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U n s e r e A n s c h r i f t |

B a y e r i s c h e s K u l t u s m i n i s t e r i um , R e d a k t i o n

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beantwortet Leserfragen

illustrationen: bengt fosshag

Mathetest

Morgengrauen Diskretion

Darf ein Fachlehrer, z.B.

für Englisch, wenn er nicht

Klassleiter ist, alle Noten

der anderen Fächer wissen?

Ein Lehrer an unserem

Gymnasium nahm dies

nämlich zum Anlass, einem

Klassenkameraden meines

Sohnes vor der Klasse

seine schlechten Noten vor-

zuhalten.

Martin Z. – G.

Da jede Lehrkraft die No-

ten ihres Faches in den

Notenbogen eintragen

muss, in dem alle Leistun-

gen eines Schülers ver-

zeichnet sind, ist es un-

umgänglich und rechtlich

nicht zu beanstanden,

dass jede Lehrkraft von al-

len Fachnoten Kenntnis

hat. Nur so können die

einzelnen Fachlehrer bei-

spielsweise bei bedrohlich

absinkenden Leistungen

eines Schülers in mehre-

ren Fächern sich gegensei-

tig abstimmen und gegen-

steuern.

Selbstverständlich ist je-

doch zu erwarten, dass

die Lehrkräfte diese

Kenntnisse diskret behan-

deln und nicht einzelne

Noten anderen Schülern

oder gar der ganzen

Klasse mitteilen.

Unser Sohn, der letztes

Jahr die 9. Klasse Real-

schule besuchte, hatte in

Mathematik die Note 3.

Den Schnitt seiner insge-

samt guten Leistungen hatte

die Note 5 im Mathe-

matiktest gedrückt, der zu

Anfang des Schuljahres

geschrieben worden war.

Darf dieserTest denn zur

Bildung der Zeugnisnote

herangezogen werden?

Tom L. – G.

Mit dem Jahrgangs-

stufentest in Mathe-

matik, der seit die-

sem Schuljahr in

den 6. und 8. Klas-

sen der Realschule

stattfindet, werden

Dinge abgefragt, die

zum dauernden Besitz

der Schüler gehören

sollen. Damit diese für

den Test entsprechend

motiviert sind und ihn

ernst nehmen, wird er

seit dem Schuljahr

2000/01 gemäß § 38

Abs.3 Satz 3 RSO als

einfache mündliche

Note gewertet.

MeineTochter besucht seit diesem Jahr

die 1. Klasse Grundschule. Da die Schule

vier Kilometer von unserem Ort entfernt

ist, benutzt sie für den Schulweg den Bus.

Dieser fährt bereits um 6.45 Uhr ab und

ist gegen 7.10 in der Schule; der Unterricht

beginnt um 7.30 Uhr. Ist es erlaubt, dass

sich Erstklässler schon so früh auf den

Schulweg machen müssen?

Hedi G. – W.

Die Unterrichtszeiten an der Grundschule

werden nach § 14 Abs. 2 Satz 2 VSO „im

Benehmen“ mit dem Aufwandsträger

und dem Elternbeirat festgesetzt. Als

Regel für den Unterrichtsbeginn gilt 8

Uhr, Abweichungen nach oben oder

unten sind jedoch möglich. Die VSO legt

ausdrücklich fest, dass die Entscheidung

über den Unterrichtsbeginn vor Ort

getroffen wird. Ein Unterrichtsbeginn

um 7.30 Uhr bewegt sich durchaus im

zulässigen Rahmen.

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