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11 Berufsausbildung

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Duale Berufsausbildung

Ein Ausbildungsbetrieb bildet zusammen mit der Berufsschule

oder einer Förderberufsschule in einem staatlich anerkannten

Ausbildungsberuf aus. Aufnahmevoraussetzung ist ein Berufsaus

bildungsvertrag mit einem Betrieb. Der Unterricht erfolgt dabei als

Teilzeitunterricht und kann als Einzeltagesunterricht (z.B. an einem

Tag in der Woche) oder als Blockunterricht (z.B. zehn Wochen pro

Schuljahr) organisiert sein. Die Berufsschulen werden durch den

Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) sowie durch sonder

pädagogisch qualifizierte Berufsschullehrkräfte unterstützt. An

Berufsschulen und Förderberufsschulen können Maßnahmen der

individuellen Unterstützung, des Nachteilsausgleichs oder des

Notenschutzes ergriffen werden (siehe S. 19). Zu den Standorten

siehe die Schulsuche auf der Homepage des Kultusministerium

www.km.bayern.de/schueler/schulsuche.html so

wie zu den

Förderberufsschulen (S. 44 f.). Darüber hinaus besteht die Mög

lichkeit zum begleitenden Erwerb der Fachhochschulreife.