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Hilfestellung bei
Hausaufgaben
Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache sind für
schulischen Erfolg und Integration unverzichtbar. Des-
halb bietet das Sozialministerium jungen Zuwanderern
Hilfestellung bei den Hausaufgaben an.
ie Hausaufgabenhilfe ver-
steht sich als Ergänzung der
schulischen Förderung von
Ausländern und Spätaussiedlern und
deren Kindern. Sie ist allerdings an be-
stimmte Voraussetzungen gebunden. So
richtet sich das Angebot an Grund- und
Hauptschüler, die wegen erheblicher
Sprachdefizite eine Übergangsklasse oder
Deutschlerngruppe besuchen. Darüber
hinaus muss eine Bestätigung der Schule
vorliegen, dass der Bedarf an einer au-
ßerschulischen Hausaufgabenhilfe mit
Schwerpunkt Deutschförderung vorliegt.
Weitere Voraussetzung ist, dass Grup-
pen von mindestens vier und maximal
zehn jungen Zuwanderern gebildet
werden können. Die Förderung von Ein-
zelunterricht ist nicht möglich. Kommt
eine Kleingruppe zustande, gilt es, eine
Lehrkraft zu finden, die die Hausaufga-
benhilfe übernimmt. Hierbei können
die Schule, der Elternbeirat, die Volks-
hochschule, die Wohlfahrtsverbände
oder Kirchen und Vereine helfen.
Die Hausaufgabenhilfe muss nicht un-
bedingt von einer Lehrkraft übernommen
werden. Hier können auch Studenten,
Mitglieder des Elternbeirats, Kräfte der
Volkshochschulen oder ähnlicher Or-
ganisationen zum Einsatz kommen.
Pro Schüler beträgt die Förderung 1,50 €
je Stunde. Die Person, die die Hausaufga-
benhilfe übernimmt, erhält eine Vergü-
tung von mindestens 10 € pro Stunde
und Gruppe. Bewilligt wird die Förde-
D
rung jeweils für ein Schuljahr. Wenn nö-
tig, kann sie einmalig für ein weiteres
Jahr verlängert werden.
Hinweis:
Leider werden die Gelder noch
zu wenig in Anspruch genommen. Offen-
sichtlich wird das Angebot von den aus-
ländischen Eltern nicht ausreichend ge-
nutzt, wenn sie auf sich alleine gestellt
sind. Wünschenswert wäre deshalb die
tatkräftige Unterstützung – durch eine
Lehrkraft, die Klassenelternsprecher oder
ein Mitglied des Elternbeirats.
Die Übersetzungen dieses Artikels
finden Sie auf der nächsten Doppelseite.
förderprogramm
Weitere
Informationen
Weitere Informationen – auch in ver-
schiedenen Fremdsprachen – und An-
tragsformulare können auf der Internet-
seite des Bayerischen Sozialministeriums
abgerufen werden (www.stmas.bayern.
de/migration/hausaufgaben). Die fremd-
sprachlichen Informationen können auch
in der Redaktion EZ, 80327 München,
angefordert werden.
Der Antrag muss von den
Eltern gestellt und an fol-
gende Adresse geschickt
werden:
Landesaufnahmestelle
des Freistaates Bayern
Postfach 1823
90007 Nürnberg
Beizulegen sind
folgende Unterlagen:
• Bestätigung der Schule
• Nachweis des Antragstellers bezüglich
seiner Zugehörigkeit (z.B. Kopie des
Aufenthaltstitels, Meldebescheinigung,
Aufenthaltserlaubnis-EU)
Für Rückfragen steht
Frau Ingrid Franz zur Verfügung:
Tel. 09 11-23 52-185;
Ingrid.Franz@last-n.bayern.defoto: daniel biskup