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Mündliche Abiturprüfung – Kolloquium

Bis spätestens

sechs Wochen vor Beginn

der schriftlichen Abiturprüfung

legen Sie die

mündlichen Abiturprüfungsfächer verbindlich

fest.

Mit Ausnahme von Deutsch und Mathematik

können

alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer

sowie die

profilspezifischen Fächer des WSG

als mündliche Abiturprüfungsfächer gewählt

werden:

fortgeführte oder (neu einsetzende) spät

beginnende Fremdsprachen (vgl. S. 14)

Biologie, Chemie, Physik;

nur am NTG: fortgeführte Informatik

Religionslehre (bzw. Ethik), Geschichte,

Geschichte + Sozialkunde, Geographie,

Wirtschaft und Recht

Kunst, Musik (jeweils ohne Additum)

Sport (mit Additum) als besondere Fach-

prüfung: mündlich-theoretischer Teil +

fachpraktischer Teil, vgl. Sport als schrift-

liches Abiturprüfungsfach (S. 28)

für Schülerinnen und Schüler, die in Jahr-

gangsstufe 10 ein Wirtschafts- und Sozial-

wissenschaftliches Gymnasium (WSG)

besuchen:

– Sozialkunde als alleiniges Prüfungsfach

(ohne Geschichte), wenn das Fach Sozial

kunde zweistündig belegt wurde (vgl. S. 14).

– amWSG mit wirtschaftswissenschaft

lichem Profil: Wirtschaftsinformatik

– amWSG mit sozialwissenschaftlichem

Profil: Sozialwissenschaftliche Arbeits

felder

Bitte beachten Sie, dass eines der beiden

mündlichen Abiturprüfungsfächer

ein Fach

aus dem gesellschaftswissenschaftlichen

Aufgabenfeld

sein muss, sofern Sie dieses

Aufgabenfeld nicht bereits über die Bestim

mung des schriftlichen Prüfungsfachs abge

deckt haben.

Für die Kolloquiumsprüfungen werden zu allen

vier Ausbildungsabschnitten vom Prüfungs-

ausschuss

Themenbereiche

festgelegt (mehr

als zwei pro Halbjahr), deren Inhalte Grundlage

der Prüfungen sind. Für die Kolloquiumsprüfun-

gen wird die geforderte

Prüfungsvorberei-

tung auf drei Halbjahre beschränkt

.

Weitere Hinweise zu Prüfungsvorbereitung und

-ablauf (insbesondere zu

fachspezifischen Be

sonderheiten,

z.B. bei der Prüfung in Ge

schichte + Sozialkunde) erhalten Sie bei Ihren

Fachlehrkräften, der Oberstufenkoordinatorin

bzw. dem Oberstufenkoordinator bzw. im Inter-

net:

www.gymnasiale-oberstufe.bayern.de/ abitur/muendliche-abiturpruefung

Mündliche Abiturprüfung –

Zusatzprüfung

In den schriftlichen Abiturprüfungsfächern

können Sie auf Antrag auch eine mündliche

Zusatzprüfung ablegen. Sie haben damit die

Möglichkeit, die Ergebnisse in den schriftlichen

Abiturprüfungsfächern zu verbessern.

Hinweise zum Antragsverfahren und Prüfungs-

ablauf bzw. -inhalten erhalten Sie bei Ihren

Fachlehrkräften, der Oberstufenkoordinatorin

bzw. dem Oberstufenkoordinator.

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