Fleißaufgabe
In meiner Klasse hat es sich
eingebürgert, daß wir vor
einer Schulaufgabe nochmals
privat gemeinsam lernen. Vor
der letzten Lateinarbeit
nahmen wir uns zur Übung einen
Text vor, den im vergangenen
Jahr eine andere Klasse über–
setzen mußte. Als wir nun am
nächsten Tag unseren Angaben–
text vorgelegt bekamen,
stellten wir fest, daß es sich
um den gleichen Text handelte
- entsprechend leicht taten
wir uns.
Oe~
Lehrer blieb
dieser Umstand bei der Korrek–
tur natürlich nicht verborgen.
Daher wurde die Schulaufgabe
mit der Begründung wiederholt,
es sei kein echter Leistungs–
nachweis gewesen. Muß eine
Schulaufgabe in einem solchen
Fall wirklich wiederholt
.werden?
Karin P.- R.
Wird in einer Schulaufgabe im Fach La–
tein die Übersetzung eines originalen
Textes gefordert, so läßt sich nie aus–
schließen, daß einzelne Schüler oder
auch eine ganze Klasse - durch eigenen
Fleiß oder Zufall- die ganze Schulaufga–
be oder Teile davon im privaten Kreis
vorher bearbeitet haben. Für ihren Fleiß
oder ihre Findigkeit dürfen Schüler aber
nicht bestraft werden. Es war also nicht
korrekt, die Schulaufgabe im geschilder–
ten Fall zu wiederholen.
Nachbesserung
Bei einer Extemporale bekam
ich neulich einen Zweier. Ein
Klassenkamerad erhielt die
Note 3, obwohl er genauso
viele Punkte hatte wie ich.
Als er das dem Lehrer meldete,
erklärte dieser, daß meine
Arbeit - aufgrund der Punkte–
zahl - eine Drei sei; er
setzte also die Note herab.
Ist das erlaubt? Es heißt doch
immer, man
~önne
sich im nach–
hinein nicht verschlechtern?
Michael K. -
W.
Allzeit bereit
Aus rechtlicher Sicht kann der Lehrer
auch nach Herausgabe einer schriftlichen
Arbeit die Note ändern; Grund dafür ist
~~:!!!1~~;:-~;.-:=:j~~=~~~~~
das Prinzip der Gleichbehandlung aller
Schüler, das in Artikel
31
Abs.
3
des
Bayerischen Gesetzes über das Erzie–
hungs- und Unterrichtswesen verankert
ist. Bedenken sollte man dabei, daß ja
ansonsten Schüler, die mit der gleichen
Fehleranzahl bzw. Punktezahl von vorn–
herein eine schlechtere Note erhalten ha–
ben, benachteiligt wären. Natürlich kann
sich eine Note im nachhinein nicht nur
verschlechtern, sondern auch verbessern.
An unserem Gymnasium kommt es
immer wieder vor, daß Steg–
reifaufgaben geschrieben
werden, obwohl die Schulauf–
gabe im selben Fach noch nicht
zurückgegeben wurde. Ist das
korrekt? Nach der Schulordnung
dürfen doch keine weiteren
schriftlichen Arbeiten ange–
setzt werden, solange der
Lehrer die vorausgegangene
Schulaufgabe nicht zurück–
gegeben hat.
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Martin K. - R.
ln
§
47 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für
die Gymnasien in Bayern (GSO) ist fest–
gelegt, daß eine Schulaufgabe nicht ge–
halten werden darf, "bevor die vorausge–
gangene Schulaufgabe im selben Fach
11111!!!~~=---
zurückgegeben und besprochen wurde".
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Nach
§
46 Abs. 1 Satz 1 GSO zählen
Stegreifaufgaben aber zu den münd
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i–
c he n Leistungsnachweisen; sie sind also
auch dann zulässig, wenn eine Schulauf-
gabe im selben Fach noch nicht zurück–
gegeben und besprochen wurde.
Uns ere Ans chrift:
Bayerisches Kultusministerium
Redaktion
SCHULE
aktuell Salvatorstr.
2
8000
München
2
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