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2. Ehrenamt und Versicherungsschutz

Die Tätigkeit im Elternbeirat ist ehrenamtlich. Die gewählten Elternvertreter an

öffentlichen Schulen sind im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im

Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. über die Ehrenamtsversicherung

des Freistaats Bayern gegen Unfallschäden versichert. Das betrifft auch die Wege

von und zu offiziellen Sitzungen und Veranstaltungen. Es werden nur Körperschäden

abgedeckt, nicht jedoch Sachschäden. Über die subsidiäre, d.h. nachrangige, Ehren-

amtsversicherung besteht ebenfalls ein Haftpflichtversicherungsschutz für Ehren-

amtliche. Wenn Elternvertreter bei schulischen Veranstaltungen (z. B. beim

Sommerfest) eine Aufgabe übernommen haben, sind sie ebenfalls versichert. Für

Elternvertreter an privaten Schulen gelten andere Regelungen.

Unter

www.stmas.bayern.de/fibel/sf_b011.php

finden Sie die wesentlichen Infor-

mationen zu Fragen der Versicherung von ehrenamtlich Tätigen.

3. (Schul-)Fördervereine

An vielen Schulen sind Fördervereine entstanden. Sie sind wichtige Partner der

Schule.

Fördervereine geben Erziehungsberechtigten, ehemaligen Schülern und weiteren

Personen, Unternehmen und Institutionen die Möglichkeit, sich für die positive

Entwicklung „ihrer“ Schule einzusetzen.

(Schul-)Fördervereine sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und leisten

wichtige Unterstützung für die Schulen. Neben der finanziellen Unterstützung sehen

Fördervereine die Förderung und Pflege gemeinsamer Werte und Interessen sowie

der schulischen Bildung und Erziehung an der eigenen Schule als ihre Aufgabe und

wirken dadurch an der Weiterentwicklung des Schulprofils mit.

(Schul-)Fördervereine können Schulen insbesondere durch finanzielle Zuschüsse

zu einzelnen Aktivitäten (z.B. Theateraufführungen, SMV-Seminaren, Fahrten), zu

Projekten, zu speziellen Anschaffungen (z. B. Musikinstrumente, Sportgeräte,

spezielle Schulmöbel) sowie durch Hilfen für einzelne Schülerinnen und Schüler

unterstützen. Zudem kann ein Förderverein beispielsweise als Träger einer Mittags-

betreuung oder als Kooperationspartner bei der Durchführung der Bildungs- und

Betreuungsangebote in den offenen oder gebundenen Ganztagsangeboten tätig

werden.

Definition

Mögliche Unterstützungs-

schwerpunkte