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Qualifikationssystem

Fächer mit besonderen Bestimmungen

Moderne

Fremdsprachen

Eine Schulaufgabe

in Jgst. 11 oder 12 wird in

mündlicher Form

, möglichst als

Partner- oder Gruppenprüfung, abgehalten.

Geschichte + Sozial-

kunde

In jedem Ausbildungsabschnitt wird

eine kombinierte Schulaufgabe

mit Inhalten

aus beiden Fächern gestellt. (Wenn Schülerinnen und Schüler des WSG Sozial-

kunde als zweistündiges Fach gewählt haben, wird in jedem Ausbildungsabschnitt

in Sozialkunde eine separate Schulaufgabe gestellt.)

Für die beiden Fächer wird eine

gemeinsame Halbjahresleistung

gebildet. In

den Zeugnissen erscheinen (nur nachweislich) auch die beiden Fachnoten. Für die

Ermittlung der gemeinsamen Halbjahresleistung werden zunächst die Halbjahres-

leistungen für jedes Fach berechnet. Zur Ermittlung der Endpunktzahl wird die

Halbjahresleistung in Geschichte doppelt, die Halbjahresleistung in Sozialkunde

einfach gewichtet.

(Bei Schülerinnen und Schülern des WSG mit zweistündiger Sozialkunde gehen die

je Fach ermittelten Halbjahresleistungen als eigenständige Halbjahresleistungen in

die Gesamtqualifikation ein.)

Kunst

Als Schulaufgaben werden jeweils

kombinierte Aufgaben

gestellt (bildnerisch-

praktischer und schriftlich-theoretischer Teil).

Kunst als schriftliches

Abiturprüfungsfach

(mit Additum, vgl. S. 15)

Zusätzlich zur Schulaufgabe wird eine

Arbeitsmappe Bildnerische Praxis

gefordert.

Zur Ermittlung der Halbjahresleistung wird das Ergebnis der

Schulaufgabe

doppelt,

das Ergebnis

Arbeitsmappe Bildnerische Praxis

dreifach und der Durchschnitt

der

kleinen Leistungsnachweise

einfach gewichtet.

Musik als schriftliches

Abiturprüfungsfach

(mit Additum, vgl. S. 15)

Zusätzlich zur Schulaufgabe wird eine

praktische Prüfung

gefordert. Zur Ermitt-

lung der Halbjahresleistung wird das Ergebnis der

Schulaufgabe

doppelt, das

Ergebnis der

praktischen Prüfung

dreifach und der Durchschnitt der

kleinen

Leistungsnachweise

einfach gewichtet.

Sport

An die Stelle der Schulaufgabe treten praktische Leistungsnachweise in den

gewählten sportlichen Handlungsfeldern. Der Durchschnitt der Punktzahlen der

praktischen Leistungen

wird doppelt und der Durchschnitt der Punktzahlen

der anderen

kleinen Leistungsnachweise

wird einfach gewichtet. Erst das End-

ergebnis wird gerundet.

Sport als

Abiturprüfungsfach

(mit Additum, vgl. S. 15)

In jedem Ausbildungsabschnitt wird im Additum Sporttheorie eine

Schulaufgabe

gestellt. Die Berechnung der Punktzahl im Additum

Sporttheorie

ergibt sich als

Durchschnittswert aus der Punktzahl der Schulaufgabe und dem Durchschnitt der

Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweise. Zur Ermittlung der Halbjahresleistung

im Fach Sport mit Additum werden die Punktzahl aus dem

Fach Sport

(vgl. Zeile

„Sport“) und die Punktzahl aus dem

Additum Sporttheorie

gleich gewichtet.

Die Punktzahlen für das „Fach Sport“ und das „Additum Sporttheorie“ sowie die

Endpunktzahl werden jeweils gerundet.

Fächer des

Zusatzangebots

Besondere Bestimmungen, über welche die Oberstufenkoordinatorin bzw. der

Oberstufenkoordinator informiert.

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