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*

Viele Eitern haben Schulprobleme.

Geheim–

Rat

Der Lehrer unserer

3. Klasse Grund–

schule behauptet,

die Kinder könnten

nichts, weil die

Kollegin der er–

sten beiden Jahre

ihnen nicht genug

beigebracht hätte.

Bestimmte Teile

des Lehrplans habe

sie einfach wegge–

lassen. Wir Eltern

sind ganz und gar

nicht dieser Mei–

nung. Wir glauben,

unsere Kinder hät–

ten damals sogar

mehr gelernt, als

laut Plan gefor–

dert war . Beweisen

ließe sic!"J das

aber nur, wenn wir

Einblick nehmen

dürften in die amt–

lichen Lehrpläne .

Die werden hier

leider streng un–

ter Verschluß ge–

halten. Angeblich

sollen sie nur für

den dienstlichen

Gebrauch der Leh–

rer bestimmt sein .

Wie und wo könnten

wir uns informie–

ren?

Ernst W. - U.

Lehrpläne sind keine Ge–

heimsache. Im Gegenteil.

Sie werden sogar amtlich

bekanntgemacht.

Der

Lehrplan für die Grund–

schulen erschien z. B.

schon

1981,

und zwar in

der Sondernummer 20 des

Amtsblatts des Kultusmi-

nisteriums. Auf Wunsch

gewähren die Schulen

den Eitern Einblick in die

veröffentlichten Lehrplä–

ne. Man kann sie aber

auch im Buchhandel kau–

fen oder direkt bestellen

beim Kommunalschrihen–

verlag )ehle, Kirschstr.

14,

8000

München

50,

Tel.

089/8108-489.

•••••••••••••••

~

O'zapft

In Biologie haben

wir durchgenommen,

wie man die Blut–

gruppe beim Men–

schen bestimmt.

Als wir es an uns

selbst praktisch

ausprobieren woll–

ten, war der Leh–

rer strikt dage–

gen. Warum muß in

der Schule immer

alles verboten

· sein, was Spaß

macht und sogar

zum Unterrichts–

stoff g.ehört?

Jakob W.-L.

Die Richtlinien für die Si–

cherheit im naturwissen–

schahliehen Unterricht er–

lauben keine Blutabnah–

me bei Schülern (Amts–

blatt des Kultusministe–

riums I

1986

S.

404).

Die

Entscheidung des Lehrers

war also korrekt. Ein sol–

cher Eingriff müßte näm–

lich als unzulässige Aus–

übung eines Heilberufes

angesehen werden. Au–

ßerdem könnte dabei eine

Infektion nicht zuverlässig

ausgeschlossen werden .

Im übrigen wäre die Blut–

gruppenbestimmung im

Unterricht auch deshalb

wertlos, weil sie weder für

juristische noch für medi–

zinische Zwecke herange–

zogen werden dürfte.

*

S

&

W möchte helferi.

*

M it amtlichen Informationen

Reinheits–

gebot

In unserer Fach–

oberschule haben

alle Schüler pri–

vat angeschaffte

Formelsammlungen

für das Fach

Physik. Zur bes–

seren Obersicht

färben wir darin

die

wichtigen

Stellen immer mit

Leuchtstift ein.

Jetzt erklärte uns

der Rektor, daß

wir diese präpa–

rierten Heftehen

bei Prüfungsar–

beiten nicht mehr

benützen dürfen .

Durch das Hervor–

heben einzelner

Stellen hätten wir

uns einen unzu–

lässigen Vorteil

verSchafft.

Konsequenz:

Die

meisten von uns

müssen sich für

10 Mark eine neue

Formelsammlung

kaufen . Ist das

nicht sehr klein–

kariert?

Andreas P. - H.

