labschluß
in Bayern
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BERUFSAUSBILDUNG
• Abschlußzeugnis der Berufsschule
Voraussetzungen: überdurchschnittliche Leistungen (2,5),
befriedigende Kenntnisse in Englisch, die dem
Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entspre–
chen, sowie eine abgeschlossene Berufsousbildung
• Abschlußzeugnis bzw., wo es die.s nicht gibt, Jahres–
zeugnis des letzten Schuljahres einer mindestens
zweijährigen Berufsfachschule
Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung,
überdurchschnittliche Leistungen in der Berufsfachschule
(2,5) und befriedigende Kenntnisse in Englisch, die dem
Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen
• Zeugnis der Hauptschule über den
qualifizierten beruflichen Bildungsabschluß (Quobi)
Voraussetzungen: qualifizierender Houptschulobschluß,
befriedigende Kenntnisse in Englisch, die dem Leistungs–
stand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen,
sowie ein überdurchschnittlicher Berufsabschluß (2,5)
• Zeugnis einer Berufsschule oder Berufsfachschule
über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluß
(Quobi) für Absolventen, die ihre Ausbildung
vor dem
1. August 1994
abgeschlossen
und die bis dahin geltenden Zuerkennungsvorous–
setzungen für diesen Abschluß erworben hoben
NACH BERUFSAUSBJJ.DUNG
UND/ODER BERUFSTATIGKEIT
• Zeugnis der Fachschulreife einer Berufsaufbauschule
(auch der Teilzeitform)
oder einer boyarischen Fachschule
• Abschlußzeugnis einer boyarischen Fachschule,
das den Fachschulreifevermerk enthält
• Abschlußzeugnis einer mindestens einjährigen boyari–
schen Fachschule mit stoorlicher Abschlußprüfung
• Jahreszeugnis der Jahrgongsstufe 2 des Abend–
gymnasiums für Berufstätige in Verbindung mit der
Bescheinigung des zuständigen Ministerialbeauftragten
über die erfolgreich abgelegte Besondere Prüfung
• Abschlußzeugnis der Abendrealschule
• Abschlußzeugnis des Fachschulreifelehrgangs einer
Bundeswehrfachschule oder Fachschule des
Bundesgrenzschutzes
• Abschlußzeugnis des Realschullehrgangs
an einer Bundeswehrfachschule
• Zeugnis über eine noch den Bestimmungen
des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksord–
nung mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung
• Zeugnis einer boyarischen Industrie- und Handelskammer
oder einer boyarischen Handwerkskammer über eine
der nochstehend genannten erfolgreich abgelegten Fort–
bildungsprüfungen:
Betriebswirt* des Handwerks
(Geprüfter) Bilanzbuchhalter
Fachkaufmann der verschiedenen Richtungen
Fachwirt der verschiedenen Richtungen
Geprüfter Handelsassistent
Sporkassenbetriebswirt
Verkaufsleiter im Nahrungsmittelhandwerk
(Geprüfter) Wirtschaftsassistent
Geprüfter Wirtschaftsinformatiker
• Zeugnis einer Regierung oder des Landwirtschaftsmini–
steriums über eine der nochstehend genannten erfolg–
reich abgelegten Fortbildungsprüfungen:
Fachwirt - Naturschutz und Landschaftspflege
Fachagrarwirt- Rechnungswesen/Besomungswesen/
Golfplatzpflege (Greenkeeper)/Leistungs- und
Qualitätsprüfung in der Tierproduktion
Geprüfter Fachagrarwirt- Baumpflege und
Boumsonie~ung
• Aus Gründen der Übersichrlichkeit wurde jeweils
die männliche Berufsbezeichnung gewählt.
SCHULE
olctuell
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