ELTERN KÖNNEN
DAS SCHULLEBEN
MITGESTALTEN.
MÖGLICH IST DIES
VOR ALLEM,
WENN MAN SICH .ZUM
ELTERNVERTRETER
WÄHLEN LÄSST.
L
iebe Eitern! Hiermit dürfen wir
Sie herzlich zur Wahl der Eltern–
vertreter an unserer Schule ein–
laden. Die Wahlversammlung findet
am ... statt. Mit freundlichen Grüßen
-Der Schulleiter." Solche oder ähnli–
che Schreiben werden in -den näch–
sten Wochen alle Eitern erhalten, de–
ren Kinder eine Schule besuchen, an
der ein Klassenelternsprecher oder
ein neuer Elternbeirat gewählt wer–
den muß. Den Termin für diese Wahl
sollte man sich unbedingt im Kaien–
der vormerken; denn mit jedem der
beiden Ämter hat man eine Fülle von
Möglichkeiten, die Interessen der EI-
tern in der Schule zu vertreten. Spe–
zialkenntnisse oder gar ein Studium
sind dafür keinesfalls notwendig, ge–
sunder Menschenverstand und ent–
sprechendes Engagement genügen.
Und auch wenn man nicht die Absicht
hat, sich als Kandidat für ein solches
Amt aufstellen zu lassen, sollte man
wenigstens sein Stimmrecht ausüben.
Daß die Arbeit des Klasseneltern–
sprechers und des Elternbeirats sich
nicht auf die Organisation von Festen
und Feiern beschränkt, sondern wich–
tige Rechte und Pflichten umfaßt, ha–
ben wir bereits in den Ausgaben 1/91
und 2/91 von SCHULE
aktuell
aus-
SCHULE
aktuell
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