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SCHULE aktuell beantwortet Leserfragen

Zauberlehrling

Mein Sohn besucht die

7. Klasse Hauptschule. Vor

kurzem wurde im Fach Deutsch

Goethes "Zauberlehrling"

durchgenommen; jetzt sollen

die Schüler das Gedicht auch

noch auswendig lernen. Ich

finde , daß man sich den Te xt

kaum merken kann , außerdem

gefällt mir der Inhalt über–

haupt nicht . Muß mein Sohn

das Gedicht trotzdem lernen?

Johanna R.- A.

Einblick

Ich habe seit einiger Zeit den

Verdacht, daß mein Sohn - er

besucht die 9. Klasse des Gym–

nasiums - mir nicht nur manche

Note verschweigt , sondern auch

das Zustandekommen schlec hter

Zensuren häufig falsch dar–

stellt. Vor allem bei schlecht

ausgefallenen Extemporalien,

die er ja nicht mit nach Hause

bringt , schiebt er die Schuld

häufig auf den Bewertungs–

schlüssel. Habe ich eigentlich

das Recht zu verlangen, daß

meinem Sohn die Externparalien

- offiziell he i ßen sie ja

Stegreifaufgaben - mit nach

Hause gegeben werden, damit

ich mir selbst ein Bild machen

kann?

Si lvia 0. - S.

Nach

§

47

Abs. 2 Satz 2 der Schulord–

nung für die Gymnasien in Bayern (GSO)

können Stegreifaufgaben mit nach Hause

gegeben werden. Die Entscheidung dar–

über trifft der Lehrer in pädagogischer Ei–

genverantwortung und unter sachlicher

Abwägung aller einschlägigen Gesichts–

punkte. Falls die Erziehungsberechtigten

einen förmlichen Antrag stellen, wird die

Schule sich nicht weigern, eine Stegreif-

Nach dem Lehrplan für das Fach Deutsch aufgebe mit nach Hause zu geben, es sei

sollen die ·Schüler literarische Texte lesen, denn, daß schon einmal schriftliche Lei-

erschl ießen und als Bereicherung des ei- stungsnachweise nicht ordnungsgemäß

Teurer Rat

Al s mein Sohn nach der

6. Klasse Hauptschule in die

Realschule überwechselte,

hatte er anfänglich große

Schwierigkeiten. Ratsuchend

wandte ich mich daher an einen

Schulpsychologen. Doch noch

bevor es z um ersten gemein–

samen Gespräch kam, erhiel t en

wir einen Kostenvoranschlag,

in dem 1500 DM für die psycho–

logische Beratung angesetzt

wurden. Über eine derartige

Forderung waren wir entsetzt.

Wann ist die Beratung durch

einen Schulpsychologen, über

dessen Aufgaben Sie in Ihrer

Zeitschrift berichtet haben,

eigentlich kostenlos?

Kathrin B. - G.

genen Lebens schätzen lernen. Durch den zurückgegeben wurden.

Die Schulberatung ist ein Teil der schuli-

'freien Vortrag von Ged ichten können die

sehen Erziehungsaufgabei sie ist in jedem

Ausdrucksfähigkeit entwickelt, das Ver-

Fall kostenlos und umfaßt gemäß Artikel

stehen von Inhalt und Gehalt gefördert

55

Abs.

l

Satz 2 des Bayerischen Geset-

und die Erlebnisfähigkeit vertieft werden.

zes über das Erziehungs- und Unterrichts-

Da es am Wert des "Zauberlehrling" kei -

wesen (BayEUG) auch die Beratung

ne ernsthaften Zweifel gibt und das Ge-

durch speziell ausgebildete Schulpsycho-

dicht in der Literaturauswahlliste für die

logen. Über den Beratungslehrer bzw.

Jahrgangsstufe

7

ausdrücklich genannt

die Schulleitung kann sehr leicht Kontakt

wird, ist nichts dagegen einzuwenden,

mit dem zuständigen schulpsychologi-

wenn ein Lehrer dieses Werk zu jenen

l.":ijjj~!!i!~!!~!!~~~~

sehen Berater aufgenommen werden.

drei Gedichten nimmt, die im Laufe des •

~~==~~

Der von Ihnen aufgesuchte Psychologe

Schuljahres ganz oder in Ausschnitten

""'

war mit Sicherheit kein Schulpsychologe

auswendig gelernt werden müssen.

im Sinne des BayEUG.

12 SCHULE

aktuell