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Für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt geistige

Entwicklung, die die Mittelschule besucht haben, wurde das

Projekt „Berufsschulstufe plus“ an einem Förderzentrum geistige

Entwicklung entwickelt: Hier werden die Schülerinnen und Schüler

gezielt im Bereich Dienstleistung, Gastronomie und Altenpflege

in spezifischen Fächern in Theorie und Praxis unterrichtet. In enger

Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Alten

heim) können ausgewählte Schülerinnen und Schüler praktische

Erfahrungen in diesen Berufsfeldern sammeln und somit ihre

Chance erhöhen, nach Beendigung der Schulzeit auf dem ersten

Arbeitsmarkt zu arbeiten oder im Einzelfall gar eine Ausbildung im

Bereich Service oder Küche zu machen. Die Schülerinnen und

Schüler werden in der Klasse „Berufsschulstufe plus“ zudem

ergänzend intensiv in den Fächern Deutsch, Mathematik und

Englisch unterrichtet.

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Weitere Entwicklung: Regelschulbereich

Neben der Förderschule kommt auch der Besuch der Regel-

Berufsschule in Betracht. Sofern kein Ausbildungsverhältnis besteht,

erfolgt dies v.a. im Rahmen eines Berufsvorbereitungsjahres oder

in einer Klasse für Jugendliche ohne Schulabschluss. Das Staats

ministerium entwickelt derzeit in Zusammenarbeit mit der Landes

hauptstadt München und der Regionaldirektion folgende Maßnahme,

die eine zielgerechte Beschulung und Vorbereitung auf eine

Arbeitstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. eine Erprobung

in Praktika für diejenigen ermöglichen soll, die eine Regelschule

besuchen möchten:

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Nach einer vollzeitschulischen „Eingangsstufe“ im (ersten) Berufs

vorbereitungsjahr, soll eine „Kernstufe“ in einem weiteren (zweiten)

Berufsvorbereitungsjahr mit umfangreichen Praxisanteilen folgen

(2,5 Tage Schule, 2,5 Praxistage). Daran schließt sich ein drittes

Jahr mit vier Praxistagen und einem Berufsschultag als „Praxis

stufe“ an, sofern die Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt ist. Die

Schülerinnen und Schüler werden lernzieldifferent unterrichtet.

Die Praxisanteile auf dem Arbeitsmarkt werden von der Arbeits

verwaltung bzw. von den Integrationsdiensten unterstützt (letzte

res bei einer geistigen Behinderung oder bei einer Lernbehinderung

im Grenzbereich zur geistigen Behinderung).

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