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integration
rat & ausku ft
Vor einiger Zeit habe ich
gelesen, dass aus Gründen
des Datenschutzes No-
ten nicht vor der Klasse
vorgelesen werden dürfen.
Wie steht das Kultus-
ministerium zu dieser
Aussage?
Dr. Franz K. - A.
Die Aussage stammt
vom bayerischen Daten-
schutzbeauftragten. In
Rücksprache mit ihm sieht
das Kultusministerium als
zuständige Schulbehörde
den Sachverhalt folgender-
maßen: Das Verlesen der
Noten vor allen Schülern
der Klasse ist in der Re-
gel pädagogisch weder
sinnvoll noch notwendig.
Allerdings sind auch Fälle
denkbar, in denen das
anders zu beurteilen ist
– etwa im Sinne einer
Vorbildwirkung. Aus päd-
agogischer Sicht sollte
eine Verlesung aller Noten
aber in den meisten Fällen
unterbleiben. Dieser Hal-
tung stimmte der Daten-
schutzbeauftragte zu.
Datenschutz
Kein Geheimnis
illustrationen: bengt fosshag
Ist es zulässig, in der HSU-Probe einer 3.
Klasse Grundschule auch Rechtschreibfeh-
ler mit zu bewerten? Hier geht es doch um
das Abprüfen des Stoffes und nicht um die
Rechtschreibung.
Wolfgang P. - M.
Die Rechtschreibleistungen werden vor-
rangig in Diktaten bzw. Proben abgeprüft
und benotet. Allerdings sind nach § 17
Abs. 5 VSO bei allen Probearbeiten „Ver-
stöße gegen die Sprachrichtigkeit und
schwere Ausdrucksmängel zu kennzeich-
nen“. Dies entspricht dem Grundsatz,
dass die Sicherheit in der Rechtschrei-
bung Unterrichtsprinzip in allen Fächern
ist. Deshalb können z.B. Fachbegriffe, die
im Unterricht erarbeitet wurden, oder
sinnstörende Schreibfehler bei der
Bewertung von Probearbeiten ange-
messen mitbewertet werden.
Fehlerteufel
Unsere Tochter besucht die 4. Klasse
Grundschule. Um zu sehen, wo sie im
Moment steht, bat ich neulich ihre Lehre-
rin, mir den Notenstand mitzuteilen. Sie
nannte mir aber nur die Noten der schrift-
lichen Arbeiten, die ich schon kannte. Den
Eltern alle Noten nachzuweisen, so die
Lehrkraft, dazu sei sie nicht verpflichtet.
Hans T. - G.
Nach Art. 52 Abs. 1 Satz 3 BayEUG sind
die Bewertungen der Leistungen den
Schülern bekanntzugeben. Das gilt so-
wohl für schriftliche als auch mündliche
Leistungsnachweise. Somit
können auch Eltern in
der Sprechstunde
Auskunft über
alle Einzelnoten
erhalten.