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nach dem Zwischenzeugnis, ergriffen

werden. Dieses Zeugnis ist ja eine

Zwischenbilanz, die so rechtzeitig

vorgelegt wird, daß für Korrekturen

noch genügend Zeit bleibt. Noch

sinnvoller wäre es natürlich, nicht erst

nach dem Zeugnistermin mit den Leh–

rern über notwendige Maßnahmen

zu sprechen, sondern bereits dann,

wenn sich schlechte Noten in Schul–

und Stegreifaufgaben häufen, da sie

ein sicheres Indiz für schulische

Schwierigkeiten sind.

Größer sind die Probleme für

Schüler und Eitern immer dann, wenn

im Jahreszeugnis die Erlaubnis zum

Vorrücken nicht erteilt wurde. Was ist

zu tun? Soll das Kind die Klasse wie–

derholen? Oder ist ein Wechsel der

Schulart die richtige Lösung?

)n

sol–

chen Fällen", betont Studiendirektor

Schäfer, "muß man genau überle–

gen, wie es zu diesen Noten gekom–

men ist. Wenn grundsätzlich feststeht,

daß ein Kind für die Schulart, die es

besucht, geeignet ist, kann die Wie–

derholung empfohlen werden. Wich–

tig ist allerdings die innere Bereit–

schaft des Schülers, das Wiederho–

lungsjahr so zu nutzen, daß die Lük–

ken beseitigt werden. Ansonsten stel–

len sich die schlechten Noten späte–

stens in der nächsthöheren Jahr-

gangsstufe wieder ein. Sollten dage–

gen Zweifel an der Eignung des

Schülers für die betreffende Schulart

bestehen, weil er in vielen Fächern er–

kennbar überfordert ist, kann man

den Eitern nur raten, zusammen mit

den Fachlehrern und dem Beratungs–

lehrer zu überlegen, ob nicht ein

Wechsel der Schulart am günstigsten

wäre und welche Schule den Bega–

bungen des Kindesam besten gerecht

wird. Bei diesen wichtigen Entschei–

dungen sollte man sich auch nicht von

falschem Prestigedenken leiten las–

sen. ln vielen Fällen gibt es ja sogar

die Möglichkeit, ohne den Verlust ei–

nes Jahres in eine andere Schulart zu

wechseln, wenn das Klassenziel nicht

erreicht wurde."

Daneben haben zum Beispiel an

Gymnasien, Realschulen und Wirt–

schaftsschulen Schüler manchmal die

Möglichkeit, das Wiederholen einer

Klasse zu umgehen, obwohl sie im

Jahreszeugnis nicht die Erlaubnis zum

Vorrücken erhalten haben. Unter be–

stimmten Voraussetzungen, die die

Schulordnungen im einzelnen regeln,

können nämlich Schüler in den Jahr–

gangsstufen 7 bis 9 des Gymnasiums

und in den Jahrgangsstufen 8 und 9

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