Table of Contents Table of Contents
Previous Page  5 / 20 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 5 / 20 Next Page
Page Background

AM 26. JULI

GIBT ES IN BAYERN

ZEUGNISSE.~~~...-.·

SCHÜLER,

DIE~~~~~~~=~

•••

nicht erreicht

NICHT VERSETZT

WERDEN, SOLLTEN

SICH RECHTZEITIG

ÜBER MÖGLICHE

ALTERNATIVEN

INFORMIEREN.

Nachprüfung:

An ihr können

sowohl Gymnasiasten der

Jahrgangsstufen

7,

8 und 9

als auch Realschüler und

Wirtschaftsschüler der Jahr–

gangsstufen 8 und 9 teilneh–

men. Voraussetzungen dafür

sind: höchstens einmal die

Note 6 - außer Deutsch -

oder zweimal die Note 5 in

den Vorrückungsfächern; au–

ßerdem darf nicht schon

einmal dieselbe Klasse wie–

derholt oder eine Nachprü–

fung abgelegt worden sein .

.Der Antrag ist von den Ei–

tern bis spätestens 1. Au–

gust zu stellen.

Geprüft w ird der Jahres–

stoff in den Vorrückungsfä–

chern, in denen man die

Note 6 oder 5 erhielt. Die

Nachprüfung, die am Ende

der Sommerferien abgehal–

ten wird, hat bestanden,

wer höchstens einmal die

Note 5, in der Jahrgangs–

stufe 9 der Realschule und

W irtschaftsschule in allen

Fächern mindestens die No–

te 4 erzielt. Damit darf man

in die nächsthöhere Jahr–

gangsstufe aufsteigen .

Besondere Prüfung:

Teilneh–

men an ihr können Schüler

der 10. Jahrgangsstufe des

Gymnasiums. Voraussetzun–

gen dafür sind : höchstens

einmal die Note 6 oder

zweimal die Note 5 in Vor–

rückungsfächern. Sie kann

nur einmal · abgelegt wer–

den, und zwar unmittelbar

im Anschluß an die 10. Klas–

se. Der Antrag muß späte–

stens eine Woche nach Aus–

händigung des Jahreszeug–

nisses vorliegen. Geprüft

wird in den Fächern Deutsch,

Mathematik und der 1.

Fremdsprache. Die Aufga–

benstellung berücksichtigt

die Lehrpläne für die Jahr–

gangsstufe 10 des Gymna–

siums.

Die Besondere Prüfung

findet in den letzten Tagen

der Sommerferien statt, und

zwar an einer vom Ministe-

rialbeauftragten festgeleg–

ten Realschule. Sie verleiht

den Realschulabschluß, aber

nicht die Oberstufenreife,

und ist bestanden, wenn

entweder alle Prüfungsar–

beiten mit mindestens Note

4 bewertet wurden oder ei–

ne 5 mit einer 3 ausgegli–

chen werden kann .

Quali:

Ihn können - durch

eine besondere Leistungs–

feststellung - auch Realschü–

ler und Wirtschaftsschüler

der Jahrgangsstufe 9, in Ein–

zelfällen der Jahrgangsstufe

10, sowie Gymnasiasten ab

der 9 . Klasse erwerben .

Die Anmeldung erfolgt an

einer Hauptschule, und

zwar bis zum 1. März. Die

Prüfung umfaßt die Fächer

Deutsch, Mathematik und

[>

SCHULE

aktuell

5