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Die Schulen in Bayern machen ihre Schüler fit für den digitalen Wandel

www.km.bayern.de/DigitalPakt

DIGITALPAKT SCHULE

Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen

Zusammen stellen Bund und Freistaat Bayern über fünf

Jahre hinweg eine ‚Digitalisierungsmilliarde‘ für die Infra-

strukturförderung an Bayerns Schulen bereit und verschaf-

fen den Sachaufwandsträgern so ein hohes Maß an Planungs-

sicherheit. Alle Anstrengungen sind darauf gerichtet, jeder

Schülerin und jedem Schüler in Bayern gerecht zu werden.

Daher stehen bei der Planung der IT-Ausstattung und dem

Einsatz digitaler Medien im Unterricht immer pädagogische

und didaktische Ziele im Zentrum.

Um dies sicherzustellen, wurden alle bayerischen Schulen

vor zwei Jahren aufgefordert, bis zum Ende des Schuljahres

2018/2019 ein eigenes Medienkonzept zu entwickeln. Hier

werden alle Maßnahmen der Medienbildung strukturiert

Die rechtlichen Voraus-

setzungen zur Umsetzung

des „DigitalPakts Schule

2019 bis 2024“ im Frei-

staat sind geschaffen:

Die bayerische Förder-

richtlinie „digitale

Bildungsinfrastruktur

an bayerischen Schu-

len“ (dBIR) ist in Kraft

getreten.

Die Gestaltung des digitalen

Wandels an den Schulen ist

eine der großen Zukunftsauf-

gaben in der Bildungspolitik.

Eine Herausforderung besteht

dabei darin, eine zeitgemäße

und pädagogisch sinnvolle

IT-Ausstattung an allen Schu-

len bereitzustellen.

und auf dieser Grundlage von der gesamten Schulfamilie

gestaltet. In einem auf Basis der pädagogischen und didak­

tischen Bedarfe begründeten schulspezifischen Aus­

stattungsplan wird die digitale Bildungsinfrastruktur

passgenau auf die Situation der jeweiligen Schule und deren

pädagogische Ziele abgestimmt. Das Medienkonzept ist

demnach Antragsvoraussetzung für die Mittel des Digital-

Pakts Schule.

Zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur stellt der

Bund dem Freistaat im Rahmen des DigitalPakts Schule 778

Mio. Euro zur Verfügung. Die Fördergelder werden entspre-

chend der Schüler- und Klassenzahl einer Schule auf die

Kommunen und privaten Träger verteilt.

| plg

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