Der mittlere Schu
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aktuell
D
aß das Abschlußzeug–
nis der Realschule
den mittleren Schulab–
schluß verleiht, wissen wohl
alle Eltern. Weniger bekannt
ist, daß es in Bayern noch
eine Vielzahl von anderen
Möglichkeiten gibt, diese
Qualifikation zu erwerben
bzw. nachzuweisen. Ob Ab–
schlußzeugnis der Freiwilli–
gen 10. Klasse einer Haupt–
schule, qualifizierter berufli–
cher Bildungsabschluß, Fach–
schulreifezeugnis einer Be–
rufsaufbauschule oder Mei–
sterprüfung - die Alternati...en
sind ebenso vielfältig wie
weit gestreut. Die folgEmde
Übersicht stellt die wichtig–
sten Wege zum mittleren
Schulabschluß auf einen
Blick vor.
Im einzelnen nachzulesen
sind sie in der Bekanntma–
chung· des bayerischen Kul–
tusministeriums vom 6. De–
zember 1994, die im Amts–
blatt Nr. 24, S. 526-528,
veröffentlicht wurde. Sie
'
ALLGEMEINBILDENDE SCHULEN
UND WIRTSCHAFTSSCHULE
• Abschlußzeugnis der Realschule
• Abschlußzeugnis einer mindestens dreistufigen
Wirtschaftsschule
• Abschlußzeugnis der Freiwilligen 10. Klasse
der Hauptschule
e Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums
mit der Vorrückungserlaubnis in die 11 . Klasse
(Oberstufenreife)
• Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums
in Verbindung mit der Bescheinigung des zuständigen
Ministerialbeauftragten über die erfolgreich abgelegte
Besondere Prüfung
• Bestätigung eines Gymnasiums über die in Jahrgangs–
stufe 11 bestandene Probezeit in Verbindung mit dem
Jahreszeugnis der Klasse 10 bei Vorrücken auf Probe
oder
dem Zwischenzeugnis der J9hrgangsstufe 11
bei Eintritt nach bestandener Aufnahmeprüfung
• Zeugnis über den erfolgreichen Abschluß
der Jahrgangsstufe 5 der Höheren Schule
an einer Europäischen Schule
enthält neben den hier auf–
geführten Wegen und Mög–
lichkeiten auch noch Bestim–
mungen über die Anerken–
nung von außerbayerischen
Schulabschlüssen; darunter
fallen z.B. Realschulzeug–
nisse anderer Länder in der
Bundesrepublik oder das Ab–
schlußzeugnis .der 10klassi–
gen allgemeinbildenden po–
lytechnischen Oberschule
(POS) der ehemaligen-DDR.
Außerdem führt die Bekannt–
machung mittlere Schulab–
schlüsse auf, die heute nicht
mehr erworben werden kön–
nen, aber nach wie vor
Geltung haben.
Eventuell notwendige Ein–
zelfallprüfungen nimmt das
Kultusministerium vor; An–
fragen und Anträge sollen
bei der Schule oder der Be–
hörde eingereicht werden,
die den Nachweis eines
mittleren Schulabschlusses
verlangt. Wer dagegen ei–
nen ausländischen Bildungs–
nachweis anerkannt haben
will, wendet sich an die
Zeugnisanerkennungsstelle
für den Freistaat Bayern:
80720 München
Postfach 402040
Tel. 089/38 38 49-0