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Wichtige Voraussetzungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

300 P.

In der

Gesamtqualifikation

haben Sie mindestens 300 Punkte

(von möglichen 900) erreicht.

A

B

I

T

U

R

100 P.

In der

Abiturprüfung

haben Sie mindestens 100 Punkte

(von möglichen 300) erreicht.

In jedem der 5 Abiturprüfungsfächer haben Sie

mindestens 1 Punkt

(von 15) erreicht (d.h.: mind. 4 Punkte bei vierfacher Wertung).

In mindestens

drei

der

fünf Abiturprüfungsfächer

, darunter

eines

der

Fächer

Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache

, haben

Sie

mindestens 20 Punkte

(vierfache Wertung) erreicht (von möglichen

60 Punkten) und

zudem

in einem

weiteren

Abiturprüfungsfach aus den

Fächern

Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache min-

destens 16 Punkte

(vierfache Wertung) erzielt.

11/1

mit

12/2

200 P.

Während der Qualifikationsphase

haben Sie mindestens 200 Punkte

(von möglichen 600) erreicht.

100 P.

Sie haben

während der Qualifikationsphase

mindestens 100 Punkte

(von möglichen 300)

in den 5 Abiturprüfungsfächern

erreicht, dabei

D, M, Fs

haben Sie in

Deutsch, Mathematik

und einer

fortgeführten Fremd-

sprache

insgesamt mindestens

48 Punkte

(von möglichen 180) erzielt.

32 HJL

32

Ihrer

40 einzubringenden Halbjahresleistungen

(vgl. S. 20) betragen

mindestens

5 Punkte

bzw. je mindestens 9 Punkte (2 Halbjahresleistungen) in

der Seminararbeit und im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung.

24 P.

Sie haben in den

Seminaren insgesamt mindestens 24

(von 90)

Punkte

erreicht: 2 HJL imW-Seminar, Seminararbeit (entspricht 2 HJL) und P-Semi-

nar (entspricht 2 HJL); insgesamt entfallen 6 Halbjahresleistungen auf die

Seminare. Weder die schriftliche Seminararbeit noch die Präsentation noch

das P-Seminar sind mit

0 Punkten

bewertet worden.

0 P.

Kurse, die Sie mit einer

HJL von 0 Punkten (Note 6)

abschließen, gelten

als nicht belegt, und zwar für das ganze Schuljahr. Mit 0 Punkten bewertete

Halbjahresleistungen sind nicht einbringungsfähig, sie verhindern auch die

Einbringung der anderen im selben Fach im selben Schuljahr erzielten Halb

jahresleistung und darüber hinaus – soweit es sich um belegungspflichtige

Kurse handelt – die Zulassung zur Abiturprüfung.

31

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