfehlung

Die Grundschule spricht eine Emp-

fehlung aus, welche Schulart für

das Kind in seiner derzeitigen Le-

bensphase angebracht ist. Die

Grundschule zieht dafür die Ge-

samt-Durchschnittsnote aus den

Fächern Deutsch, Mathematik und

Heimat- und Sachunterricht der

4. Jahrgangsstufe heran. Für den

Übertritt in die Realschule ist eine

Durchschnittsnote von mindestens

2,66 erforderlich, für das Gymna-

sium eine Durchschnittsnote von

mindestens 2,33. Das über ein

Schuljahr gezeigte Lern- und Lei-

stungsvermögen des Kindes ist da-

her für die Übertrittseignung

maßgeblich.

Probe-

unterricht

Mit einem er-

folgreich absol-

vierten Probe-

unterricht an

der gewünsch-

ten Schulart

kann auch eine

Eignungsfest-

stellung erfol-

gen. Dabei

werden in

einem dreitä-

gigen Probeunterricht die schrift-

lichen Aufgaben in den Fächern

Deutsch und Mathematik zentral

gestellt. In beiden Fächern werden

auch mündliche Noten gebildet. Be-

standen hat, wer in dem einen Fach

mindestens die Note 3 und in dem

anderen Fach mindestens die Note

4 erreicht hat.

Eltern entscheiden

Die Eltern können sich für einen

Übertritt ihres Kindes entscheiden,

wenn im Probeunterricht in bei-

den Fächern jeweils die Note 4

erreicht wurde.

Übertritt später nochmöglich

Generell sollten Eltern bei ihrer Ent-

scheidung berücksichtigen, dass ein

Wechsel zwischen den Schularten

auch später noch möglich ist.

Von

der Hauptschule kann das Kind

von der 5. in die 6. Klasse des

Gymnasiums oder der Realschule

wechseln. Der Wechsel in die

6. Klasse des Gymnasiums ist nach

einer erfolgreichen Aufnahmeprü-

fung und Probezeit möglich.

Für den Übertritt von der

5. Klasse

Hauptschule in die Jahrgangsstu-

fen 6 (bis 9) der Realschule

be-

nötigt das Kind im Jahreszeugnis

der Hauptschule in den Fächern

Deutsch, Englisch und Mathematik

eine Durchschnittsnote von min-

destens 2,0. Außerdem darf das Jah-

reszeugnis in Vorrückungsfächern,

die auch in der entsprechenden

Jahrgangsstufe der Realschule un-

terrichtet werden, nicht mehr als

einmal die Note 5 aufweisen. Auch

mit einem schlechteren Noten-

durchschnitt kann nach einer erfolg-

reichen Aufnahmeprüfung und

Probezeit ein Übertritt an die Real-

schule erfolgen.

Ein Wechsel nach Abschluss der

5. oder 6.Klasse von der Real-

schule in die 6. Klasse des Gym-

nasiums

ist ebenfalls möglich. Die

Schülerin oder der Schüler benötigt

dafür eine Vorrückungserlaubnis

und im Jahreszeugnis eine Durch-

schnittsnote von mindestens 2,0

in den Fächern Deutsch, Englisch

und Mathematik. Auch mit einer

schlechteren Note und der Vor-

rückungserlaubnis kann nach einer

erfolgreichen Aufnahmeprüfung

und Probezeit ein Übertritt auf das

Gymnasium erfolgen.

Das Kind kann auch nach Ab-

schluss der

5. Klasse von der

Hauptschule in die 5. Klasse der

Realschule oder des Gymna-

Erfolge motivieren:

Eltern sollten für ihr Kind das Anforde­

rungsprofil wählen, das Erfolgserlebnisse wahrscheinlich macht.

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Fotos: Getty Images, Mauritius, iStock