Europawahl am 25. Mai 2014 - page 14-15

15
14
Die Institutionen der Europäischen Union
Wie funktioniert die EU?
Die EU kennt keine Gewaltenteilung im klassischen Sinne. An der Beschlussfassung über
das sogenannte „Sekundärrecht“ (Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen), also über
die EU-„Gesetze“, wirken drei Organe mit:
1.
Das Europäische Parlament
.
2.
Der Rat der EU
. In diesem Organ tagen die jeweils zuständigen Ressortminister der Mit-
gliedstaaten. Im Rat vereinen sich Legislativ- und Exekutivkompetenzen.
3.
Die EU-Kommission
. Sie allein hat das Recht, EU-Rechtsetzungsvorschläge vorzulegen (sog.
Initiativmonopol). Die Kommission besteht aus einem Präsidenten (zur Zeit: Josè Manuel
Barroso, Portugal) und derzeit 27 Kommissaren, die jeweils für einen bestimmten Geschäfts­
bereich zuständig sind. Jeder Mitgliedstaat stellt eine Kommissarin bzw. einen Kommissar.
Der deutsche Kommissar ist derzeit Günther Oettinger. Er ist zuständig für Energie.
Die Regierungschefs der Mitgliedstaaten tagen als
Europäischer Rat
. Der Europäische Rat ist
kein Organ der EU. Er tritt mindestens zweimal im Halbjahr in Brüssel zusammen und legt
allgemeine außen- wie innenpolitische Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest. Weitere
Organe der EU sind der
Europäische Gerichtshof
und der
Europäische Rechnungshof
.
Der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon legte einige institutionelle
Änderungen fest: Dem Europäischen Rat sitzt demnach ein hauptamtlicher, auf zweieinhalb
Jahre gewählter
Präsident
vor, momentan Herman van Rompuy (Belgien). Weiterhin reprä-
sentiert ein
„Hoher Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik“
die EU nach außen,
derzeit Catherine Ashton (Vereinigtes Königreich).
 6
1,2-3,4-5,6-7,8-9,10-11,12-13 16-17,18-19,20-21,22-23,24
Powered by FlippingBook