Ieinverdiener mit niedrigem
Einkommen, begann sich zu
sorgen .
Seine Frau und er hatten auf
vieles verzichtet, um erst Peter
und später auch seinen zwei
jüngeren Schwestern eine
de Schulausbildung, viel
ein Studium zu ermöglichen.
Sie sollten es einmal besser ha–
ben als ihre Eitern. Und ausge–
rechnet jetzt, wo es endlich
einen Zuschuß gegeben hätte,
·· t Vater Staat das Sparen ein.
"Fachoberschule ade", dach–
te Peter. Doch so schnell wollte
Familie Schneider nicht aufge–
ben . Es mußte doch einen Aus–
weggeben!
Diese Hoffnung war nicht
aus der Luft gegriffen. Tatsäch–
lich hat nämlich der Freistaat
Bayern nach der Bekanntgabe
der BAföG-Kürzungen eine
neue
Schülerbegabtenförde–
rung geschaffen.
Die Richtlinien dafür traten
am 1. September 1983 in Kraft. \
Sie legen fest, daß leistungsfä–
hige und bedürftige Schüler
weiterhin finanziell unterstützt
werden.
Eitern sollten die neuen Be–
stimmungen kennen, damit sie
wissen, wer künftig Geld er–
warten darf, welche Vorausset–
zungen dafür nötig sind, wo
1
sich erkundigen kann und
• Anträge einreicht. Darum
werden hier die wichtigsten
Gesichtspunkte zusammenge–
stellt.
Die neue Begabtenförderung
wird solchen Schülern gewährt,
die bei den Eitern wohnen und
erstmals nach dem 31 . August
1983 besuchen :
- die Klassen 11 mit 13 eines
Gymnasiums;
- eine Fachoberschule;
eine Berufsfachschule (Aus–
nahme: Wirtschaftsschule);
den Vollzeitunterricht einer
Berufsaufbauschule;
eine Fachschulklasse, die
keine Berufsausbildung vor–
aussetzt. Beispiel: Fachschu–
len für Alten- oder Familien–
pflege.
Aber nicht nur die besuchte
Schulart entscheidet darüber,
wer Geld bekommt. Die Schü–
lerförderung richtet sich, wie
schon der Name sagt, auch
nach Begabung und Leistung.
Superzeugnisse mit
Ein–
sern und Zweiern sind dafür al–
lerdings nicht nötig.
Es genügt, daß der Schüler
mit seinen Leistungen zur Spit–
zengruppe, das heißt zu den er–
sten 20 Prozent seiner Jahr–
gangsstute an der Schule ge–
hört. Bei der Berechnung wird
das Eintrittszeugnis bzw. das
letzte Jahreszeugnis herange–
zogen.
Dabei bildet man aus allen
Pflichtfächern eine Durch–
schnittsnote. Sport wird aber
nur mitgezählt bei Gymnasia–
sten, die in diesem Fach einen
Leistungskurs besucht haben.
Ausnahmen können gemacht
werden, wenn ein Schüler im
Vorjahr längere Zeit krank war
und sein Zeugnis deshalb
schlechter ausfiel. Auch deut–
lich einseitige Bega,bungen wer–
den berücksichtigt, und zwarda–
durch, daß man hier die Noten
entsprechend gewichtet.
Welche Schüler zu den be–
sten 20 Prozent ihrer jahrgangs–
stufe gehören, das berechnen
die Schulen, und zwar jährlich
neu. Nicht jeder, der einmal
Spitze war und deswegen För–
derung erhielt, zählt automa-
wird belohnt.
Auehin der
Schulekann
mandamit
Geld ver-
dienen. Der
Maßstab
sind die
Noten. Doch
nur Einser
und Zweier
im Zeugnis
..
mussen es
nicht sein.
tisch auch im Folgejahr zu den
Glücklichen . Wer umgekehrt
einmal leer ausging, hat im
nächsten Jahr neue Chancen .
Schüler, welche die Voraus–
setzungen erfüllen, erhalten
von der Schule eine Bescheini–
gung ausgestellt, und zwar un–
aufgefordert. Diese " Bescheini–
gung über das Vorliegen
der Begabtenvoraussetzungen"
müssen die Eitern sorgfältig auf–
heben . Sie ist nämlich beim zu–
ständigen Amt für Ausbildungs–
förderung einzureichen .
Diese Behörde findet man in
jedem Landkreis und jeder
kreisfreien Stadt. Dort stellt
man seinen Antrag, erhält dazu
die notwendigen Formulare
und wira auch gerne beraten ,
wie man sie auszufüllen hat.
Besonders wichtig: Begabten–
förderung gibt es ab dem Mo–
nat, in dem der Antrag gestellt
w ird. Zeit ist also Geld.
Aber wieviel Geld bekommt
man nun eigentlich? Diese Fra–
ge, die am meisten interessiert,
ist am schwierigsten zu beant–
worten; denn der Betrag hängt
von den persönlichen Verhält–
nissen ab und muß in jedem
Einzelfall umständlich berech-
net werden. Sicher ist: Der .
Höchstsatz beträgt monatlich
200 DM, der Mindestsatz 20
DM. Für den Ferienmonat Au–
gust gibt es kein Geld.
Wie berechnet das Amt für
Ausbildungsförderung die mo–
natlichen Zuschüsse? Bleiben
wir beim Beispiel Peter. Aus–
gangspunkt ist das Einkommen
des Vaters, und zwar aus dem
vorletzten Jahr. Stellt er also
1983 seinen Antrag, wird das
Einkommen aus dem Jahr 1981
zugrundegelegt
Dann geht es ähnlich weiter
wie bei der Lohnsteuer. Das
heißt, vom Bruttoeinkommen
zuzüglich Kindergeld werden
vielerlei
Freibeträge abge–
zogen:
e
Werbungskosten ;
e
Arbeitnehmer- und Weih–
nachtsfreibetrag;
e
Sozialpauschale (18 Prozent
des
Gesamteinkommens
nach Abzug der Werbungs–
kosten und der beiden Frei–
beträge);
e
gezahlte Lohn- und Kirchen–
steuer;
e
Freibeträge für die Eitern in
Höhe von 17400 DM;
e
Freibeträge für die Kinder
(für Peter
960
DM, für seine
beiden Schwestern unter
15
Jahren zusammen 8160
DM);
e
von dem noch verbleiben–
den Rest des Einkommens
weitere 25 Prozent und für
jedes Kind noch einmal 10
Prozent bis zum Erreichen
bestimmter Höchstbeträge.
Bleibt nach all diesen hohen
Abzügen unterm Strich nichts
mehr übrig, gibt es den höch–
sten Förderungssatz, nämlich
200 DM im Monat. Bleibt je–
doch ein Rest, so wird dieser
durch die Zahl der Monate, al–
so 12, geteilt. Angenommen,
das Ergebnis der Teilung sei
140 DM, dann wird die Diffe–
renz auf 200 DM, das heißt 60
DM, als Förderungsbetrag pro
Monat ausbezahlt.
Weil nahezu kein Haushalt
in Einkommen, Kinderzahl
_usw. dem anderen gleicht, gibt
es keine Patentlösung. Jeder
Fall muß einzeln durchgerech–
net werden. Dabei spielen
noch viele weitere Punkte eine
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