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Fleißaufgabe

In meiner Klasse hat es sich

eingebürgert, daß wir vor

einer Schulaufgabe nochmals

privat gemeinsam lernen. Vor

der letzten Lateinarbeit

nahmen wir uns zur Übung einen

Text vor, den im vergangenen

Jahr eine andere Klasse über–

setzen mußte. Als wir nun am

nächsten Tag unseren Angaben–

text vorgelegt bekamen,

stellten wir fest, daß es sich

um den gleichen Text handelte

- entsprechend leicht taten

wir uns.

Oe~

Lehrer blieb

dieser Umstand bei der Korrek–

tur natürlich nicht verborgen.

Daher wurde die Schulaufgabe

mit der Begründung wiederholt,

es sei kein echter Leistungs–

nachweis gewesen. Muß eine

Schulaufgabe in einem solchen

Fall wirklich wiederholt

.werden?

Karin P.- R.

Wird in einer Schulaufgabe im Fach La–

tein die Übersetzung eines originalen

Textes gefordert, so läßt sich nie aus–

schließen, daß einzelne Schüler oder

auch eine ganze Klasse - durch eigenen

Fleiß oder Zufall- die ganze Schulaufga–

be oder Teile davon im privaten Kreis

vorher bearbeitet haben. Für ihren Fleiß

oder ihre Findigkeit dürfen Schüler aber

nicht bestraft werden. Es war also nicht

korrekt, die Schulaufgabe im geschilder–

ten Fall zu wiederholen.

Nachbesserung

Bei einer Extemporale bekam

ich neulich einen Zweier. Ein

Klassenkamerad erhielt die

Note 3, obwohl er genauso

viele Punkte hatte wie ich.

Als er das dem Lehrer meldete,

erklärte dieser, daß meine

Arbeit - aufgrund der Punkte–

zahl - eine Drei sei; er

setzte also die Note herab.

Ist das erlaubt? Es heißt doch

immer, man

~önne

sich im nach–

hinein nicht verschlechtern?

Michael K. -

W.

Allzeit bereit

Aus rechtlicher Sicht kann der Lehrer

auch nach Herausgabe einer schriftlichen

Arbeit die Note ändern; Grund dafür ist

~~:!!!1~~;:-~;.-:=:j~~=~~~~~

das Prinzip der Gleichbehandlung aller

Schüler, das in Artikel

31

Abs.

3

des

Bayerischen Gesetzes über das Erzie–

hungs- und Unterrichtswesen verankert

ist. Bedenken sollte man dabei, daß ja

ansonsten Schüler, die mit der gleichen

Fehleranzahl bzw. Punktezahl von vorn–

herein eine schlechtere Note erhalten ha–

ben, benachteiligt wären. Natürlich kann

sich eine Note im nachhinein nicht nur

verschlechtern, sondern auch verbessern.

An unserem Gymnasium kommt es

immer wieder vor, daß Steg–

reifaufgaben geschrieben

werden, obwohl die Schulauf–

gabe im selben Fach noch nicht

zurückgegeben wurde. Ist das

korrekt? Nach der Schulordnung

dürfen doch keine weiteren

schriftlichen Arbeiten ange–

setzt werden, solange der

Lehrer die vorausgegangene

Schulaufgabe nicht zurück–

gegeben hat.

"

'J

Martin K. - R.

ln

§

47 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für

die Gymnasien in Bayern (GSO) ist fest–

gelegt, daß eine Schulaufgabe nicht ge–

halten werden darf, "bevor die vorausge–

gangene Schulaufgabe im selben Fach

11111!!!~~=---

zurückgegeben und besprochen wurde".

""

Nach

§

46 Abs. 1 Satz 1 GSO zählen

Stegreifaufgaben aber zu den münd

I

i–

c he n Leistungsnachweisen; sie sind also

auch dann zulässig, wenn eine Schulauf-

gabe im selben Fach noch nicht zurück–

gegeben und besprochen wurde.

Uns ere Ans chrift:

Bayerisches Kultusministerium

Redaktion

SCHULE

aktuell Salvatorstr.

2

8000

München

2

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