Ratespiel
Mein Kind besucht
die 3. Klasse. Bei
der Verteilung des
letzten Halbjahres–
zeugnisses las die
Klassenlehrerin die
von ihr erstellten
Wortgutachten öf- ·
fentlich vor, um die
Schüler erraten zu
lassen, um wessen
Zeugnis es sich han–
delt. Das ist doch
unpädagogisch! Für
eine klare Antwort
wäre ich Ihnen dank–
bar.
Barbara B. -
o.
Es ist in der Tat aus pädago–
gischen Gründen nicht vertret–
bar, die Zeugnisbemerkungen
in der Klasse vorzulesen und
die Schüler erraten zu lassen,
um wessen Zeugnis es sich
handelt. Denn man muss da–
von ausgehen,
dq.ssdas Ver–
lesen kritischer Außerungen
über Mitarbeit oder Verhalten
den einzelnen Schüler vor der
Klasse bloßstellt und ihn in
seiner Persönlichkeit verletzt.
14
SCHULE
aktuell
4/99
Schulpflicht
Aus beruflichen
Gründen werden wir
demnächst nach Bay–
ern umsiedeln. Kön–
nen wir unseren 14-
jährigen Sohn nach
dem Muster des so
genannten „Horne
Schooling
0
,
das wir
von den USA her ken–
nen, auch hier zu
Hause unterrichten?
Martha und Stephan
S. - L.
Zur Erfüllung der Schulpflicht
ist in Bayern der tatsächliche
und regelmäßige Besuch ei–
ner Schule erforderlich . Haus–
unterricht genügt diesen An–
forderungen nicht, da der
staatliche Erziehungsauftrag
beinhaltet, das Kind durch die
Erziehung mit Gleichaltrigen
bei der Entwicklung zu einer
eigenverantwortlichen Persön–
lichkeit innerhalb der Ge–
meinschaft zu unterstützen.
Rat
&
Aus
SCHULE aktuell beantwortet
Latinum
aeternum
Meine Tochter lernt
seit der 7. Klasse
Latein und besucht
jetzt die 11. Klasse
Gymnasium. Im nächs–
ten Schuljahr will
sie an die Fachober–
schule wechseln.
Nun teilte ihr die
Schulleitung auf An–
frage mit, dass nur
mit dem Reifezeugnis
der Jahrgangsstufe
13 das Latinum er–
reicht werden kann,
nicht, wie sie dach–
te, mit dem Zeugnis
der 11. Klasse. An–
genommen, meine
Tochter erwirbt über
die Fachoberschule
und sich daran an–
schließende Prüfun–
gen die allgemeine
Hochschulreife und
wählt einen Studien–
gang, der das Lati–
num voraussetzt,
muss sie dann etwa
mit dem Latein von
vorne beginnen?
Michael S. - T.
Mit Beschluss der Kultusminis–
terkonferenz vom 26. Oktober
1979 gilt grundsätzlich, dass
die Anerkennung des Latinum
nur in Verbindung mit dem Er–
werb der allgemeinen Hoch–
schulreife möglich ist, da es
sich beim Latinum um eine
Zulassungsvoraussetzung für
bestimmte Studiengänge an
der Universität handelt. Sollte
Ihre Tochter den von Ihnen
skizzierten Weg zur allgemei–
nen Hochschulreife nehmen,
erhält sie bei Vorlage ihres
Abschlusszeugnisses an ihrer
jetzigen Schule eine Bestäti–
gung über das Latinum, so–
fern sie im Jahreszeugnis der
Klasse 11 mindestens die No–
te 4 erreicht.
Unter Aufsicht
Ich besuche die 8.
Klasse Hauptschule.
Zu Beginn jedes
Schuljahres unter–
schreiben meine El–
tern eine Erklärung,
dass sie einverstan–
den sind, wenn ich
in der Mittagspause
das Schulgebäude
verlasse. Neulich
entfiel kurzfristig
die letzte Stunde,
aber wir durften