Europawahl am 25. Mai 2014 - page 10-11

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aufstellen, bleibt ihnen selbst überlassen. Eine Stimmabgabe für einzelne Kandidaten ist in
keinem Fall möglich. Die Stimmabgabe geschieht in der Regel im Wahllokal. Bei Verhinde-
rung am Wahltag ist
Briefwahl
zulässig. In diesem Fall müssen die Wahlunterlagen rechtzei-
tig angefordert werden und an das zuständige Wahlamt (Rathaus) zurückgesendet werden.
Sitzverteilung
Die abgegebenen Stimmen werden in allen Ländern nach dem Prinzip der
Verhältniswahl
in
Sitze für die einzelnen Listen umgerechnet. Die genaue Ausgestaltung des Wahlsystems ist je-
doch den Mitgliedstaaten selbst überlassen. In Deutschland erhält jede Liste (Partei) von den
96 zu vergebenden Mandaten einen so großen Anteil (in Prozent), wie sie im Vergleich zu den
anderen Listen Stimmen bekommen hat. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
gibt es in der Bundesrepublik keinen festgelegten Prozentsatz der gültigen Stimmen mehr, den
eine Liste für den Einzug in das Europäische Parlament erreichen muss. Die Sitzverteilung wird
in Deutschland nach dem Verfahren von Sainte-Laguẽ/Schepers („Divisor-Verfahren mit Stan-
dard-Rundung“) berechnet, das die möglichst gerechte Verteilung der Stimmen auf die Sitze
zum Ziel hat.
Wahlrechtsgrundsätze
allgemein:
Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, hat das Recht zu wählen
und gewählt zu werden.
unmittelbar:
Die Abgeordneten werden von den Bürgern ohne Zwischeninstanzen direkt
gewählt.
frei:
Jede Person kann ohne Zwang und Kontrolle darüber entscheiden, ob und wen sie wählt.
gleich:
Jede Stimme zählt gleich viel.
geheim:
Die Stimmabgabe erfolgt so, dass niemand feststellen kann, wer wen gewählt hat.
Grafik: dpa/Europäische Kommission
Die Mitgliedstaaten der EU
mit Beitrittsjahr
1,2-3,4-5,6-7,8-9 12-13,14-15,16-17,18-19,20-21,22-23,24
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