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Der mittlere Schu

14 SCHULE

aktuell

D

aß das Abschlußzeug–

nis der Realschule

den mittleren Schulab–

schluß verleiht, wissen wohl

alle Eltern. Weniger bekannt

ist, daß es in Bayern noch

eine Vielzahl von anderen

Möglichkeiten gibt, diese

Qualifikation zu erwerben

bzw. nachzuweisen. Ob Ab–

schlußzeugnis der Freiwilli–

gen 10. Klasse einer Haupt–

schule, qualifizierter berufli–

cher Bildungsabschluß, Fach–

schulreifezeugnis einer Be–

rufsaufbauschule oder Mei–

sterprüfung - die Alternati...en

sind ebenso vielfältig wie

weit gestreut. Die folgEmde

Übersicht stellt die wichtig–

sten Wege zum mittleren

Schulabschluß auf einen

Blick vor.

Im einzelnen nachzulesen

sind sie in der Bekanntma–

chung· des bayerischen Kul–

tusministeriums vom 6. De–

zember 1994, die im Amts–

blatt Nr. 24, S. 526-528,

veröffentlicht wurde. Sie

'

ALLGEMEINBILDENDE SCHULEN

UND WIRTSCHAFTSSCHULE

• Abschlußzeugnis der Realschule

• Abschlußzeugnis einer mindestens dreistufigen

Wirtschaftsschule

• Abschlußzeugnis der Freiwilligen 10. Klasse

der Hauptschule

e Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums

mit der Vorrückungserlaubnis in die 11 . Klasse

(Oberstufenreife)

• Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums

in Verbindung mit der Bescheinigung des zuständigen

Ministerialbeauftragten über die erfolgreich abgelegte

Besondere Prüfung

• Bestätigung eines Gymnasiums über die in Jahrgangs–

stufe 11 bestandene Probezeit in Verbindung mit dem

Jahreszeugnis der Klasse 10 bei Vorrücken auf Probe

oder

dem Zwischenzeugnis der J9hrgangsstufe 11

bei Eintritt nach bestandener Aufnahmeprüfung

• Zeugnis über den erfolgreichen Abschluß

der Jahrgangsstufe 5 der Höheren Schule

an einer Europäischen Schule

enthält neben den hier auf–

geführten Wegen und Mög–

lichkeiten auch noch Bestim–

mungen über die Anerken–

nung von außerbayerischen

Schulabschlüssen; darunter

fallen z.B. Realschulzeug–

nisse anderer Länder in der

Bundesrepublik oder das Ab–

schlußzeugnis .der 10klassi–

gen allgemeinbildenden po–

lytechnischen Oberschule

(POS) der ehemaligen-DDR.

Außerdem führt die Bekannt–

machung mittlere Schulab–

schlüsse auf, die heute nicht

mehr erworben werden kön–

nen, aber nach wie vor

Geltung haben.

Eventuell notwendige Ein–

zelfallprüfungen nimmt das

Kultusministerium vor; An–

fragen und Anträge sollen

bei der Schule oder der Be–

hörde eingereicht werden,

die den Nachweis eines

mittleren Schulabschlusses

verlangt. Wer dagegen ei–

nen ausländischen Bildungs–

nachweis anerkannt haben

will, wendet sich an die

Zeugnisanerkennungsstelle

für den Freistaat Bayern:

80720 München

Postfach 402040

Tel. 089/38 38 49-0