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12 Schulische Bildung von Jugendlichen

ohne Ausbildungsplatz (JoA) –

Erfüllung der Berufsschulpflicht

Berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die keinen Aus

bildungsplatz haben und auch keinen anderen schulischen Unter

richt, wie z.B. das Berufsgrundschuljahr (BGJ) oder das Berufs

vorbereitungsjahr (BVJ) an der Berufsschule, besuchen, werden

in „Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz“ (JoA-Klassen)

unterrichtet und zwar 1 Tag/Woche bzw. im Block 9 Wochen/Jahr

bis sie die Berufsschulpflicht erfüllt haben, also u.U. 3 Jahre lang.

Dies gilt auch für berufsschulpflichtige Jugendliche, die ggf. einer

Erwerbsarbeit nachgehen oder im elterlichen Betrieb mitarbeiten.

Ein Wechsel in eine Berufsvorbereitungsmaßnahme oder in eine

Ausbildung ist gewünscht und jederzeit möglich.

Ziel ist die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, wenn kein Wechsel

in eine Berufsvorbereitungsmaßnahme oder Ausbildung erfolgt

bzw. absehbar ist:

Für das Arbeitsverhältnis kommen – neben Tätigkeiten in Betrieben,

Geschäften etc. – im Einzelfall auch bei einer entsprechenden

Behinderung die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in

Betracht. Mit Fachgutachten muss vor der Eingliederung in eine

WfbM festgestellt worden sein, dass eine Person für die Dauer von

mehr als sechs Monaten nicht erwerbsfähig ist. WfbMs verfügen

auch über sog. Außenarbeitsplätze, bei denen die konkrete Tätigkeit

nicht in der Werkstatt, sondern in einem Betrieb stattfindet.