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Qualifikationssystem

Besonderheiten bei der Einbringung

Haben Sie nur eine

Naturwissenschaft

(Biologie, Chemie oder Physik) gewählt,

müssen Sie aus dieser

alle vier Halbjahres-

leistungen

einbringen.

Haben Sie als Schülerin oder Schüler des

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen

Gymnasiums (WSG)

Sozialkunde zwei-

stündig

gewählt (vgl. S. 14), bringen Sie

aus dem Fach

Geschichte sowie

aus dem

Fach

Sozialkunde

jeweils mindestens

drei

Halbjahresleistungen

ein. Dafür müssen

Sie in den gesellschaftswissenschaftlichen

Fächern Geographie bzw. Wirtschaft und

Recht, von deren Belegung Sie in Jahrgangs-

stufe 12 befreit sind (vgl. S. 14), nur eine

Halbjahresleistung einbringen. Eine der drei

Halbjahresleistungen im Fach Sozialkunde

ist dem Bereich der Profileinbringung zu ent-

nehmen.

Wenn Sie in Jahrgangsstufe 10 eine fortge-

führte Fremdsprache durch eine

neu ein-

setzende spät beginnende Fremdsprache

ersetzt haben, so müssen Sie letztere – neben

der von Ihnen gewählten fortgeführten Fremd-

sprache – über vier Ausbildungsabschnitte

belegen (vgl. S. 9). Von den drei erforderlichen

Einbringungen sind zwei dem Bereich der

Profileinbringung zu entnehmen.

Optionsregel

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Wenn Sie von Ihrer Schule vor Beginn der

schriftlichen Abiturprüfungen (Ausbildungs

abschnitt 12/2) aufgefordert werden, die

40 einzubringenden Halbjahresleistungen zu

benennen, können Sie

in zwei Fächern, die

über vier Ausbildungsabschnitte ver

pflichtend belegt wurden, je eine Pflicht

einbringung

durch die Einbringung von zwei

noch nicht berücksichtigten Halbjahresleis

tungen aus anderen Fächern

ersetzen

. Diese

Option besteht nicht in den fünf Abitur

prüfungsfächern. Des Weiteren sind in den

Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder

Physik) in jedem Fall insgesamt vier Halbjah

resleistungen einzubringen (vgl. S. 23, Fuß

note**). Auch unter Anwendung der Options-

regel können in Fächern des Zusatzangebots

sowie im Sport (wenn nicht als Abiturprü

fungsfach gewählt) bis zu höchstens drei

Halbjahresleistungen eingebracht werden.

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