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Unterstützung durch das Inklusionsamt (Integrationsamt)

für Arbeitgeber und Auszubildende bzw. Beschäftigte

Maßnahmen zur Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit

Schwerbehinderung am Arbeitsleben und Vermeidung oder Besei

tigung von Schwierigkeiten bei der Beschäftigung.

-

Beispiele:

Leistungen an schwerbehinderte Menschen

Persönliche Hilfen

: Beratung und Betreuung in allen Fragen

des Arbeitslebens, insbesondere bei persönlichen Schwierig

keiten, bei Arbeitsplatzproblemen, bei Umsetzungen, bei

Fragen im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung, bei

Konflikten mit Kollegen, Vorgesetzten und dem Arbeitgeber,

bei Gefährdung des Arbeitsplatzes bis hin zur psychosozialen

Betreuung, um schwerwiegende Konflikte zu lösen.

-

Finanzielle Leistungen:

Technische Arbeitshilfen, Hilfen zum

Erreichen des Arbeitsplatzes, Leistungen zur wirtschaftlichen

Selbstständigkeit, Wohnungshilfen zur Beschaffung, Ausstat

tung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen

Bedürfnissen des schwerbehinderten Menschen entspricht,

Leistungen zur Erhaltung der Arbeitskraft, Leistungen zur

Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung

beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten, Hilfen in besonderen

Lebenslagen, Unterstützte Beschäftigung sowie eine notwen

dige Arbeitsassistenz.

-

-

Leistungen an den Arbeitgeber

Beratung

bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes für

schwerbehinderte Menschen, bei der behinderungsgerechten

Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei allen Fragen im Zusam

menhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen,

psychosoziale Beratung zur Beseitigung von besonderen

Problemen, Information über Lösungsmöglichkeiten.

-

Finanzielle Leistungen

zur Schaffung neuer und behinde

rungsgerechter Einrichtung und Gestaltung vorhandener

Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte, Leistungen

bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung

besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbun

den sind (§ 27 SchwbAV).

-

-

Zuschüsse

zu Gebühren bei der

Berufsausbildung

besonders

betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger

Erwachsener.