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Ieinverdiener mit niedrigem

Einkommen, begann sich zu

sorgen .

Seine Frau und er hatten auf

vieles verzichtet, um erst Peter

und später auch seinen zwei

jüngeren Schwestern eine

de Schulausbildung, viel

ein Studium zu ermöglichen.

Sie sollten es einmal besser ha–

ben als ihre Eitern. Und ausge–

rechnet jetzt, wo es endlich

einen Zuschuß gegeben hätte,

·· t Vater Staat das Sparen ein.

"Fachoberschule ade", dach–

te Peter. Doch so schnell wollte

Familie Schneider nicht aufge–

ben . Es mußte doch einen Aus–

weggeben!

Diese Hoffnung war nicht

aus der Luft gegriffen. Tatsäch–

lich hat nämlich der Freistaat

Bayern nach der Bekanntgabe

der BAföG-Kürzungen eine

neue

Schülerbegabtenförde–

rung geschaffen.

Die Richtlinien dafür traten

am 1. September 1983 in Kraft. \

Sie legen fest, daß leistungsfä–

hige und bedürftige Schüler

weiterhin finanziell unterstützt

werden.

Eitern sollten die neuen Be–

stimmungen kennen, damit sie

wissen, wer künftig Geld er–

warten darf, welche Vorausset–

zungen dafür nötig sind, wo

1

sich erkundigen kann und

• Anträge einreicht. Darum

werden hier die wichtigsten

Gesichtspunkte zusammenge–

stellt.

Die neue Begabtenförderung

wird solchen Schülern gewährt,

die bei den Eitern wohnen und

erstmals nach dem 31 . August

1983 besuchen :

- die Klassen 11 mit 13 eines

Gymnasiums;

- eine Fachoberschule;

eine Berufsfachschule (Aus–

nahme: Wirtschaftsschule);

den Vollzeitunterricht einer

Berufsaufbauschule;

eine Fachschulklasse, die

keine Berufsausbildung vor–

aussetzt. Beispiel: Fachschu–

len für Alten- oder Familien–

pflege.

Aber nicht nur die besuchte

Schulart entscheidet darüber,

wer Geld bekommt. Die Schü–

lerförderung richtet sich, wie

schon der Name sagt, auch

nach Begabung und Leistung.

Superzeugnisse mit

Ein–

sern und Zweiern sind dafür al–

lerdings nicht nötig.

Es genügt, daß der Schüler

mit seinen Leistungen zur Spit–

zengruppe, das heißt zu den er–

sten 20 Prozent seiner Jahr–

gangsstute an der Schule ge–

hört. Bei der Berechnung wird

das Eintrittszeugnis bzw. das

letzte Jahreszeugnis herange–

zogen.

Dabei bildet man aus allen

Pflichtfächern eine Durch–

schnittsnote. Sport wird aber

nur mitgezählt bei Gymnasia–

sten, die in diesem Fach einen

Leistungskurs besucht haben.

Ausnahmen können gemacht

werden, wenn ein Schüler im

Vorjahr längere Zeit krank war

und sein Zeugnis deshalb

schlechter ausfiel. Auch deut–

lich einseitige Bega,bungen wer–

den berücksichtigt, und zwarda–

durch, daß man hier die Noten

entsprechend gewichtet.

Welche Schüler zu den be–

sten 20 Prozent ihrer jahrgangs–

stufe gehören, das berechnen

die Schulen, und zwar jährlich

neu. Nicht jeder, der einmal

Spitze war und deswegen För–

derung erhielt, zählt automa-

wird belohnt.

Auehin der

Schulekann

mandamit

Geld ver-

dienen. Der

Maßstab

sind die

Noten. Doch

nur Einser

und Zweier

im Zeugnis

..

mussen es

nicht sein.

tisch auch im Folgejahr zu den

Glücklichen . Wer umgekehrt

einmal leer ausging, hat im

nächsten Jahr neue Chancen .

Schüler, welche die Voraus–

setzungen erfüllen, erhalten

von der Schule eine Bescheini–

gung ausgestellt, und zwar un–

aufgefordert. Diese " Bescheini–

gung über das Vorliegen

der Begabtenvoraussetzungen"

müssen die Eitern sorgfältig auf–

heben . Sie ist nämlich beim zu–

ständigen Amt für Ausbildungs–

förderung einzureichen .

Diese Behörde findet man in

jedem Landkreis und jeder

kreisfreien Stadt. Dort stellt

man seinen Antrag, erhält dazu

die notwendigen Formulare

und wira auch gerne beraten ,

wie man sie auszufüllen hat.

Besonders wichtig: Begabten–

förderung gibt es ab dem Mo–

nat, in dem der Antrag gestellt

w ird. Zeit ist also Geld.

Aber wieviel Geld bekommt

man nun eigentlich? Diese Fra–

ge, die am meisten interessiert,

ist am schwierigsten zu beant–

worten; denn der Betrag hängt

von den persönlichen Verhält–

nissen ab und muß in jedem

Einzelfall umständlich berech-

net werden. Sicher ist: Der .

Höchstsatz beträgt monatlich

200 DM, der Mindestsatz 20

DM. Für den Ferienmonat Au–

gust gibt es kein Geld.

Wie berechnet das Amt für

Ausbildungsförderung die mo–

natlichen Zuschüsse? Bleiben

wir beim Beispiel Peter. Aus–

gangspunkt ist das Einkommen

des Vaters, und zwar aus dem

vorletzten Jahr. Stellt er also

1983 seinen Antrag, wird das

Einkommen aus dem Jahr 1981

zugrundegelegt

Dann geht es ähnlich weiter

wie bei der Lohnsteuer. Das

heißt, vom Bruttoeinkommen

zuzüglich Kindergeld werden

vielerlei

Freibeträge abge–

zogen:

e

Werbungskosten ;

e

Arbeitnehmer- und Weih–

nachtsfreibetrag;

e

Sozialpauschale (18 Prozent

des

Gesamteinkommens

nach Abzug der Werbungs–

kosten und der beiden Frei–

beträge);

e

gezahlte Lohn- und Kirchen–

steuer;

e

Freibeträge für die Eitern in

Höhe von 17400 DM;

e

Freibeträge für die Kinder

(für Peter

960

DM, für seine

beiden Schwestern unter

15

Jahren zusammen 8160

DM);

e

von dem noch verbleiben–

den Rest des Einkommens

weitere 25 Prozent und für

jedes Kind noch einmal 10

Prozent bis zum Erreichen

bestimmter Höchstbeträge.

Bleibt nach all diesen hohen

Abzügen unterm Strich nichts

mehr übrig, gibt es den höch–

sten Förderungssatz, nämlich

200 DM im Monat. Bleibt je–

doch ein Rest, so wird dieser

durch die Zahl der Monate, al–

so 12, geteilt. Angenommen,

das Ergebnis der Teilung sei

140 DM, dann wird die Diffe–

renz auf 200 DM, das heißt 60

DM, als Förderungsbetrag pro

Monat ausbezahlt.

Weil nahezu kein Haushalt

in Einkommen, Kinderzahl

_usw. dem anderen gleicht, gibt

es keine Patentlösung. Jeder

Fall muß einzeln durchgerech–

net werden. Dabei spielen

noch viele weitere Punkte eine

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