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In der Ausgabe EZ 1/03 griffen

wir das Thema „Schaden-

ersatz für beschädigte

Schulbücher“ auf und

stellten eine Möglich-

keit vor, wie man

damit in der Praxis

umgehen kann. Am

Ende des Artikels

baten wir unsere

Leser, uns über Modelle

an ihren Schulen zu berich-

ten.

Hier einige Auszüge von

Vorschlägen, die wir von Schulen,

Eltern und Schülern erhielten:

„sehr gebraucht“

Wir setzen bei unseren

Lehrbüchern eine durch-

schnittliche Lebensdauer

von 6 Jahren an. Ist das

Buch bei der Ausgabe be-

reits sehr „gebraucht“,

vermerkt dies der Lehrer

mit Datum und Unter-

schrift auf der Stempel-

seite des Buches.Werden

neue Bücher nicht ord-

nungsgemäß zurückgege-

ben, müssen die Eltern, je

nach dem Grad der Be-

schädigung, bis zu 5/6 des

Neupreises

bezahlen.

Seither ist

dieses Pro-

blem vom

Tisch.

Büchergeld

Schadensmeldung

durch die Eltern

Unsere Schule gibt bei

der Ausgabe der Schul-

bücher den Kindern Vor-

drucke mit nach Hause. In

diese müssen die Eltern

innerhalb einer Woche

eintragen, welche Schäden

die einzelnen Bücher auf-

weisen. Die Vordrucke

werden dann beim Klas-

senlehrer abgeben. Stellt

dieser am Jahresende eine

neue Beschädigung fest,

richtet sich der Schaden-

ersatz danach, wie viele

Schüler das Buch bereits

benutzt haben.

21

3 4-03

z

E

Schulpsychologin

Thema heute:

Nachhilfe

– gezielte

Hilfe oder teure

Beruhigungspille?

Lieselotte Rall-Weiß

Oberstudienrätin,

Beratungslehrerin

Zum Thema „Nachhilfe“

liefert das Internet ca.

106.000 Einträge. Alle

verweisen auf professio-

nelle Nachhilfeinstitute

oder nachmittägliche

Hausaufgabenhilfen.

Manche Eltern schicken

ihre Kinder in Hausauf-

gaben- oder Paukstu-

dios, damit sie am Nach-

mittag gut aufgehoben

sind. In den meisten Fäl-

len führen jedoch

schlechte schulische

Leistungen zu dem Ent-

schluss, Nachhilfe zu

nehmen.

Allerdings können wir

Lehrer oft beobachten,

dass nicht jede Nachhilfe

automatisch den erhoff-

ten Erfolg bringt. Nach-

hilfe ist eine gute Hilfe,

um Lücken zu schließen,

die durch längerfristige

Erkrankung, Schulwech-

sel o.ä. entstanden sind

und die in einem über-

schaubaren Zeitraum

nachgearbeitet werden

können. Als Dauerein-

richtung ist sie hingegen

wenig wirkungsvoll.

Denn leicht entsteht bei

den Jugendlichen das

Gefühl, dass nun nicht

mehr sie selbst sich

darum kümmern müs-

sen, ihre Mängel zu be-

heben – das macht ja der

Nachhilfelehrer.

Deshalb gilt folgender

Grundsatz: Der Wunsch

nach Nachhilfe sollte

vom Schüler selbst kom-

men. Er muss damit ein-

verstanden sein, sich

helfen zu lassen. Zwei-

mal wöchentlich halb-

herzig die Nachhilfe ab-

zusitzen, um die Eltern

zu beruhigen, löst keine

schulischen Probleme.

Der wichtigste Punkt

aber ist der gezielte Ein-

satz von Nachhilfe. Leis-

tungsprobleme können

vielerlei Ursachen ha-

ben. Wenn es z.B. am

mangelnden Interesse

und Fleiß liegt, kann

Nachhilfe wenig bewir-

ken. Deshalb empfehle

ich: Sprechen Sie zuerst

mit der betreffenden

Lehrkraft oder auch dem

Beratungslehrer bzw.

Schulpsychologen und

klären Sie: Worin liegen

die Gründe für die absin-

kenden Leistungen? Wie

ist diesen beizukom-

men? Ist Nachhilfe

wirklich die geeignete

Maßnahme? Erst dann

sollten Sie eine Entschei-

dung treffen.

foto: privat

Haftscheine und Notenskala

Bei uns werden zu Schuljahresbeginn so

genannte Haftscheine ausgegeben. In diese

muss jeder Schüler seinen Namen, den

Buchtitel und den Wert anhand einer vor-

gegebenen Notenskala eintragen. Diesen

Haftschein unterschreiben

dann die Eltern und der

Klassenlehrer. Ist das Buch

bei der Abgabe in einem

verhältnismäßig schlech-

ten Zustand, werden die

Eltern zur Kasse gebeten.

Wenn Sie sich, liebe Leserin-

nen und Leser, für einen

der hier genannten Vor-

schläge interessieren und

noch mehr wissen wollen,

wenden Sie sich bitte an die

Redaktion EZ. Wir stellen

gerne den Kontakt zu den

Absendern her.

LESERZUSCHRIFTEN