wieder auf den Mißstand aufmerk–
sam macht. Als schließlich die Sanie–
rung der Chemie- und Biologiesäle
beschlossen wird, ist das auch ein Er–
folg des Elternbeirats.
.Wenngleich derartige Maßnah-
. men sicher nicht zum Alltag in der
Schule zählen, so belegt dieses Bei–
spiel dennoch, daß der Elternbeirat
auch bei solchen besonderen Anlie–
gen der Schule ein entscheidender
Faktor sein kann. Nachdem in der
Ausgabe 1/91 von SCHULE aktuell
die allgemeinen Aufgaben des El–
ternbeirats dargestellt wurden, sollen
in dem vorliegenden Heft die speziel–
len Rechte und Pflichten dieses Gre–
miums näher erläutert werden. Fest–
gehalten sind sie wie die allgemeinen
Aufgaben in Art. 43 Abs. 1 des Baye–
rischen Erziehungs- und Unterrichts–
gesetzes (BayEUG). Danach ist es
Aufgabe des Elternbeirats,
5. durch gewählte Vertreter an den
Beratungen des Schulforums teilzu–
nehmen (Art. 47 Abs. 2),
6. bei der Entscheidung über einen
unterrichtsfreien Tag nach Art. 66
Abs. 2 Nr. 3 das Einvernehmen her–
zustellen,
7. bei der Verwendung bestimmter
Lernmittel nach Art. 30 Abs. 4 Satz 2
einvernehmliche
Entscheidungen
herbeizuführen,
8. im Verfahren, das zur Entlassung
eines Schülers führen kann, die in
Art. 64 Abs. 1 genannten Rechte
wahrzunehmen,
9. im Verfahren, das zum Ausschluß
eines Schülers von allen Schulen
ei–
ner oder mehrerer Schularten führen
kann, die in Art. 65 Abs. 1 genannten
Rechte wahrzunehmen,
10. bei Errichtung und Auflösung
von staatlichen und kommunalen
Schulen unter den in Art. 20 Abs. 2,
Art. 21 Abs. 2 Satz 2 genannten Vor–
aussetzungen mitzuwirken.
Vielleicht mag es für den einen
oder anderen nicht besonders ein–
drucksvoll klingen, wenn es unter
Nr. 5 lapidar heißt, daß Elternbei–
ratsmitglieder "an den Beratungen
des Schulforums" teilnehmen. Denn
unter diesem Gremium können sich
viele sicher nur wenig vorstellen, ob–
wohl es mit Ausnahme der Grund–
schulen an allen Schulen eingerichtet
ist, an denen ein Elternbeirat besteht.
Unter dem Vorsitz des Schulleiters,
der aber kein Stimmrecht hat, sind im
Schulforum neben Schülern und Leh–
rern auch der Vorsitzende und zwei
weitere Mitglieder des Elternbeirats
vertreten. Zu den Themen, die in die–
sem Gremium beraten werden, ge–
hören z. B. die Sicherheit auf dem
Schulweg, die Hausordnung, der
Pausenverkauf oder schulische Bau–
maßnahmen. Im folgenden sollen
einige Fallbeispiele verdeutlichen,
welche konkreten Probleme hierbei
angesprochen werden können und
welche Bedeutung dabei der Arbeit
des Elternbeirats zukommt.
Der
Elternbeirat
kann dazu
beitragen,
daß gefährliche Stellen
auf dem Schulweg entschärft werden.
4 SCHULE
aktuell
GEFÄHRLICHER SCHULWEG
Fallbeispiel : ln unmittelbarer Nähe
einer Schule müssen die Schüler eine
vielbefahrene Straße überqueren.
Besorgte Eltern weisen immer wieder
auf diese Gefahrenquelle hin. Um sie
zu entschärfen, erarbeitet der Eltern–
beirat folgenden Plan: Eine Unterfüh–
rung soll die Sicherheit garantieren.
Nachdem das Schulforum dem Vor–
schlag zugestimmt hat, vereinbart
dieses Gremium eine Ortsbegehung
mit der Verkehrspolizei, dem Land–
ratsamt und dem Straßenbauamt
Nach der Besichtigung sind sich alle
darin einig, daß hier etwas für die Si–
cherheit der Schulkinder getan wer–
den muß. Nur darüber, was zu tun ist,
gehen die Meinungen noch au.sein–
ander. Letztlich verwirklicht man
dann den Vorschlag des Elternbeirats
in einer modifizierten Fassung. Statt
einer Unterführung wird der Fußgän–
gerübergang verbreitert und mit
Druckampeln ausgerüstet- ein Kom–
promiß, den alle akzeptieren können.