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Elternbeirat und Förderverein arbeiten meist eng zusammen. Oft gibt es auch per-

sonelle Verflechtungen. Rechtlich sind Elternbeirat und Förderverein jedoch getrennt

zu betrachten:

Der Elternbeirat ist Organ der Schule und vertritt die Anliegen aller Erziehungs-

berechtigten der Schülerinnen und Schüler. Seine Stellung und Aufgaben sind

gesetzlich festgelegt.

Der Förderverein ist hingegen kein Organ der Schule, sondern ein privater Verein

außerhalb der Schule. Eine Mitgliedschaft eines Mitglieds der Schulfamilie im

Förderverein qua Amt (z.B. eines Elternbeiratsmitglieds) ist rechtlich nicht mög-

lich, hierzu ist jeweils eine eigenständige Entscheidung der jeweiligen Person

erforderlich.

Deshalb ist eine grundsätzliche Einbindung des Fördervereins in die Gremien der

Schule nicht möglich.

Durch die oftmals enge personelle Verflechtung zwischen den verschiedenen Mit-

gliedern der Schulgemeinschaft, den verschiedenen Gremien der Schule und dem

(Schul-)Förderverein ist in der Regel eine enge Einbindung des (Schul-)Förder-

vereins in das schulische Leben gegeben:

Die Schulleitungen pflegen einen engen und guten Kontakt mit den Fördervereinen.

Das Schulforum kann zur Behandlung einzelner TagesordnungspunkteMitglieder

des (Schul-)Fördervereins hinzuziehen.

Die Schulleitung kann Dritte, also auch Vertreter des Fördervereins, zur Beratung

einzelner Tagesordnungspunkte in der Lehrerkonferenz hinzuziehen.

Die Elternvertretungen können zur Sitzung des Elternbeirats zur Beratung einzel-

ner Angelegenheiten Vertreter des Fördervereins einladen.

Die Schulleitungen sind dazu angehalten, imZusammenhangmit den schulischen

Ganztagsangeboten bzw. der Mittagsbetreuung eine enge Abstimmung mit den

jeweiligen Kooperationspartnern bzw. Trägern zu halten. Das gilt auch, wenn

Fördervereine als Träger auftreten.

Mit der Gründung und Arbeit eines Fördervereins sind rechtliche, steuerliche und

organisatorische Fragen verbunden, die nicht immer einfach gelöst werden können.

Durch den Landesverband der Kita- und Schulfördervereine in Bayern (LSFV.Bayern)

e.V. steht den Fördervereinen eine professionelle Beratung zu formalen und prakti-

schen Fragen zur Verfügung

(https://lsfv.bayern/startseite/)

.

Beziehung zwischen Eltern-

beirat und Förderverein

§ 17 Abs. 1 BaySchO

§ 4 Abs. 3 BaySchO

§ 15 Abs. 4 BaySchO

Unterstützung bei

rechtlichen Fragen zum

(Schul-)Förderverein

III. Weitere Informationen für Eltern und Elternvertreter