4.3 / Qualitätscheck Internationale Freiwilligendienste
100
Positive Aufnahmemotivation der Partnerorganisationen:
Jungen Menschen soll ein Bildungsangebot/ein Lerndienst
ermöglicht werden, dessen Qualität im Austausch und in
der Bewusstseinsbildung auf beiden Seiten liegt. Es geht
also nicht so sehr darum, was die Freiwilligen vor Ort tun
oder dass es einen materiellen Ausgleich gibt!
Spendensiegel
Wenn eine Organisation kein Spendensiegel besitzt, sollte
man recherchieren, warum auf eine anerkannte neutrale
Zertifizierung und auf ein externes Controlling verzichtet
wird (gerade kleinere Organisationen scheuen die Kosten).
Hilfreiche Informationen findet man beim Deutschen
Zentralinstitut für Soziale Fragen (dzi):
http://www.dzi.de.
Mission
Mission, also andere an seinen eigenen religiösen Über-
zeugungen teilhaben zu lassen, andere sogar für den
eigenen Glauben gewinnen zu wollen, gehört zum Selbst-
verständnis vieler Religionen. Aber Missionsverständnisse
können sich deutlich unterscheiden!
Man kann aus sozial-caritativer Motivation heraus einen
Freiwilligendienst leisten, zum eigenen Glauben stehen
und auch den Glauben der anderen wertschätzend aner-
kennen. Oder man kann das Heil alleine und ausschließ-
lich in der eigenen Religion sehen und – ohne Rücksicht
auf Verluste – offensiv versuchen, andere dafür zu gewinnen
und zu bekehren.
Leider wurde in den letzten Jahren mehrfach deutlich, wie
durch gezieltes missionarisches Handeln in Ländern, in
denen eine christliche Missionstätigkeit verboten ist, junge
Missionare und Missionarinnen, wie auch andere Mit-
glieder christlicher Hilfsorganisationen, in Lebensgefahr
gebracht wurden.
Mission betrifft nicht nur religiöse Überzeugungen, auch
politische oder kulturelle Meinungen werden nicht selten
absolut gesetzt und führen zu einer modernen Form des
Kolonialismus.
Merke: Mission heute ist dialogisch angelegt und somit
bereit, Neues zu lernen. Somit nimmt sie den Anderen in
seinem Anderssein ernst.
Organisation
Entsendeorganisationen können gemeinnützig oder kom-
merziell strukturiert sein. Insbesondere bei kommerziell
geführten Organisationen ist zu klären, ob diese Organisa-
tion
Veranstalter oder (nur) Vermittler
ist. Zu favorisieren
ist eine Organisation, die selbst Veranstalter ist und nach
Deutschem Reiserecht (§ 651 a ff. BGB), inklusive der
Absicherung des Reisepreises durch eine Insolvenzver-
sicherung, arbeitet. Wenn die deutsche Organisation nur
Vermittler für eine ausländische Organisation als Veran-
stalter ist, gelten deren Geschäfts-, Zahlungs- und Haf-
tungsbedingungen sowie bei Beschwerden das Landes-
recht des Gerichtsstands der ausländischen Organisation.