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Auch muss kein Klassensprecher und auch kein Schülersprecher die ganze SMV-Arbeit alleine stemmen,

denn das führt meistens zu einer Überforderung und schadet oft auch den schulischen Leistungen. Mit

Teamarbeit (

2.5 „Teamarbeit gestalten“) und Arbeitsteilung (

2.4 „Projekte anstoßen und gestalten“)

gelingt es euch, die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen. Wichtige Hinweise zur Vorbereitung und

Durchführung von Wahlen findet ihr in

2.2 „Wahlen durchführen“.

Klassensprecherversammlung

„Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher, ihre jeweiligen Stellvertreter sowie die Schüler-

sprecherinnen und Schülersprecher bilden die Klassensprecherversammlung. Die Klassensprecher-

versammlung behandelt Fragen, die über den Kreis einer Klasse hinaus für die gesamte Schülerschaft

von Interesse sind“ (Art. 62 Abs. 4 BayEUG).

Fragen, die nur eine Klasse betreffen, sind also i. d. R. nicht Thema einer Klassensprecherversamm-

lung. Vielmehr versucht man hier, Lösungen für mögliche Probleme an der Schule zu finden, diskutiert

und organisiert

SMV-Aktionen,

ist

Sprachrohr

der

gesamten

Schülerschaft

und tauscht sich

über aktuelle Vor-

gänge an der

Schule aus. Die

Schülersprecher

informieren also

z. B. über die an-

stehenden Pro-

jekte der SMV,

über Gespräche

mit der Schul-

leitung und den

Verlauf und die

Ergebnisse der

Bezirksaussprachetagung (

1.2.1 „Bezirksaussprachetagung“). Und die Klassensprecher äußern ihre

Wünsche, Anregungen und Beschwerden, die an den Schulleiter, das Schulforum oder an die Bezirks-

aussprachetagung herangetragen werden sollen. Außerdem wird in der Klassensprecherversammlung

der Verbindungslehrer gewählt (

1.1.2 „Verbindungslehrer“). Die Klassensprecherversammlung darf

auch eine Geschäftsordnung verfassen und diese in der Schule bekanntgeben.

Die Schülersprecher übernehmen die Leitung sowie die Vor- und Nachbereitung der Versammlung

(

2.3 „Sitzungen und Versammlungen vor- und nachbereiten“). Zwar notieren die Klassensprecher die

wichtigsten Ergebnisse eigenständig, um sie an die Klasse weiterzugeben. Dennoch sollten die Schüler-

sprecher zu Beginn einer Klassensprecherversammlung einen Protokollanten bestimmen, der ein

Ergebnisprotokoll verfasst. Dieses wird dann eurer Schulleitung überreicht, am Schwarzen Brett aus-

gehängt und an alle Klassen bzw. Klassensprecher verteilt (

2.7 „Andere informieren und dadurch zur

Mitarbeit motivieren“).

Einberufen wird eine Klassensprecherversammlung auf Antrag der Schülersprecher oder der Schul-

leitung. Sie kann einmal im Monat während oder auch außerhalb der regulären Unterrichtszeit statt-

finden (Art. 62 Abs. 8 BayEUG). Die Schulleitung kann ihre Anliegen auf die Tagesordnung setzen lassen,

um Themen, die sie als wichtig erachtet, anzusprechen. Ansonsten erstellen die Schülersprecher die