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Auch muss kein Klassensprecher und auch kein Schülersprecher die ganze SMV-Arbeit alleine stemmen,
denn das führt meistens zu einer Überforderung und schadet oft auch den schulischen Leistungen. Mit
Teamarbeit (
→
2.5 „Teamarbeit gestalten“) und Arbeitsteilung (
→
2.4 „Projekte anstoßen und gestalten“)
gelingt es euch, die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen. Wichtige Hinweise zur Vorbereitung und
Durchführung von Wahlen findet ihr in
→
2.2 „Wahlen durchführen“.
Klassensprecherversammlung
„Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher, ihre jeweiligen Stellvertreter sowie die Schüler-
sprecherinnen und Schülersprecher bilden die Klassensprecherversammlung. Die Klassensprecher-
versammlung behandelt Fragen, die über den Kreis einer Klasse hinaus für die gesamte Schülerschaft
von Interesse sind“ (Art. 62 Abs. 4 BayEUG).
Fragen, die nur eine Klasse betreffen, sind also i. d. R. nicht Thema einer Klassensprecherversamm-
lung. Vielmehr versucht man hier, Lösungen für mögliche Probleme an der Schule zu finden, diskutiert
und organisiert
SMV-Aktionen,
ist
Sprachrohr
der
gesamten
Schülerschaft
und tauscht sich
über aktuelle Vor-
gänge an der
Schule aus. Die
Schülersprecher
informieren also
z. B. über die an-
stehenden Pro-
jekte der SMV,
über Gespräche
mit der Schul-
leitung und den
Verlauf und die
Ergebnisse der
Bezirksaussprachetagung (
→
1.2.1 „Bezirksaussprachetagung“). Und die Klassensprecher äußern ihre
Wünsche, Anregungen und Beschwerden, die an den Schulleiter, das Schulforum oder an die Bezirks-
aussprachetagung herangetragen werden sollen. Außerdem wird in der Klassensprecherversammlung
der Verbindungslehrer gewählt (
→
1.1.2 „Verbindungslehrer“). Die Klassensprecherversammlung darf
auch eine Geschäftsordnung verfassen und diese in der Schule bekanntgeben.
Die Schülersprecher übernehmen die Leitung sowie die Vor- und Nachbereitung der Versammlung
(
→
2.3 „Sitzungen und Versammlungen vor- und nachbereiten“). Zwar notieren die Klassensprecher die
wichtigsten Ergebnisse eigenständig, um sie an die Klasse weiterzugeben. Dennoch sollten die Schüler-
sprecher zu Beginn einer Klassensprecherversammlung einen Protokollanten bestimmen, der ein
Ergebnisprotokoll verfasst. Dieses wird dann eurer Schulleitung überreicht, am Schwarzen Brett aus-
gehängt und an alle Klassen bzw. Klassensprecher verteilt (
→
2.7 „Andere informieren und dadurch zur
Mitarbeit motivieren“).
Einberufen wird eine Klassensprecherversammlung auf Antrag der Schülersprecher oder der Schul-
leitung. Sie kann einmal im Monat während oder auch außerhalb der regulären Unterrichtszeit statt-
finden (Art. 62 Abs. 8 BayEUG). Die Schulleitung kann ihre Anliegen auf die Tagesordnung setzen lassen,
um Themen, die sie als wichtig erachtet, anzusprechen. Ansonsten erstellen die Schülersprecher die