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Tagesordnung – in Absprache mit der Verbindungslehrkraft und der Schulleitung. Zu einzelnen Punkten
können auch „Gäste“ bzw. „Experten“, wie z. B. die Tutoren oder der Leiter eurer Schülerzeitung, ein-
geladen werden. Sind mehrere oder alle Themen nur für bestimmte Jahrgangsstufen oder Klassen
interessant, kann es sinnvoll sein, eine Versammlung nur für die davon betroffenen Jahrgangsstufen
oder Klassen einzuberufen.
Die Anwesenheit eines Lehrers bzw. der Verbindungslehrkraft ist in solchen Versammlungen nicht er-
forderlich, für bestimmte Themen jedoch ratsam. Denn Lehrer können der SMV eine große Hilfe und
Unterstützung bei SMV-Projekten sein.
Schülersprecher und Schülerausschuss
Der Schülersprecher ist ein vermittelndes Binde-
glied zwischen Schülern und Schulgemein-
schaft, also ein Ansprechpartner für die Schüler,
aber auch für die Schulleitung, das Lehrer-
kollegium, die Elternvertretung und die Haus-
verwaltung.
Zu seinen grundsätzlichen und wesentlichen
Funktionen gehören
die Vorbereitung und Leitung der Klassen-
sprecherversammlung,
die regelmäßige Einberufung und Leitung
der SMV-Treffen,
die Vertretung der Anliegen der Schüler bei der Schulleitung sowie im Schulforum.
Zu den weiteren Aufgaben gehört es,
Veranstaltungen zu planen, zu organisieren und durchzuführen, die das Schulleben bereichern
und die Schulgemeinschaft stärken; dies kann z. B. ein Schulfest sein (
→
4 „Feste, Feiern, Rituale“),
ein Projekttag (
→
4 „Projekttage“), eine Weihnachtsfeier oder ein Spendenlauf,
die Klassensprecher und die Schüler über bestehende schulinterne Arbeitsgruppen zu informieren,
die Bildung von Arbeitsgruppen anzuregen, bspw. für das Erscheinen einer Schülerzeitung
(
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4 „Schülerzeitung“) oder die Gründung einer Mini-SMV (
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4 „Mini-SMV“),
Kontakt zu den Arbeitsgruppen herzustellen sowie die Koordination und Information zwischen
den einzelnen Gruppen zu fördern,
die Wahl des Verbindungslehrers vorzubereiten (
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2.2 „Wahlen durchführen“),
ein Klassensprecherseminar vorzubereiten (
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4 „SMV-Seminar“), um Klassensprecher auf ihre
Aufgaben vorzubereiten und die Jahresplanung der SMV zu erstellen bzw.
einen Wandertag für die Mitglieder der SMV zu organisieren.
Selbstverständlich kann ein Schülersprecher diese Aufgaben nicht alleine übernehmen. Er darf sich
nicht davor scheuen, einige seiner Aufgaben an Mitschüler und an die Verbindungslehrkraft zu delegieren,
sofern diese zur Mitarbeit bereit sind.
Welche Rechte hat ein Schülersprecher?
Die Schulleitung muss den Schülersprecher „über Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner
Bedeutung sind sowie über Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Beschlüsse der Lehrerkonferenz,
soweit sie allgemeine Schülerangelegenheiten betreffen“, informieren (Art. 62 Abs. 5 BayEUG).