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labschluß

in Bayern

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BERUFSAUSBILDUNG

• Abschlußzeugnis der Berufsschule

Voraussetzungen: überdurchschnittliche Leistungen (2,5),

befriedigende Kenntnisse in Englisch, die dem

Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entspre–

chen, sowie eine abgeschlossene Berufsousbildung

• Abschlußzeugnis bzw., wo es die.s nicht gibt, Jahres–

zeugnis des letzten Schuljahres einer mindestens

zweijährigen Berufsfachschule

Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung,

überdurchschnittliche Leistungen in der Berufsfachschule

(2,5) und befriedigende Kenntnisse in Englisch, die dem

Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen

• Zeugnis der Hauptschule über den

qualifizierten beruflichen Bildungsabschluß (Quobi)

Voraussetzungen: qualifizierender Houptschulobschluß,

befriedigende Kenntnisse in Englisch, die dem Leistungs–

stand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen,

sowie ein überdurchschnittlicher Berufsabschluß (2,5)

• Zeugnis einer Berufsschule oder Berufsfachschule

über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluß

(Quobi) für Absolventen, die ihre Ausbildung

vor dem

1. August 1994

abgeschlossen

und die bis dahin geltenden Zuerkennungsvorous–

setzungen für diesen Abschluß erworben hoben

NACH BERUFSAUSBJJ.DUNG

UND/ODER BERUFSTATIGKEIT

• Zeugnis der Fachschulreife einer Berufsaufbauschule

(auch der Teilzeitform)

oder einer boyarischen Fachschule

• Abschlußzeugnis einer boyarischen Fachschule,

das den Fachschulreifevermerk enthält

• Abschlußzeugnis einer mindestens einjährigen boyari–

schen Fachschule mit stoorlicher Abschlußprüfung

• Jahreszeugnis der Jahrgongsstufe 2 des Abend–

gymnasiums für Berufstätige in Verbindung mit der

Bescheinigung des zuständigen Ministerialbeauftragten

über die erfolgreich abgelegte Besondere Prüfung

• Abschlußzeugnis der Abendrealschule

• Abschlußzeugnis des Fachschulreifelehrgangs einer

Bundeswehrfachschule oder Fachschule des

Bundesgrenzschutzes

• Abschlußzeugnis des Realschullehrgangs

an einer Bundeswehrfachschule

• Zeugnis über eine noch den Bestimmungen

des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksord–

nung mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung

• Zeugnis einer boyarischen Industrie- und Handelskammer

oder einer boyarischen Handwerkskammer über eine

der nochstehend genannten erfolgreich abgelegten Fort–

bildungsprüfungen:

Betriebswirt* des Handwerks

(Geprüfter) Bilanzbuchhalter

Fachkaufmann der verschiedenen Richtungen

Fachwirt der verschiedenen Richtungen

Geprüfter Handelsassistent

Sporkassenbetriebswirt

Verkaufsleiter im Nahrungsmittelhandwerk

(Geprüfter) Wirtschaftsassistent

Geprüfter Wirtschaftsinformatiker

• Zeugnis einer Regierung oder des Landwirtschaftsmini–

steriums über eine der nochstehend genannten erfolg–

reich abgelegten Fortbildungsprüfungen:

Fachwirt - Naturschutz und Landschaftspflege

Fachagrarwirt- Rechnungswesen/Besomungswesen/

Golfplatzpflege (Greenkeeper)/Leistungs- und

Qualitätsprüfung in der Tierproduktion

Geprüfter Fachagrarwirt- Baumpflege und

Boumsonie~ung

• Aus Gründen der Übersichrlichkeit wurde jeweils

die männliche Berufsbezeichnung gewählt.

SCHULE

olctuell

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