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www. km . b a y e r n . d e / km / r u a / i n d e x . h t m l

BayEUG

Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz

VSO

Schulordnung für die Volksschulen in Bayern

RSO

Schulordnung für die Realschulen in Bayern

Erläuterungen

Wechseljahre

MeineTochter besucht die

3. Klasse Grundschule. Seit

ihrer Einschulung hat sie die-

selbe Lehrerin als Klassen-

leiterin, und das soll auch im

nächsten Schuljahr so bleiben.

Leider ist die Leistungsbereit-

schaft meinerTochter in den

Fächern dieser Lehrkraft konti-

nuierlich gesunken. Gespräche

mit der Lehrerin brachten

keineVeränderung. Haben

Grundschüler keinen Anspruch

auf einen Lehrerwechsel nach

zwei Jahren?

Martin R. – L.

In der Grundschule hängt der

Erfolg der Arbeit maßgeblich

vom Vertrauen der Kinder in

ihre Lehrkraft ab. In der Regel

findet in der Grundschule

nach den ersten beiden

Klassen ein Lehrerwechsel

statt. Die Entscheidung darü-

ber fällt der Schulleiter unter

Abwägung der schulischen

Gegebenheiten. Einen An-

spruch auf Lehrerwechsel gibt

es nicht. Es liegt aber auch

im Interesse der Schule, dass

die Kinder sich in ihrem jewei-

ligen Klassenverband wohl

fühlen. Daher sollten gemein-

sam mit der Tochter und der

Lehrerin nochmals die Gründe

für das Absinken der Leis-

tungsbereitschaft besprochen

und nach Verbesserungsmög-

lichkeiten gesucht werden.

Diebstahl mit Folgen

Mein Sohn besucht die 9. Klasse

Realschule. Neulich stahl jemand

aus der Klasse einem Mitschüler

ein Handy. Nachdem sich der

Dieb nicht meldete, kündigte

die Klassenlehrerin an, dass als

Strafe die Ausflüge in der 9. und

auch die Abschlussfahrt in der

10. Klasse gestrichen werden.

Sind Ordnungsmaßnahmen gegen

die ganze Klasse überhaupt zu-

lässig?

Stefanie M. – H.

Das Streichen von Ausflügen in

einzelnen Klassen oder einer

Abschlussfahrt gehört nicht zu

den in Art. 86 Abs. 2 BayEUG

aufgeführten Ordnungsmaß-

nahmen. Es handelt sich hier

um eine Erziehungsmaßnahme,

die von der Lehrkraft in Rück-

sprache mit der Schulleitung

ergriffen wurde. Diese kann im

Gegensatz zu einer Ordnungs-

maßnahme aus begründetem

Anlass gegen eine ganze Klasse

verhängt werden. Die Erzie-

hungsmaßnahme soll die Klasse

zum Nachdenken anregen,

wie sich negative Vorkommnisse

vermeiden oder beheben lassen.

Wenn bei Problemen in einer

Klasse die Eltern der Schüler

einen gemeinsamen Elternabend

mit Lehrern und Schulleiter

wünschen, darf der Schulleiter dies

ablehnen? Oder ist er verpflichtet,

demWunsch der Eltern nachzu-

kommen?

Stephan O. – H.

Grundsätzlich ist pro Halbjahr

mindestens eine Klasseneltern-

versammlung abzuhalten.

Nach § 65 Abs. 4 VSO kann

jedoch der Elternbeirat in be-

gründeten Fällen bei der Schul-

leitung den Antrag auf einen

eigens einberufenen Klassen-

elternabend stellen. Einen sol-

chen Antrag kann der Schullei-

ter nur aus zwingenden Grün-

den ablehnen. Begründet ist der

Antrag, wenn genügend sach-

liche Argumente für eine wei-

tere Klassenelternversammlung

vorhanden sind. Auch der Klas-

senelternsprecher kann den

Wunsch nach einer zusätzlichen

Versammlung äußern.

Eigener Abend

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