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SCHULE aktuell beantwortet Leserfragen

In eigener Sache:

Da immer wieder von Lesern

angefragt wird, woher die

Rechtsfälle auf den Rat

&

Auskunft-Seiten stammen

und wie verbindlich die

Antworten der Redaktion

sind, möchten wir dazu

folgendes kurz erläutern:

Allen in SCHULE aktuell

abgedruckten Fällen lie–

gen Zuschriften von Eltern

oder Schülern

zugr~nde,

die von der Redaktion- un–

ter Wahrung der Vertrau–

lichkeit- zunächst an die

Fach- bzw. Rechtsreferen–

ten der jeweiligen Schul–

arten hier im Kultusmini–

sterium

weitergeleitet

werden; die Angabe der

Schulart und der Jahr–

gangsstufe ist gerade des–

halb sehr wichtig. Die von

den zuständigen Referen–

ten erstellten Rechtsaus–

künfte teilen wir dann dem

Fragesteller schriftlich

mit. Fälle, die häufiger

vorkommen oder von allge–

meinem Interesse sind,

wählt die Redaktion für

die Veröffentlichung in

SCHULE aktuell aus. Um

auch hier die Vertraulich–

keit zu wahren, werden Na–

me und Ort geändert.

Die Auskünfte in den Ant–

wortschreiben und auf den

Rat

&

Auskunft-Seiten sind

also verbindliche Rechts–

auskünfte des bayerischen

Kultusministeriums.

12 SCHULE

aktuell

Lange Sitzung

Bereits seit e1n1ger Zeit

stelle ich fest, daß unsere

Tochter - sie geht in die

3. Klasse Grundschule–

regelmäßig sehr lange über

den Hausaufgaben sitzt. Oft

sind es eineinhalb bis zwei

Stunden. Nun bestätigten mir

die Eltern einiger Klassen–

kameraden unserer Tochter,

. daß ihre KiLder ebensoviel

Zeit für die Hausaufgaben

aufwenden müssen. Verlangt

man da nicht zu viel von den

Kindern?

Ingrid H. -K .

Über die Dauer der Hausaufgaben gibt

§

17

Abs.

1

der Schulordnung für die

Volksschulen (VSO) Auskunft. Danach

sollen in der Grundschule die Hausauf–

gaben von einem Schüler mit durch–

schnittlichem Leistungsvermögen in einer

Stunde zu bearbeiten sein. Im Einzelfall

kann diese Zeitdauer natürlich geringfü–

gig über- bzw. unterschritten werden.

Sippenhaft

Unser Sohn besucht die

4. Klasse Grundschule . Immer

wieder klagt er darüber, daß

sein Lehrer Unterrichts–

störungen, die auf das Konto

einzelner Schüler gehen,

dadurch ahndet, daß er der

gesamten Klasse einfach mehr

Hausaufgaben aufgibt. Ist

das eigentlich erlaubt?

Sabine F. -K.

Hausaufgaben dienen dazu, den Lehr–

stoff einzuüben und die Schüler zu eige–

ner Tätigkeit anzuregen; als Ordnungs–

maßnahme dürfen sie nicht · eingesetzt

werden. Eine vollständige Aufzählung al–

ler zulässigen Ordnungsmaßnahmen fin–

det sich in Art. 63 Abs. 2 des Bayerischen

Gesetzes über das Erziehungs- und Un–

terrichtswesen (BayEUG) . Art. 63 Abs. 3

bestimmt außerdem, daß Kollektivstra–

fen, die auch ,unschuldige Schüler' be–

treffen würden, nicht zulässig sind.