In der Ausgabe EZ 1/03 griffen
wir das Thema „Schaden-
ersatz für beschädigte
Schulbücher“ auf und
stellten eine Möglich-
keit vor, wie man
damit in der Praxis
umgehen kann. Am
Ende des Artikels
baten wir unsere
Leser, uns über Modelle
an ihren Schulen zu berich-
ten.
Hier einige Auszüge von
Vorschlägen, die wir von Schulen,
Eltern und Schülern erhielten:
„sehr gebraucht“
Wir setzen bei unseren
Lehrbüchern eine durch-
schnittliche Lebensdauer
von 6 Jahren an. Ist das
Buch bei der Ausgabe be-
reits sehr „gebraucht“,
vermerkt dies der Lehrer
mit Datum und Unter-
schrift auf der Stempel-
seite des Buches.Werden
neue Bücher nicht ord-
nungsgemäß zurückgege-
ben, müssen die Eltern, je
nach dem Grad der Be-
schädigung, bis zu 5/6 des
Neupreises
bezahlen.
Seither ist
dieses Pro-
blem vom
Tisch.
Büchergeld
Schadensmeldung
durch die Eltern
Unsere Schule gibt bei
der Ausgabe der Schul-
bücher den Kindern Vor-
drucke mit nach Hause. In
diese müssen die Eltern
innerhalb einer Woche
eintragen, welche Schäden
die einzelnen Bücher auf-
weisen. Die Vordrucke
werden dann beim Klas-
senlehrer abgeben. Stellt
dieser am Jahresende eine
neue Beschädigung fest,
richtet sich der Schaden-
ersatz danach, wie viele
Schüler das Buch bereits
benutzt haben.
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3 4-03
z
E
Schulpsychologin
Thema heute:
Nachhilfe
– gezielte
Hilfe oder teure
Beruhigungspille?
Lieselotte Rall-Weiß
Oberstudienrätin,
Beratungslehrerin
Zum Thema „Nachhilfe“
liefert das Internet ca.
106.000 Einträge. Alle
verweisen auf professio-
nelle Nachhilfeinstitute
oder nachmittägliche
Hausaufgabenhilfen.
Manche Eltern schicken
ihre Kinder in Hausauf-
gaben- oder Paukstu-
dios, damit sie am Nach-
mittag gut aufgehoben
sind. In den meisten Fäl-
len führen jedoch
schlechte schulische
Leistungen zu dem Ent-
schluss, Nachhilfe zu
nehmen.
•
Allerdings können wir
Lehrer oft beobachten,
dass nicht jede Nachhilfe
automatisch den erhoff-
ten Erfolg bringt. Nach-
hilfe ist eine gute Hilfe,
um Lücken zu schließen,
die durch längerfristige
Erkrankung, Schulwech-
sel o.ä. entstanden sind
und die in einem über-
schaubaren Zeitraum
nachgearbeitet werden
können. Als Dauerein-
richtung ist sie hingegen
wenig wirkungsvoll.
Denn leicht entsteht bei
den Jugendlichen das
Gefühl, dass nun nicht
mehr sie selbst sich
darum kümmern müs-
sen, ihre Mängel zu be-
heben – das macht ja der
Nachhilfelehrer.
•
Deshalb gilt folgender
Grundsatz: Der Wunsch
nach Nachhilfe sollte
vom Schüler selbst kom-
men. Er muss damit ein-
verstanden sein, sich
helfen zu lassen. Zwei-
mal wöchentlich halb-
herzig die Nachhilfe ab-
zusitzen, um die Eltern
zu beruhigen, löst keine
schulischen Probleme.
•
Der wichtigste Punkt
aber ist der gezielte Ein-
satz von Nachhilfe. Leis-
tungsprobleme können
vielerlei Ursachen ha-
ben. Wenn es z.B. am
mangelnden Interesse
und Fleiß liegt, kann
Nachhilfe wenig bewir-
ken. Deshalb empfehle
ich: Sprechen Sie zuerst
mit der betreffenden
Lehrkraft oder auch dem
Beratungslehrer bzw.
Schulpsychologen und
klären Sie: Worin liegen
die Gründe für die absin-
kenden Leistungen? Wie
ist diesen beizukom-
men? Ist Nachhilfe
wirklich die geeignete
Maßnahme? Erst dann
sollten Sie eine Entschei-
dung treffen.
foto: privat
Haftscheine und Notenskala
Bei uns werden zu Schuljahresbeginn so
genannte Haftscheine ausgegeben. In diese
muss jeder Schüler seinen Namen, den
Buchtitel und den Wert anhand einer vor-
gegebenen Notenskala eintragen. Diesen
Haftschein unterschreiben
dann die Eltern und der
Klassenlehrer. Ist das Buch
bei der Abgabe in einem
verhältnismäßig schlech-
ten Zustand, werden die
Eltern zur Kasse gebeten.
Wenn Sie sich, liebe Leserin-
nen und Leser, für einen
der hier genannten Vor-
schläge interessieren und
noch mehr wissen wollen,
wenden Sie sich bitte an die
Redaktion EZ. Wir stellen
gerne den Kontakt zu den
Absendern her.
LESERZUSCHRIFTEN