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ELTERN KÖNNEN

DAS SCHULLEBEN

MITGESTALTEN.

MÖGLICH IST DIES

VOR ALLEM,

WENN MAN SICH .ZUM

ELTERNVERTRETER

WÄHLEN LÄSST.

L

iebe Eitern! Hiermit dürfen wir

Sie herzlich zur Wahl der Eltern–

vertreter an unserer Schule ein–

laden. Die Wahlversammlung findet

am ... statt. Mit freundlichen Grüßen

-Der Schulleiter." Solche oder ähnli–

che Schreiben werden in -den näch–

sten Wochen alle Eitern erhalten, de–

ren Kinder eine Schule besuchen, an

der ein Klassenelternsprecher oder

ein neuer Elternbeirat gewählt wer–

den muß. Den Termin für diese Wahl

sollte man sich unbedingt im Kaien–

der vormerken; denn mit jedem der

beiden Ämter hat man eine Fülle von

Möglichkeiten, die Interessen der EI-

tern in der Schule zu vertreten. Spe–

zialkenntnisse oder gar ein Studium

sind dafür keinesfalls notwendig, ge–

sunder Menschenverstand und ent–

sprechendes Engagement genügen.

Und auch wenn man nicht die Absicht

hat, sich als Kandidat für ein solches

Amt aufstellen zu lassen, sollte man

wenigstens sein Stimmrecht ausüben.

Daß die Arbeit des Klasseneltern–

sprechers und des Elternbeirats sich

nicht auf die Organisation von Festen

und Feiern beschränkt, sondern wich–

tige Rechte und Pflichten umfaßt, ha–

ben wir bereits in den Ausgaben 1/91

und 2/91 von SCHULE

aktuell

aus-

SCHULE

aktuell

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