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wieder auf den Mißstand aufmerk–

sam macht. Als schließlich die Sanie–

rung der Chemie- und Biologiesäle

beschlossen wird, ist das auch ein Er–

folg des Elternbeirats.

.Wenngleich derartige Maßnah-

. men sicher nicht zum Alltag in der

Schule zählen, so belegt dieses Bei–

spiel dennoch, daß der Elternbeirat

auch bei solchen besonderen Anlie–

gen der Schule ein entscheidender

Faktor sein kann. Nachdem in der

Ausgabe 1/91 von SCHULE aktuell

die allgemeinen Aufgaben des El–

ternbeirats dargestellt wurden, sollen

in dem vorliegenden Heft die speziel–

len Rechte und Pflichten dieses Gre–

miums näher erläutert werden. Fest–

gehalten sind sie wie die allgemeinen

Aufgaben in Art. 43 Abs. 1 des Baye–

rischen Erziehungs- und Unterrichts–

gesetzes (BayEUG). Danach ist es

Aufgabe des Elternbeirats,

5. durch gewählte Vertreter an den

Beratungen des Schulforums teilzu–

nehmen (Art. 47 Abs. 2),

6. bei der Entscheidung über einen

unterrichtsfreien Tag nach Art. 66

Abs. 2 Nr. 3 das Einvernehmen her–

zustellen,

7. bei der Verwendung bestimmter

Lernmittel nach Art. 30 Abs. 4 Satz 2

einvernehmliche

Entscheidungen

herbeizuführen,

8. im Verfahren, das zur Entlassung

eines Schülers führen kann, die in

Art. 64 Abs. 1 genannten Rechte

wahrzunehmen,

9. im Verfahren, das zum Ausschluß

eines Schülers von allen Schulen

ei–

ner oder mehrerer Schularten führen

kann, die in Art. 65 Abs. 1 genannten

Rechte wahrzunehmen,

10. bei Errichtung und Auflösung

von staatlichen und kommunalen

Schulen unter den in Art. 20 Abs. 2,

Art. 21 Abs. 2 Satz 2 genannten Vor–

aussetzungen mitzuwirken.

Vielleicht mag es für den einen

oder anderen nicht besonders ein–

drucksvoll klingen, wenn es unter

Nr. 5 lapidar heißt, daß Elternbei–

ratsmitglieder "an den Beratungen

des Schulforums" teilnehmen. Denn

unter diesem Gremium können sich

viele sicher nur wenig vorstellen, ob–

wohl es mit Ausnahme der Grund–

schulen an allen Schulen eingerichtet

ist, an denen ein Elternbeirat besteht.

Unter dem Vorsitz des Schulleiters,

der aber kein Stimmrecht hat, sind im

Schulforum neben Schülern und Leh–

rern auch der Vorsitzende und zwei

weitere Mitglieder des Elternbeirats

vertreten. Zu den Themen, die in die–

sem Gremium beraten werden, ge–

hören z. B. die Sicherheit auf dem

Schulweg, die Hausordnung, der

Pausenverkauf oder schulische Bau–

maßnahmen. Im folgenden sollen

einige Fallbeispiele verdeutlichen,

welche konkreten Probleme hierbei

angesprochen werden können und

welche Bedeutung dabei der Arbeit

des Elternbeirats zukommt.

Der

Elternbeirat

kann dazu

beitragen,

daß gefährliche Stellen

auf dem Schulweg entschärft werden.

4 SCHULE

aktuell

GEFÄHRLICHER SCHULWEG

Fallbeispiel : ln unmittelbarer Nähe

einer Schule müssen die Schüler eine

vielbefahrene Straße überqueren.

Besorgte Eltern weisen immer wieder

auf diese Gefahrenquelle hin. Um sie

zu entschärfen, erarbeitet der Eltern–

beirat folgenden Plan: Eine Unterfüh–

rung soll die Sicherheit garantieren.

Nachdem das Schulforum dem Vor–

schlag zugestimmt hat, vereinbart

dieses Gremium eine Ortsbegehung

mit der Verkehrspolizei, dem Land–

ratsamt und dem Straßenbauamt

Nach der Besichtigung sind sich alle

darin einig, daß hier etwas für die Si–

cherheit der Schulkinder getan wer–

den muß. Nur darüber, was zu tun ist,

gehen die Meinungen noch au.sein–

ander. Letztlich verwirklicht man

dann den Vorschlag des Elternbeirats

in einer modifizierten Fassung. Statt

einer Unterführung wird der Fußgän–

gerübergang verbreitert und mit

Druckampeln ausgerüstet- ein Kom–

promiß, den alle akzeptieren können.