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BayEUG
Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz
VSO
Schulordnung für die Volksschulen in Bayern
RSO
Schulordnung für die Realschulen in Bayern
Erläuterungen
Wechseljahre
MeineTochter besucht die
3. Klasse Grundschule. Seit
ihrer Einschulung hat sie die-
selbe Lehrerin als Klassen-
leiterin, und das soll auch im
nächsten Schuljahr so bleiben.
Leider ist die Leistungsbereit-
schaft meinerTochter in den
Fächern dieser Lehrkraft konti-
nuierlich gesunken. Gespräche
mit der Lehrerin brachten
keineVeränderung. Haben
Grundschüler keinen Anspruch
auf einen Lehrerwechsel nach
zwei Jahren?
Martin R. – L.
In der Grundschule hängt der
Erfolg der Arbeit maßgeblich
vom Vertrauen der Kinder in
ihre Lehrkraft ab. In der Regel
findet in der Grundschule
nach den ersten beiden
Klassen ein Lehrerwechsel
statt. Die Entscheidung darü-
ber fällt der Schulleiter unter
Abwägung der schulischen
Gegebenheiten. Einen An-
spruch auf Lehrerwechsel gibt
es nicht. Es liegt aber auch
im Interesse der Schule, dass
die Kinder sich in ihrem jewei-
ligen Klassenverband wohl
fühlen. Daher sollten gemein-
sam mit der Tochter und der
Lehrerin nochmals die Gründe
für das Absinken der Leis-
tungsbereitschaft besprochen
und nach Verbesserungsmög-
lichkeiten gesucht werden.
Diebstahl mit Folgen
Mein Sohn besucht die 9. Klasse
Realschule. Neulich stahl jemand
aus der Klasse einem Mitschüler
ein Handy. Nachdem sich der
Dieb nicht meldete, kündigte
die Klassenlehrerin an, dass als
Strafe die Ausflüge in der 9. und
auch die Abschlussfahrt in der
10. Klasse gestrichen werden.
Sind Ordnungsmaßnahmen gegen
die ganze Klasse überhaupt zu-
lässig?
Stefanie M. – H.
Das Streichen von Ausflügen in
einzelnen Klassen oder einer
Abschlussfahrt gehört nicht zu
den in Art. 86 Abs. 2 BayEUG
aufgeführten Ordnungsmaß-
nahmen. Es handelt sich hier
um eine Erziehungsmaßnahme,
die von der Lehrkraft in Rück-
sprache mit der Schulleitung
ergriffen wurde. Diese kann im
Gegensatz zu einer Ordnungs-
maßnahme aus begründetem
Anlass gegen eine ganze Klasse
verhängt werden. Die Erzie-
hungsmaßnahme soll die Klasse
zum Nachdenken anregen,
wie sich negative Vorkommnisse
vermeiden oder beheben lassen.
Wenn bei Problemen in einer
Klasse die Eltern der Schüler
einen gemeinsamen Elternabend
mit Lehrern und Schulleiter
wünschen, darf der Schulleiter dies
ablehnen? Oder ist er verpflichtet,
demWunsch der Eltern nachzu-
kommen?
Stephan O. – H.
Grundsätzlich ist pro Halbjahr
mindestens eine Klasseneltern-
versammlung abzuhalten.
Nach § 65 Abs. 4 VSO kann
jedoch der Elternbeirat in be-
gründeten Fällen bei der Schul-
leitung den Antrag auf einen
eigens einberufenen Klassen-
elternabend stellen. Einen sol-
chen Antrag kann der Schullei-
ter nur aus zwingenden Grün-
den ablehnen. Begründet ist der
Antrag, wenn genügend sach-
liche Argumente für eine wei-
tere Klassenelternversammlung
vorhanden sind. Auch der Klas-
senelternsprecher kann den
Wunsch nach einer zusätzlichen
Versammlung äußern.
Eigener Abend
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