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Hilfestellung bei

Hausaufgaben

Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache sind für

schulischen Erfolg und Integration unverzichtbar. Des-

halb bietet das Sozialministerium jungen Zuwanderern

Hilfestellung bei den Hausaufgaben an.

ie Hausaufgabenhilfe ver-

steht sich als Ergänzung der

schulischen Förderung von

Ausländern und Spätaussiedlern und

deren Kindern. Sie ist allerdings an be-

stimmte Voraussetzungen gebunden. So

richtet sich das Angebot an Grund- und

Hauptschüler, die wegen erheblicher

Sprachdefizite eine Übergangsklasse oder

Deutschlerngruppe besuchen. Darüber

hinaus muss eine Bestätigung der Schule

vorliegen, dass der Bedarf an einer au-

ßerschulischen Hausaufgabenhilfe mit

Schwerpunkt Deutschförderung vorliegt.

Weitere Voraussetzung ist, dass Grup-

pen von mindestens vier und maximal

zehn jungen Zuwanderern gebildet

werden können. Die Förderung von Ein-

zelunterricht ist nicht möglich. Kommt

eine Kleingruppe zustande, gilt es, eine

Lehrkraft zu finden, die die Hausaufga-

benhilfe übernimmt. Hierbei können

die Schule, der Elternbeirat, die Volks-

hochschule, die Wohlfahrtsverbände

oder Kirchen und Vereine helfen.

Die Hausaufgabenhilfe muss nicht un-

bedingt von einer Lehrkraft übernommen

werden. Hier können auch Studenten,

Mitglieder des Elternbeirats, Kräfte der

Volkshochschulen oder ähnlicher Or-

ganisationen zum Einsatz kommen.

Pro Schüler beträgt die Förderung 1,50 €

je Stunde. Die Person, die die Hausaufga-

benhilfe übernimmt, erhält eine Vergü-

tung von mindestens 10 € pro Stunde

und Gruppe. Bewilligt wird die Förde-

D

rung jeweils für ein Schuljahr. Wenn nö-

tig, kann sie einmalig für ein weiteres

Jahr verlängert werden.

Hinweis:

Leider werden die Gelder noch

zu wenig in Anspruch genommen. Offen-

sichtlich wird das Angebot von den aus-

ländischen Eltern nicht ausreichend ge-

nutzt, wenn sie auf sich alleine gestellt

sind. Wünschenswert wäre deshalb die

tatkräftige Unterstützung – durch eine

Lehrkraft, die Klassenelternsprecher oder

ein Mitglied des Elternbeirats.

Die Übersetzungen dieses Artikels

finden Sie auf der nächsten Doppelseite.

förderprogramm

Weitere

Informationen

Weitere Informationen – auch in ver-

schiedenen Fremdsprachen – und An-

tragsformulare können auf der Internet-

seite des Bayerischen Sozialministeriums

abgerufen werden (www.stmas.bayern.

de/migration/hausaufgaben). Die fremd-

sprachlichen Informationen können auch

in der Redaktion EZ, 80327 München,

angefordert werden.

Der Antrag muss von den

Eltern gestellt und an fol-

gende Adresse geschickt

werden:

Landesaufnahmestelle

des Freistaates Bayern

Postfach 1823

90007 Nürnberg

Beizulegen sind

folgende Unterlagen:

• Bestätigung der Schule

• Nachweis des Antragstellers bezüglich

seiner Zugehörigkeit (z.B. Kopie des

Aufenthaltstitels, Meldebescheinigung,

Aufenthaltserlaubnis-EU)

Für Rückfragen steht

Frau Ingrid Franz zur Verfügung:

Tel. 09 11-23 52-185;

Ingrid.Franz@last-n.bayern.de

foto: daniel biskup