Eine profunde Ausbildung
ist die Basis für den berufli-
chen Erfolg. Das weiß jeder. Jeder weiß aber auch, dass
eine Ausbildung große finanzielle Belastungen mit
sich bringt. Doch in vielen Fällen hilft der Staat mit
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungs-
gesetz, kurz BAföG genannt. Damit
sollen Schüler oder Studenten die
Möglichkeit erhalten, unabhängig
von ihrer sozialen und wirtschaftli-
chen Situation eine Ausbildung zu
absolvieren, die ihren Fähigkeiten
und Interessen entspricht
*
.
Ob die Ausbildung nach dem
BAföG gefördert werden kann,
hängt imWesentlichen von drei
Faktoren ab: Erstens, ob die Ausbil-
dung überhaupt förderungsfähig ist,
zweitens, ob der Schüler die persön-
lichenVoraussetzungen erfüllt, und
drittens, ob der finanzielle Bedarf
nicht durch eigenes Einkommen
undVermögen bzw. das Einkom-
men des Ehegatten und der Eltern
gedeckt werden kann.
Ausbildungsförderung zahlt der
Staat für den Besuch von
weiterführenden allgemein bilden-
den Schulen ab der 10. Klasse;
Berufsfachschulen, einschließlich
aller Formen der beruflichen
Grundbildung ab der 10. Klasse;
Fachoberschulen, deren Besuch
keine abgeschlossene Berufsausbil-
dung voraussetzt;
Berufsfachschulen und Fachschu-
len, deren Besuch keine abgeschlos-
sene Berufsausbildung voraussetzt,
sofern sie in einem zumindest zwei-
jährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden
Abschluss vermitteln;
Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene
Berufsausbildung voraussetzt;
Abendrealschulen,Abendgymnasien und Kollegs
einschließlich Berufsoberschulen;
Akademien bzw. Fachakademien;
Hochschulen.
Schüler, die eine der in den ersten drei Punkten ge-
nannten Schulen besuchen, erhalten allerdings nur
dann eine Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern
wohnen und ihre auswärtige Unterbringung notwen-
dig ist. Hier kommt es auf das kleineWörtchen not-
wendig an.Als notwendig gilt z.B. die auswärtige Un-
terbringung, wenn von derWohnung der Eltern aus
eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte z.B.
wegen der Entfernung nicht erreichbar ist.
Voraussetzung ist zunächst die deutsche Staatsbürger-
schaft.Aber auch wer diese nicht besitzt, kann in be-
stimmten Fällen dennoch in den Genuss der Förde-
Stipendium für
Hochbegabte
Wenn Kinder in der Ausbildung stehen,müssen Eltern
oft tief in dieTasche greifen.Doch in vielen Fällen greift
der Staat den Familien finanziell unter die Arme.
Geld für guteAusbildung
In Bayern wird besonders be-
gabten Studierenden ein Sti-
pendium gewährt, die aller-
dings noch während ihrer
Schulzeit vorgeschlagen wur-
den. Voraussetzung dafür ist
zuerst einmal, dass man die
Hoch- bzw. Fachhochschul-
reife im Freistaat Bayern er-
worben und in den Abschluss-
klassen und der Abschluss-
prüfung herausragende Leis-
tungen erzielt hat. Darüber
hinaus muss man sich einer
mündlichen Prüfung beim
Ministerialbeauftragten unter-
ziehen. Für das Stipendium in
Frage kommen auch Absol-
venten der Kollegs und Abend-
gymnasien sowie Berufstätige,
die die Begabtenprüfung ab-
gelegt haben.
Die Hochbegabtenförderung,
die als Zuschuss gewährt wird,
erhalten Studenten, die eine
wissenschaftliche Hochschule,
Kunsthochschule oder Fach-
hochschule in Deutschland
besuchen. Unter bestimmten
Voraussetzungen erstreckt
sich das Stipendium auch auf
ein teilweises Studium im
Ausland. Die Höhe des mo-
natlichen Zuschusses beträgt
gegenwärtig 407 bzw. 486
Euro, je nachdem, ob man bei
seinen Eltern wohnt oder nicht.
Ein eigenes Einkommen oder
das des Ehepartners wird bei
der Berechnung des Stipendi-
ums mit berücksichtigt.
WelcheAusbildung
wird gefördert?
illustration: bengt fosshag
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Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Weitere Einzelheiten finden sich in einem Merkblatt, das über die Redaktion bezogen werden
kann, oder unter: www.wissenschaftsministerium.bayern.de/foerderung/begabte.html