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Viele Eitern haben Schulprobleme.
Geheim–
Rat
Der Lehrer unserer
3. Klasse Grund–
schule behauptet,
die Kinder könnten
nichts, weil die
Kollegin der er–
sten beiden Jahre
ihnen nicht genug
beigebracht hätte.
Bestimmte Teile
des Lehrplans habe
sie einfach wegge–
lassen. Wir Eltern
sind ganz und gar
nicht dieser Mei–
nung. Wir glauben,
unsere Kinder hät–
ten damals sogar
mehr gelernt, als
laut Plan gefor–
dert war . Beweisen
ließe sic!"J das
aber nur, wenn wir
Einblick nehmen
dürften in die amt–
lichen Lehrpläne .
Die werden hier
leider streng un–
ter Verschluß ge–
halten. Angeblich
sollen sie nur für
den dienstlichen
Gebrauch der Leh–
rer bestimmt sein .
Wie und wo könnten
wir uns informie–
ren?
Ernst W. - U.
Lehrpläne sind keine Ge–
heimsache. Im Gegenteil.
Sie werden sogar amtlich
bekanntgemacht.
Der
Lehrplan für die Grund–
schulen erschien z. B.
schon
1981,
und zwar in
der Sondernummer 20 des
Amtsblatts des Kultusmi-
nisteriums. Auf Wunsch
gewähren die Schulen
den Eitern Einblick in die
veröffentlichten Lehrplä–
ne. Man kann sie aber
auch im Buchhandel kau–
fen oder direkt bestellen
beim Kommunalschrihen–
verlag )ehle, Kirschstr.
14,
8000
München
50,
Tel.
089/8108-489.
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O'zapft
In Biologie haben
wir durchgenommen,
wie man die Blut–
gruppe beim Men–
schen bestimmt.
Als wir es an uns
selbst praktisch
ausprobieren woll–
ten, war der Leh–
rer strikt dage–
gen. Warum muß in
der Schule immer
alles verboten
· sein, was Spaß
macht und sogar
zum Unterrichts–
stoff g.ehört?
Jakob W.-L.
Die Richtlinien für die Si–
cherheit im naturwissen–
schahliehen Unterricht er–
lauben keine Blutabnah–
me bei Schülern (Amts–
blatt des Kultusministe–
riums I
1986
S.
404).
Die
Entscheidung des Lehrers
war also korrekt. Ein sol–
cher Eingriff müßte näm–
lich als unzulässige Aus–
übung eines Heilberufes
angesehen werden. Au–
ßerdem könnte dabei eine
Infektion nicht zuverlässig
ausgeschlossen werden .
Im übrigen wäre die Blut–
gruppenbestimmung im
Unterricht auch deshalb
wertlos, weil sie weder für
juristische noch für medi–
zinische Zwecke herange–
zogen werden dürfte.
*
S
&
W möchte helferi.
*
M it amtlichen Informationen
Reinheits–
gebot
In unserer Fach–
oberschule haben
alle Schüler pri–
vat angeschaffte
Formelsammlungen
für das Fach
Physik. Zur bes–
seren Obersicht
färben wir darin
die
wichtigen
Stellen immer mit
Leuchtstift ein.
Jetzt erklärte uns
der Rektor, daß
wir diese präpa–
rierten Heftehen
bei Prüfungsar–
beiten nicht mehr
benützen dürfen .
Durch das Hervor–
heben einzelner
Stellen hätten wir
uns einen unzu–
lässigen Vorteil
verSchafft.
Konsequenz:
Die
meisten von uns
müssen sich für
10 Mark eine neue
Formelsammlung
kaufen . Ist das
nicht sehr klein–
kariert?
Andreas P. - H.
