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Alternativen zum Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb

Im vollzeitschulischen Berufsgrundschuljahr (BGJ) übernimmt die

Berufsschule oder Förderberufsschule im ersten Jahr der Aus

bildung nicht nur die fachtheoretische, sondern auch die fach

praktische Ausbildung, die ansonsten im Betrieb stattfindet. In

diesem Fall benötigt der Jugendliche erst ab dem zweiten Aus

bildungsjahr einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb.

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Anstelle der praktischen Ausbildung in einem Betrieb kann die

Ausbildung auch in einem Berufsbildungswerk (BBW) gemacht

werden (Maßnahme der Arbeitsagentur). Zum Teil kooperieren

die Berufsbildungswerke auch mit Betrieben. Berufsbildungswerke

sind überregionale Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung

von jungen Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder

Schwere ihrer Behinderung auf besondere ausbildungsbegleitende

Hilfen angewiesen sind. Die Berufsbildungswerke umfassen in

der Regel Ausbildungswerkstätten, Berufsschule, differenzierte

Wohnmöglichkeiten wie Internat sowie Freizeiteinrichtungen und

verschiedene Fachdienste. Zur Unterstützung und Begleitung

stehen in Berufsbildungswerken besondere pädagogische, medi

zinische und psychologische Fachdienste zur Verfügung.

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Berufsbildungswerke in Bayern:

www.stmas.bayern.de/arbeitswelt/berufsbildung-foerderung/ index.php

Berufsbildungswerke in Deutschland:

www.bagbbw.de/bbw-vor-ort/