SCHULE aktuell beantwortet Leserfragen
Zauberlehrling
Mein Sohn besucht die
7. Klasse Hauptschule. Vor
kurzem wurde im Fach Deutsch
Goethes "Zauberlehrling"
durchgenommen; jetzt sollen
die Schüler das Gedicht auch
noch auswendig lernen. Ich
finde , daß man sich den Te xt
kaum merken kann , außerdem
gefällt mir der Inhalt über–
haupt nicht . Muß mein Sohn
das Gedicht trotzdem lernen?
Johanna R.- A.
Einblick
Ich habe seit einiger Zeit den
Verdacht, daß mein Sohn - er
besucht die 9. Klasse des Gym–
nasiums - mir nicht nur manche
Note verschweigt , sondern auch
das Zustandekommen schlec hter
Zensuren häufig falsch dar–
stellt. Vor allem bei schlecht
ausgefallenen Extemporalien,
die er ja nicht mit nach Hause
bringt , schiebt er die Schuld
häufig auf den Bewertungs–
schlüssel. Habe ich eigentlich
das Recht zu verlangen, daß
meinem Sohn die Externparalien
- offiziell he i ßen sie ja
Stegreifaufgaben - mit nach
Hause gegeben werden, damit
ich mir selbst ein Bild machen
kann?
Si lvia 0. - S.
Nach
§
47
Abs. 2 Satz 2 der Schulord–
nung für die Gymnasien in Bayern (GSO)
können Stegreifaufgaben mit nach Hause
gegeben werden. Die Entscheidung dar–
über trifft der Lehrer in pädagogischer Ei–
genverantwortung und unter sachlicher
Abwägung aller einschlägigen Gesichts–
punkte. Falls die Erziehungsberechtigten
einen förmlichen Antrag stellen, wird die
Schule sich nicht weigern, eine Stegreif-
Nach dem Lehrplan für das Fach Deutsch aufgebe mit nach Hause zu geben, es sei
sollen die ·Schüler literarische Texte lesen, denn, daß schon einmal schriftliche Lei-
erschl ießen und als Bereicherung des ei- stungsnachweise nicht ordnungsgemäß
Teurer Rat
Al s mein Sohn nach der
6. Klasse Hauptschule in die
Realschule überwechselte,
hatte er anfänglich große
Schwierigkeiten. Ratsuchend
wandte ich mich daher an einen
Schulpsychologen. Doch noch
bevor es z um ersten gemein–
samen Gespräch kam, erhiel t en
wir einen Kostenvoranschlag,
in dem 1500 DM für die psycho–
logische Beratung angesetzt
wurden. Über eine derartige
Forderung waren wir entsetzt.
Wann ist die Beratung durch
einen Schulpsychologen, über
dessen Aufgaben Sie in Ihrer
Zeitschrift berichtet haben,
eigentlich kostenlos?
Kathrin B. - G.
genen Lebens schätzen lernen. Durch den zurückgegeben wurden.
Die Schulberatung ist ein Teil der schuli-
'freien Vortrag von Ged ichten können die
sehen Erziehungsaufgabei sie ist in jedem
Ausdrucksfähigkeit entwickelt, das Ver-
Fall kostenlos und umfaßt gemäß Artikel
stehen von Inhalt und Gehalt gefördert
55
Abs.
l
Satz 2 des Bayerischen Geset-
und die Erlebnisfähigkeit vertieft werden.
zes über das Erziehungs- und Unterrichts-
Da es am Wert des "Zauberlehrling" kei -
wesen (BayEUG) auch die Beratung
ne ernsthaften Zweifel gibt und das Ge-
durch speziell ausgebildete Schulpsycho-
dicht in der Literaturauswahlliste für die
logen. Über den Beratungslehrer bzw.
Jahrgangsstufe
7
ausdrücklich genannt
die Schulleitung kann sehr leicht Kontakt
wird, ist nichts dagegen einzuwenden,
mit dem zuständigen schulpsychologi-
wenn ein Lehrer dieses Werk zu jenen
l.":ijjj~!!i!~!!~!!~~~~
sehen Berater aufgenommen werden.
drei Gedichten nimmt, die im Laufe des •
~~==~~
Der von Ihnen aufgesuchte Psychologe
Schuljahres ganz oder in Ausschnitten
""'
war mit Sicherheit kein Schulpsychologe
auswendig gelernt werden müssen.
im Sinne des BayEUG.
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aktuell