Welche Hilfsmittel bei
Schulaufgaben, Stegreif–
aufgaben und Kurzarbei–
ten an den Fachoberschu–
len benützt werden dür–
fen, bestimmen die Lehrer
oder der Schulleiter n<tch
freiem Ermessen. Nicht so
bei den Abschlußprüfun–
gen. Hier setzt das Kultus–
ministerium die zulässi–
gen Hilfsmittel fest (§ 39
Abs.
5
der Fachoberschul–
ordnung). Dabei verbietet
es der Grundsatz der
Gleichbehandlung aller
Schüler, daß Formel–
sammlungen auf irgend–
eine Weise verändert wer–
den, sei es durch Eintra–
gungen oder durch Unter–
streichen und Einfärben .
Unser Rat: Fragen Sie
in der Schule nach, ob
für die Abschlußprüfung
"saubere" Exemplare aus
der Lernmittelsammlung
entliehen werden können.
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~
Pflicht–
pensum
In der Hauptschule
hat mein Sohn vier
Stunden Sport pro
Woche. Eine davon
ist auf den Nach–
mittag gelegt. An
diesem Tag muß er
also zweimal zur
Schule und zurück,
nur wegen 30 Minu–
ten Turnen; denn
die Zeit fürs Um–
kleiden muß man ja
abziehen . Da frage
ich mich, ob sich
der Aufwand über–
haupt lohnt. Könn–
te man den Nach–
mittagsspart nicht
ersatzlos strei–
chen?
Sie.gfried M. - R.
Hauptschüler
erhalten
zwei Stunden Basissport–
unterricht pro Woche und
zwei weitere Stunden dif–
ferenzierten Sportunter–
richt. Diese insgesamt vier
Wochenstunden gehören
in ganz Bayern zum abso–
luten Pflichtpensum. Kei–
ne darf ganz oder teilwei–
se ausfallen . Beim Basis–
sport ist der Inhalt im
Lehrplan verbindlich vor–
geschrieben . Für die zwei
Wochenstunden differen–
zierter Sportunterricht bie–
tet dagegen der Lehrplan
weiten Spielraum. je nach
den personellen, räumli–
chen und organisatori–
schen Möglichkeiten kön–
nen die Schulen hier zwi–
schen 21 verschiedenen
Sportarten frei wählen.
Mediziner wissen, daß
Bewegungsreize für den
Körper um so wirksamer
sind, je häufiger sie erfol–
gen. Darum bringen über
die Woche verteilte Stun–
den sportlich .mehr als
große Unterrichtsblöcke.
Ein gelegentlich doppelter
Schulweg und einige Mi–
nuten Mehraufwand für
Umkleidezeiten
sind
demgegenüber in Kauf zu
nehmen.
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Kuli-Kampf
Meine ältere
Schwester darf im
Unterricht mit dem
Kuli schreiben.
Mir aber in der
achten Klasse hat
es der Lehrer
jetzt verboten.
Er besteht auf
füll federhal ter
und Tinte. Gibt es
darüber eine Vor–
schrift?
Theodor K.-M.
Die Schulordnungen ent–
halten keine Vorschriften
über das Schreibgerät.
Maßgeblich ist hierfür§ 3
Abs. 3 der Lehrerdienst–
ordnung. Er verpfl ichtel
die Lehrer, auf die Beseiti–
gung von Mängeln bei der
Heftführung und bei son-
5tigen
Schülerarbeiten
hinzuwirken. Liegt die Ur–
sache einer ungleichmä–
ßigen, schlecht leserli–
chen Handschrih im Be–
nützen von Kugelschrei –
bern, so darf der Lehrer
sie verbieten . Auch wel–
ches Gerät statt dessen zu
benützen ist, entscheidet
der Lehrer.
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Schreiben Sie an:
Redaktion
SCHULE&WIR
Salvatorstr. 2
8000 München 2
Jede Anfrage
mit vollständi–
ger Absender–
angabe wird
beantwortet.
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S & W behan–
delt Ihre Zu–
schrift ver–
traulich. Bei
der Veröffent·
lichung wer–
den Name
und Adresse geändert.
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