Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  18 / 106 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 18 / 106 Next Page
Page Background

18

Außerdem steht es dem Schülersprecher zu,

jeden Monat eine Klassensprecherversammlung einzuberufen (

1.1.1 „Klassensprecherver-

sammlung“),

Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, deiner Schulleitung oder im Schulforum vorzu-

bringen,

im Konfliktfall Mitschüler vor Lehrkräften und der Schulleitung zu vertreten,

Vorschläge, Wünsche und Anregungen der Schüler an Schulleitung, Lehrerkonferenz, Eltern-

beirat und einzelne Lehrkräfte zu übermitteln (

1.1.2 „Zusammenarbeit mit Lehrern und Eltern“),

andenSitzungendesSchulforums als stimmberechtigtesMitglied teilzunehmen, Tagesordnungs-

punkte vorzuschlagen und Anträge zu stellen,

bei der Planung und Organisation von Veranstaltungen sowie bei der Erstellung der Hausord-

nung mitzuwirken,

an der Bezirksaussprachetagung teilzunehmen und für das Amt des Bezirksschülersprechers zu

kandidieren; Schülersprecher der Förder- und Mittelschulen nehmen zunächst nur an Aussprache-

tagungen auf Schulamtsebene teil (

1.2.1 „Mitwirkungsämter und -gremien für Schüler“) sowie

Wünsche und Anregungen über die Bezirksschülersprecher oder die Bezirksaussprachetagung

an die Landesschülerkonferenz und den Landesschülerrat bzw. über die Schulleitung an das

Kultusministerium weiterzuleiten (

1.3.1 „Mitwirkungsämter und -gremien für Schüler“).

Die Möglichkeiten zur Teilnahme des Schülersprechers an Sitzungen der Lehrerkonferenz regeln Art. 62

Abs. 5 BayEUG sowie die Schulordnungen (

2.1 „Recht kennen“). Auch das Verfahren zur Wahl des

Schülersprechers legen die Schulordnungen fest.

Als Schülersprecher ist es wichtig, Kontakte zu pflegen. Besonders wichtig ist dabei der Kontakt zu

deiner Verbindungslehrkraft und zu deiner Schulleitung. Bemühe dich um ein gutes Verhältnis und eine

vertrauensvolle Zusammenarbeit! Informiere Verbindungslehrkraft und Schulleitung also frühzeitig und

regelmäßig über bevorstehende SMV-Projekte. Dann kannst du mit Entgegenkommen und bei Mei-

nungsverschiedenheiten mit einer höheren Kompromissbereitschaft rechnen. Auch der Kontakt zum

Elternbeirat und zum Förderverein, den ihr vielleicht an eurer Schule habt, ist hilfreich (

2.8 „SMV-

Arbeit finanzieren und unterstützen“).

Tausche dich zudem mit SMVen anderer benachbarter Schulen aus. Das motiviert zusätzlich und bringt dir

neue Ideen für die SMV-Arbeit. Bei regelmäßigen Treffen könnt ihr auch eine Veranstaltung oder ein Projekt

gemeinsam planen und durchführen (

4 „Regionale Schülervertretung auf Kreis- oder Stadtebene“). Der

Stadt- bzw. Kreisjugendring ist auch immer eine gute Adresse. Informiert ihn über eure anstehenden Ver-

anstaltungen und pflegt den Kontakt. Oft können Stadt- bzw. Kreisjugendring euch finanziell oder materiell

unterstützen. Außerdem dürfen zwei Schülersprecher, wenn auch ohne Stimmrecht, an der Vollversammlung

teilnehmen (

1.2.2 „Jugendringe der Landkreise, kreisfreien Städte und Bezirke“). Viel Erfahrung hat i. d. R.

auch dein Bezirksschülersprecher, den ihr ggf. auch zu Rate ziehen könnt (

1.2.1 „Bezirksschülersprecher“).

Welche Fähigkeiten solltest du haben, wenn du Schülersprecher werden willst?

Das Amt des Schülersprechers ist – wie ihr bereits gesehen habt – anspruchsvoll. Auch wenn jetzt noch

nicht alle der folgenden Eigenschaften bei dir vorhanden sind, so wage es dennoch! Spätestens nach

einem Jahr als Schülersprecher wirst du viele dieser Fähigkeiten erworben haben, denn in der Aus-

führung dieses Amtes kannst du eine Menge lernen.

Mitbringen in das Amt solltest du

Interesse am schulischen Leben,

Erfahrungen aus früheren Tätigkeiten in der SMV, z. B. durch die Mitarbeit in Arbeitskreisen oder

als Klassensprecher,