Welche Hilfsmittel bei

Schulaufgaben, Stegreif–

aufgaben und Kurzarbei–

ten an den Fachoberschu–

len benützt werden dür–

fen, bestimmen die Lehrer

oder der Schulleiter n<tch

freiem Ermessen. Nicht so

bei den Abschlußprüfun–

gen. Hier setzt das Kultus–

ministerium die zulässi–

gen Hilfsmittel fest (§ 39

Abs.

5

der Fachoberschul–

ordnung). Dabei verbietet

es der Grundsatz der

Gleichbehandlung aller

Schüler, daß Formel–

sammlungen auf irgend–

eine Weise verändert wer–

den, sei es durch Eintra–

gungen oder durch Unter–

streichen und Einfärben .

Unser Rat: Fragen Sie

in der Schule nach, ob

für die Abschlußprüfung

"saubere" Exemplare aus

der Lernmittelsammlung

entliehen werden können.

V~

~

Pflicht–

pensum

In der Hauptschule

hat mein Sohn vier

Stunden Sport pro

Woche. Eine davon

ist auf den Nach–

mittag gelegt. An

diesem Tag muß er

also zweimal zur

Schule und zurück,

nur wegen 30 Minu–

ten Turnen; denn

die Zeit fürs Um–

kleiden muß man ja

abziehen . Da frage

ich mich, ob sich

der Aufwand über–

haupt lohnt. Könn–

te man den Nach–

mittagsspart nicht

ersatzlos strei–

chen?

Sie.gfried M. - R.

Hauptschüler

erhalten

zwei Stunden Basissport–

unterricht pro Woche und

zwei weitere Stunden dif–

ferenzierten Sportunter–

richt. Diese insgesamt vier

Wochenstunden gehören

in ganz Bayern zum abso–

luten Pflichtpensum. Kei–

ne darf ganz oder teilwei–

se ausfallen . Beim Basis–

sport ist der Inhalt im

Lehrplan verbindlich vor–

geschrieben . Für die zwei

Wochenstunden differen–

zierter Sportunterricht bie–

tet dagegen der Lehrplan

weiten Spielraum. je nach

den personellen, räumli–

chen und organisatori–

schen Möglichkeiten kön–

nen die Schulen hier zwi–

schen 21 verschiedenen

Sportarten frei wählen.

Mediziner wissen, daß

Bewegungsreize für den

Körper um so wirksamer

sind, je häufiger sie erfol–

gen. Darum bringen über

die Woche verteilte Stun–

den sportlich .mehr als

große Unterrichtsblöcke.

Ein gelegentlich doppelter

Schulweg und einige Mi–

nuten Mehraufwand für

Umkleidezeiten

sind

demgegenüber in Kauf zu

nehmen.

•••••••••••••••

Kuli-Kampf

Meine ältere

Schwester darf im

Unterricht mit dem

Kuli schreiben.

Mir aber in der

achten Klasse hat

es der Lehrer

jetzt verboten.

Er besteht auf

füll federhal ter

und Tinte. Gibt es

darüber eine Vor–

schrift?

Theodor K.-M.

Die Schulordnungen ent–

halten keine Vorschriften

über das Schreibgerät.

Maßgeblich ist hierfür§ 3

Abs. 3 der Lehrerdienst–

ordnung. Er verpfl ichtel

die Lehrer, auf die Beseiti–

gung von Mängeln bei der

Heftführung und bei son-

5tigen

Schülerarbeiten

hinzuwirken. Liegt die Ur–

sache einer ungleichmä–

ßigen, schlecht leserli–

chen Handschrih im Be–

nützen von Kugelschrei –

bern, so darf der Lehrer

sie verbieten . Auch wel–

ches Gerät statt dessen zu

benützen ist, entscheidet

der Lehrer.

•••••••••••••••

Schreiben Sie an:

Redaktion

SCHULE&WIR

Salvatorstr. 2

8000 München 2

Jede Anfrage

mit vollständi–

ger Absender–

angabe wird

beantwortet.

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S & W behan–

delt Ihre Zu–

schrift ver–

traulich. Bei

der Veröffent·

lichung wer–

den Name

und Adresse geändert.

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