Table of Contents Table of Contents
Previous Page  13 / 42 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 13 / 42 Next Page
Page Background

3. Verbindlicher Rahmen für Politische Bildung an den Schulen und Anknüpfungspunkte

für Schwerpunktsetzungen / fakultative Entwicklungsperspektiven

13

chen Materialangebot praxisnahe Anregungen für die schulische Umsetzung

gegeben.

Dabei ist zu beachten, dass gerade Politische Bildung vielfältige Schnittmengen

zu weiteren FÜZ aufweist, die im Hinblick auf eine systematische Demokratie-

erziehung bei der Unterrichtsplanung aller Fächer reflektiert und auch berück-

sichtigt werden müssen. Konkret sind das die fächerübergreifenden Bildungs-

und Erziehungsziele

Bildung für nachhaltige Entwicklung (Umweltbildung/Globales Lernen),

Kulturelle Bildung,

Interkulturelle Bildung,

Ökonomische Verbraucherbildung,

Soziales Lernen,

Sprachliche Bildung,

Wertebildung und

Medienbildung/Digitale Bildung.

Für die konkrete Planung von schulinternen Umsetzungsprozessen der fächer-

übergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele können die an den Schulen

geläufigen Prozesse wie die Arbeit am Schulentwicklungsprogramm

( http:// www.schulentwicklung.bayern.de/

) oder auch die interne Evaluation

( http:// www.interne-evaluation.isb.bayern.de/

) als Beispiel dienen:

An die Bestandsaufnahme bereits bestehender Aktivitäten schließen sich die

Definition konkreter Ziele und die Priorisierung der einzelnen Handlungsfelder

bzw. FÜZ und ihrer thematischen Schwerpunkte in unterschiedlichen Jahr-

gangsstufen an.

Unter Beachtung der schuleigenen Gestaltungsmöglichkeiten und Expertise

soll zum einen eine Konkretisierung der geplanten Inhalte, der zu erreichenden

Kompetenzen und der didaktischen Arrangements erfolgen, z. B. durch

verbindliche fächer- und jahrgangsstufenübergreifende Projekte,

Projekttage zu einem Thema der Politischen Bildung,

die Teilnahme an einschlägigen Wettbewerben zur Politischen Bildung,

Schullandheimaufenthalte in Verbindung mit Gegenständen der Politi-

schen Bildung,

ein entsprechendes Wahlfachangebot.

Zum anderen bietet es sich an, mit externen Partnern zusammenzuarbeiten

4

(vgl. Kap. 3.5).

LehrplanPLUS:

Wege einer

systematischen

Umsetzung der

FÜZ in der Praxis

4 Vgl. Art. 2, Abs. 5 BayEUG: „[…](5)

1

Die Öffnung der Schule gegenüber ihrem Um-

feld ist zu fördern.

2

Die Öffnung erfolgt durch die Zusammenarbeit der Schulen mit

außerschulischen Einrichtungen, insbesondere mit Betrieben, Sport- und anderen

Vereinen, Kunst- und Musikschulen, freien Trägern der Jugendhilfe, kommunalen

und kirchlichen Einrichtungen sowie mit Einrichtungen der Weiterbildung.“