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skunft

SCHULE aktuell beantwortet Leserfragen

Vermit1lung

Ich bin gebürtige Spanierin und lebe schon seit über 20

Jahren in Bayern . Dennoch passiert es mir ab und zu, daß

ich nicht das treffende Wort finde, wenn ich mit meinem

achtjährigen Sohn die Hausaufgaben bespreche. Wenn er dann

diesen Begriff im Unterricht verwendet, lachen ihn die

Mitschüler häufig aus, wodurch sich mein Sohn , der ja

fließend Deutsch spricht, sehr getroffen fühlt. Leider hat

es der Lehrer bisher versäumt, durch ein klärendes Wort

der Klasse den Sachverhalt darzulegen.

Carmen V.-L.

Es gehört selbstverständlich zum Erziehungsauftrag der Schule, Kinder von

unterschiedlicher Herkunft auf ein Miteinander hinzuführen sowie zu ge–

genseitiger Toleranz und Achtung zu erziehen. Daß dies nicht immer rei–

bungslos verläuft, ist sicher nicht zu vermeiden. Deshalb ist hier vor allem

der Lehrer gefordert. Wenn nötig, muß er auch einmal vermittelnd und klä–

rend eingreifen.

Terminsache

In der Schulordnung für die Realschulen hab' ich gelesen,

daß Schulaufgaben innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben

werden sollen. Muß nun eine Schulaufgabe, die in der

letzten Woche vor den Ferien geschrieben wird, gleich nach

den Ferien zurückgegeben werden - oder darf sich der

Lehrer (was bei uns oft vorkommt) zum Korrigieren noch

einmal eine Woche Zeit lassen?

Themas G. -M.

14 SCHULE

aktuell

Nach§ 39 Abs. 1 der Schul–

ordnung für die Realschulen

in Bayern (RSO) sollen schrift–

liche Leistungsnachweise, d. h.

Schulaufgaben und Stegreif–

aufgaben, von den Lehrern in–

nerhalb von zwei Wochen

korrigiert, mit den Schülern

besprochen und an sie zu–

rückgegeben werden. Verlän–

gert sich dieser Zeitraum

durch Ferien, so sind schriftli–

che Arbeiten grundsätzlich in

der ersten Woche nach den

Ferien zurückzugeben.

Mitgefangen ...

Meine Tochter bekam kürz–

lich eine Probearbeit im

Deutschen mit der Note

Fünf zurück; unter der

Arbeit aber stand dn Klam–

mern eine Drei. Die Leh–

rerin erklärte, daß sie bei

der Korrektur der Probear–

beiten festgestellt habe,

daß meine Tochter ihre

zwei Banknachbarinnen ab–

schreib~n

ließ. Die Note

Fünf für alle drei Mäd–

chen sei ein "Gnadener–

weis" - eigentlich hätten

alle Arbeiten mit einer

Sechs bewertet werden

müssen. Ich finde das

Ganze unfair: Meine Toch–

ter hat nicht bewußt ab–

schreiben lassen. Muß

denn ein Schüler, anstatt

sich auf seine Arbeit zu

konzentrieren, ständig

aufpassen, daß nur ja

niemand bei ihm spickt?

Ursula H. - B.

Die Schul–

ordnung für die

Volksschulen

(VSO) behandelt das

Thema Unterschleif in

§ 17 Abs. 4. Die Bewer-

tung einer Probearbeit mit der

Note Sechs ist danach an den

Nachweis des aktiven Unter–

schleifs geknüpft, d. h. ein Schü–

ler, der abschreiben läßt, fällt

nicht darunter. Auch sieht die

Schulordnung die Bildung einer

"Mischnote" aus Unterschleif–

noteSechs und tatsächlich er–

brachter Leistung nicht vor.