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1.1.1 Mitwirkungsämter und -gremien für Schüler
Klassensprecher
Für die Vertretung der Klasse innerhalb der Schule werden ein Klassensprecher und ein Stellvertreter
gewählt. Zu seinen Aufgaben heißt es in Artikel 62 Absatz 3 des Bayerischen Erziehungs- und Unter-
richtsgesetzes (Art. 62 Abs. 3 BayEUG): „Der Klassensprecherin bzw. dem Klassensprecher obliegen
die Aufgaben der Schülermitverantwortung als Schülervertretung für die Klasse“ (
→
2.1 „Recht kennen“).
Diese umfassen sowohl klasseninterne Aktivitäten als auch den Aufbau von Verbindungen zur SMV.
Zu den klasseninternen Aktivitäten gehört es,
Wünsche, Anregungen und konstruktive, faire Kritik der Klasse (oder eines Teils der Klasse) an
den Klassleiter oder andere Lehrkräfte heranzutragen (
→
2.6 „Rückmeldungen geben und an-
nehmen“),
Ansprechpartner bei Konflikten oder Problemen mit Lehrkräften bzw. Klassenkameraden zu sein,
Schüler bei solchen Konflikten zu unterstützen, falls dies gewünscht wird,
Vorschläge in die Klasse einzubringen, Anregungen aus der Klasse aufzugreifen und diese orga-
nisatorisch umzusetzen sowie
die Leitung von Klassenveranstaltungen und Aktionen zu übernehmen.
Verbindungen zur SMV schafft der Klassensprecher, indem er
mit anderen Klassensprechern (v. a. der Parallelklassen) und den Schülersprechern ständig und
„formlos“ in Kontakt bleibt – auch außerhalb der Klassensprecherversammlung,
die drei Schülersprecher und die Verbindungslehrkraft wählt,
Wünsche, Anregungen und konstruktive, faire Kritik bei den Klassensprecherversammlungen
einbringt; dabei ist er nicht an Weisungen der Klasse gebunden,
die Klasse über die Ergebnisse der Klassensprecherversammlung informiert und
bei der Umsetzung von Beschlüssen der Klassensprecherversammlung organisatorisch hilft.
Welche Fähigkeiten sollte ein Klassensprecher nun haben?
Wichtig ist vor allem der Wille, dieses Amt nach besten Kräften auszuüben. Ebenso sind Lernfähigkeit
und Einsatzbereitschaft selbstverständlich Voraussetzung. Doch darf ein Klassensprecher natürlich
auch noch Lernender sein und Fehler machen. Mitschüler und Lehrkräfte sollten Klassensprecher
wohlwollend und konstruktiv begleiten und bei ihrer Arbeit unterstützen. Und natürlich sollten die Leis-
tungen des Klassensprechers auch mit Dank und Anerkennung gewürdigt werden – nicht nur, aber
auch im Zeugnis.
Ebenso selbstverständlich sollte sein, dass die Klassensprecher keineswegs „Mädchen für alles“ sind!
Sie zeigen in der Regel schon genug freiwilligen Einsatz für die Klassengemeinschaft, so dass sie nicht
noch zusätzlich belastet werden dürfen. Ihr seid als Klassensprecher also nicht dafür zuständig,
Sammelbestellungen der Schule zu organisieren,
bei Schülern Geld einzusammeln oder
Aufsichts-, Ordnungs- oder Kontrollmaßnahmen zu übernehmen, z. B. bei Abwesenheit der
Lehrkraft während des Unterrichts.
Wenn ihr diese Aufgaben jedoch aus freien Stücken übernehmen möchtet, so solltet ihr das natürlich tun.