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Abiturprüfung

Fünf-Fächer-Abitur

Am Ende der Qualifikationsphase der Oberstufe

legen Sie in fünf Fächern die Abiturprüfung ab.

Verpflichtend für alle Schülerinnen und

Schüler sind

Deutsch, Mathematik

sowie

eine

fortgeführte Fremdsprache

.

Hinzu kommen:

ein

Fach aus dem

gesellschaftswissen-

schaftlichen Aufgabenfeld:

Religionslehre

(bzw. Ethik), Geschichte, Geschichte + Sozial-

kunde, Geographie oder Wirtschaft und Recht;

ein

weiteres Fach nach Wahl

: eine Natur-

wissenschaft (Biologie, Chemie, Physik),

fortgeführte Informatik (nur für NTG-Schüler),

eine weitere Fremdsprache, Kunst, Musik,

Sport. Die Wahl eines zweiten gesellschafts-

wissenschaftlichen Fachs ist nicht möglich.

Fächerwahl

Die Abiturprüfung wird in Deutsch, Mathe-

matik und einem weiteren Fach schriftlich und

in den verbleibenden beiden Fächern mündlich

(Kolloquium) durchgeführt. Sie können zum

Beispiel frei entscheiden, ob die fortgeführte

Fremdsprache für Sie ein schriftliches oder ein

mündliches Abiturprüfungsfach ist. Die Abitur-

prüfungsaufgaben in den schriftlich gewählten

Fächern werden zentral gestellt.

Die Wahl der Abiturprüfungsfächer ist so zu

treffen, dass die Zahl der verpflichtend einzu-

bringenden Halbjahresleistungen die Zahl 40

nicht übersteigt (vgl. S. 23 ff.). Hinweise zu

Besonderheiten bei Verwendung der Options-

regel (vgl. S. 24) bei Belegung einer neu ein-

setzenden spät beginnenden Fremdsprache

erhalten Sie an Ihrer Schule.

Fach

Prüfungsart

Deutsch

schriftlich

Mathematik

schriftlich

Fortgeführte Fremdsprache

1 x schriftlich

2 x mündlich

(Kolloquium)

Gesellschaftswissenschaftliches

Fach

1

oder Religionslehre

2

bzw. Ethik

2

Biologie, Chemie, Physik,

fortgeführte Informatik

3

,

weitere Fremdsprache

4

,

Kunst

5

, Musik

5

, Sport

6

1

AmWSG ist auch Wirtschaftsinformatik bzw. Sozialwissenschaft

liche Arbeitsfelder als mündliches Abiturprüfungsfach möglich,

jedoch nicht in Kombination mit dem Abiturprüfungsfach Sport.

-

2

Nur möglich bei Nachweis des Besuchs des Faches in Jgst. 10 bzw.

bei Nachweis entsprechender Kenntnisse durch eine Feststellungs

prüfung zu Beginn der Jgst. 11.

-

3

Fortgeführte Informatik ist nur wählbar für Schülerinnen und

Schüler, die in Jgst. 10 den Informatikunterricht des Naturwissen

schaftlich-technologischen Gymnasiums besucht haben.

-

4

(Neu einsetzende) spät beginnende Fremdsprachen (vgl. S. 14)

können nur mündliches Abiturprüfungsfach sein.

5

Als schriftliche Prüfung: besondere Fachprüfung, welche die

Belegung eines Additums voraussetzt (vgl. S. 15).

-

6

Sowohl schriftliche Prüfung als auch Kolloquium: besondere Fach

prüfung, welche die Belegung eines Additums voraussetzt (vgl. S.15).

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