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Große Fahrt

Wir, die Schüler der

9. Klasse einer

staatlichen Real–

schule, möchten im

nächsten Jahr eine

Abschlußfahrt ma-

chen. Uns würde nun

Rat

&

Au sk

SCHULE aktuell beantwortet

Le ~

Auslandsfahrten sind in der

Realschule grundsätzlich nur

in der Abschlußklasse erlaubt

und in erster Linie als Bil-

dungsyeranstaltung zu pla–

nen. Uber beabsichtigte Stu–

dienfahrten berät zu Beginn

eines jeden Schuljahres die

Lehrerkonferenz; der Schüler–

ausschuß ist an den Beratun–

gen zu beteiligen. Nach

§

28

Frühzeitige

Warnung

r

r

/~-'

Unser Sohn besucht

derzeit die 9. Klas–

se eines Gymnasiums.

Beim Elternsprechtag

im April teilte man

uns mit, daß er das

Klassenziel wahr–

scheinlich nicht er–

r-eichen wird. Wir

sind von dieser Ent–

wicklung vollkommen

überrascht. Muß denn

in so einem Fall

nicht bereits das

Zwischenzeugnis eine

Bemerkung darüber

enthalten, daß das

Vorrücken gefährdet

ist?

sen, ob er am Jahresende vor–

rücken kann, wird dies im

Zwischenzeugnis vermerkt. Ab

der

9.

Klasse werden die Erzie–

hungsberechtigten nach

§

61

Abs. 3 Satz 2 der Schulord–

nung für die Gymnasien

(GSO) auf die Gefährdung

durch ein gesondertes Schrei:

ben hingewiesen. Diese Re–

gelungen beruhen auf Art. 75

Abs. 1 des Bayerischen Erzie–

hungs- und Unterrichtsgeset–

zes (BayEUG). Danach ist die

Schule verpflichtet, die Eltern

möglichst frühzeitig über ein

auffallendes Absinken des Lei–

stungsstandes schriftlich zu un–

terrichten. Allerdings kann aus

einem Unterbleiben der Be–

nachrichtigung kein Recht auf

Vorrücken hergeleitet werden.

(

interessieren, ob

wir auch ins Ausland

reisen dürfen und ob

es eine Höchstgrenze

bei den Kosten gibt,

die nicht über–

schritten werden

darf.

Erika A. - H.

8 SCHULE

aktuell

Abs. 2 der Schulordnung für

die Realschulen (RSO) liegt

die Entscheidung über die

Durchführung einer Studien–

fahrt jedoch beim Schulleiter.

Darüber hinaüs muß auch der

Elternbeirat seine Zustimmung

geben. Für die Kosten einer

solchen Fahrt sind keine fe–

sten Obergrenzen bestimmt.

Aus

§

28 Abs. 1 Safz 2 RSO

ergibt sich allerdings, daß die

entstehenden Auslagen für al–

le zurnutbar sein müssen. Das

verpflichtet die Schulen · zu

äußerster Sparsamkeit.

Helmut W. - N.

Wenn es die Leistungen eines

Schülers der Jahrgangsstufen

5 mit 8 im ersten Schulhalb–

jahr fraglich erscheinen las-

Spitzname

Mein Sohn besucht

die 5. Klasse eines

Gymnasiums. Ein Leh–

rer spricht ihn und

einige seiner Mit-