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4. Aufbau der Schulaufsicht in Bayern

Für fast alle bayerischen Schulen ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus

oberste Schulaufsichtsbehörde. Je nach Schulart sind im Namen des Staats-

ministeriums verschiedene, so genannte nachgeordnete Dienststellen mit der

Ausübung des Aufsichtsrechts betraut. Bei den Realschulen, Gymnasien sowie

Fachoberschulen und Berufsoberschulen einschließlich der entsprechenden Schu-

len zur sonderpädagogischen Förderung sind dies die Ministerialbeauftragten, bei

anderen beruflichen Schulen die Regierungen. Bei den Förderschulen wird die

unmittelbare Schulaufsicht ebenfalls regelmäßig durch die Regierungen wahrge-

nommen. Bei den staatlichen Grundschulen und Mittelschulen sind aufgrund der

hohen Anzahl der Schulen zwei Ebenen dazwischengeschaltet: die Staatlichen Schul-

ämter als unmittelbare Schulaufsichtsbehörde und die Regierungen als höhere Schul-

aufsichtsbehörde. Bei privaten Grundschulen und Mittelschulen wird die unmittel-

bare Schulaufsicht durch die Regierungen wahrgenommen.

„Zur staatlichen Schulaufsicht gehören die Planung und Ordnung des Unterrichts-

wesens, die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, insbesondere

durch den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Schulen, die Förderung und

Beratung der Schulen, auch unter Einbeziehung der staatlichen Schulberatungsstellen,

die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schul-

leitung und das pädagogische Personal.[…]“

Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus,

www.km.bayern.de

(Ministerium> Institutionen) sind die Adressen der zuständigen

Stellen aufgelistet.

Art. 111 Abs. 1 BayEUG

* einschließlich der entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung;

Ansprechpartner für Fragen der sonderpädagogischen Förderung sind die Regierungen.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Schulabteilung an der Regierung

Ministerial-

beauftragter

Ministerial-

beauftragter

Ministerial-

beauftragter

Förderschulen

Berufliche Schulen

(außer Fachober-

und Berufsober-

schulen)

Grundschulen,

Mittelschulen

Realschulen*

Gymnasien*

Fachober-

und Berufs-

oberschulen*

Schulamt